Ich habe in Ebay einen Artikel von einen angeblichen gewerblichen Verkäufer ersteigert. Ich zahlte den Artikel sofort und dann tat sich nichts mehr, bekam nur eine Bestätigung das mein Geld angekommen ist. Ich habe dann mal den Verkäufer (teupes) genauer angesehen und festgestellt, dass die Rufnummer falsch ist, sowie keine Widerrufs- Rückgabebelehrung und Steuernummer vorhanden waren. Der Verkäufer teupes reagierte erst auf meine Mails als ich schrieb das ich eine Anwalt einschalte und Strafanzeige erstatte. Mittlerweile habe ich auch mein Geld wiederbekommen, weil ich die Ware per Nachname zurück geschickt habe wie es der Verkäufer (teupes) wollte. Als ich dann am Freitag gegen 13.00 Uhr bei Ebay anrief, das diese sich den Verkäufer anschauen sollten, sagte man es wird weitergereicht und er muss sich an die Ebayregeln halten. Er kann wie ich heute gesehen habe weiter verkaufen. Anscheinend ist es Ebay egal wie man an Gebühren kommt, (bei teupes seinen Umsatz von ca. 8700 EUR im Monat = im Jahr 104400 EUR), dass will sich wohl Ebay nicht entgehen lassen. Ich habe auch Ebay gesagt, dass er in seinen Auktionen Bilder und Texte kopiert, keine Rechnungen verschickt und keine Steuernummer angegeben ist. Ich glaube nicht das er gewerblich ist und Ebay lässt Ihn so weitermachen.
Meine Forderung an Ebay. de:
Solche Leute in Ebay sperren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich bin doch nicht blöd, dass ich meinen Namen veröffentliche, Ebay hat schon andere Ebaymitglieder gesperrt, die sich wegen weniger aufgeregt haben.
Es kann doch mal jemand was falsch verstehen.
Schalten Sie doch das Finanzamt ein. Das hilft immer.
Ich habe schon Amazon und einen Ebay Verkäufer eingeschalten, weil er Bilder und Texte kopiert hat. Der Witz ist, Amazon kann angeblich nicht abmahnen, nur was gegen die kopierten Bilder unternehmen.
Wenn der gewerblicher Verkäufer keine Steuernummer angibt, keine Rechnung schreibt usw., dann kündigen Sie an, dass Sie die Steuerstrafstelle wegen Verdachts der Steuerhinterziehung einschalten werden.
Wenn der gewerbliche Verkäufer dann immer noch nicht sofort reagiert, schicken Sie einen Brief an Ihr eigenes Finanzamt mit den ausgedruckten Ebay-Unterlagen und schildern den Sachverhalt. Schreiben Sie das Sie einen Verdacht gegen den Verkäufer haben. Und wenn es erforderlich ist, melden Sie dem Finanzamt einen Verdacht gegen EBAY wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Das Finanzamt beobachtet sowieso generell alle EBAY-Auktionen. Da könnnen Sie sicher sein.
Es sind schon viele gewerbliche Verkäufer (z.B. ausländische Händler, die hier im Inland Ware "ohne Umsatzsteuer" liefern) hier schnell von EBAY verschwunden. Es kommen immer wieder neue dazu, die es nicht begreifen. Die Gefahr ist, dass auch der Käufer in der Haftung für die Umsatzsteuerhinterziehung des Verkäufers steht kann.
@ So So.
Sehr lustig, aber leider falsch, was sie hier von sich geben. Ebay bietet nur die Plattform und nicht die Ware. Deshalb werden sie dafür nicht belangt.
Und daß die Steuerbehörde jede Auktion anschaut, hat Ihnen vielleicht Ihr Vater als Gutenachtgeschichte erzählt, was aber nicht der Wahrheit entspricht.
Was glauben Sie, wie viele Beamte man bräuchte, um sämtliche (über 1 Million täglich) Auktionen anzusehen.
Wachen Sie mal aus Ihrer Scheinwelt auf und sehen der Realität ins Auge. Wenn Sie richtig wach sind, merken Sie vielleicht auch, daß Sie ganz schön viel Müll geschrieben haben.
@7553115
EBAY ist an dem Handelsgeschäft Beteiligter im Sinne von § 78 AO (Abgabenordnung). Ein Käufer ist auch Beteiligter.
Ferner haben Sie nicht richtig gelesen: "Wenn es erforderlich ist...."
Steuerhinterziehung ist nicht lustig. Probieren Sie es mal aus. Ich kann Ihnen nur davon abraten.
Wenn jeder Monteuer heute mit GPS überwacht werden kann (z.B. Frühstück bei Mc. Donalds), dann wird unsere Stasi auch noch ein bisschen mehr können.
@So So.
Ich zitiere nur: >>Das Finanzamt beobachtet so wie so generell alle EBAY-Auktionen. Da könnnen Sie sicher sein.
Und auf diesen Satz bezieht sich ihr "Wenn es erforderlich ist...." nicht.
Wenn man unter "Kategorien" AUKTIONSHÄUSER anklickt, wird diese Beschwerde aufgeführt. Also handelt es sich definitiv um eBay, wie hier schon vermutet wurde!
Pardon - war die falsche Beschwerde!
@7553115
1. Mit Datenprogrammen können EDV-Systemexperten alle Ebayanzeigen durchsuchen z.B. nach gewerblicher Händlern, Rechnung mit oder ohne Umstatzsteuerausweis, nach IP Adressen, nach Stueernummern, nach ID-Nummern etc. Man sucht nach Unstimmigkeiten.
2. Das Finanzamt prüft z.B. regelmäßig meine Unterlagen. Da ich Käufer bei EBAY bin, schaut sich die Prüferin jede Einkaufsrechnung gewissenhaft an. Dann schreibt sie Kontrollmitteilungen und kommt am nächten Tag zwei später zu mir, weil sie im Amt diverse Kontrollen laufen läßt.
Was EBAY betrifft: Das steht vieles in den Vertragsunterlagen, was keiner liest. Da ist eine Absicherung für alle Rechtssituationen durch diverse Juristen eingebaut. Ebay wird man daher kaum etwas anhängen können, wenn die Verkäufer nicht einwandfrei sind.
Der Hammer kommt, der Kerl hat noch eine Ebayanmeldung und hat mit dieser bei mir einen Artikel gesteigert. Er ist da als privat gekennzeichnet und verkauft die selben Artikel. Er möchte nur eine Rachebewertung abgeben, aber so mir noch einen Namen für die Steuerfandung geben, war toll.
Schon das Finanzamt eingeschaltet? Kostet nichts, tut nicht weh und bringt am meisten. ;-)
Und wir freuen uns, wenn jemand mit tränenden Augen und einem Brief vom Finanzamt in der Tür steht.
Logo, die sind ja richtig freundlich von der Steuerpfandung in Düsseldorf. Als ich noch mal angerufen habe und den anderen Namen gesagt habe, waren die, glaube, auch begeistert.
Ich weiß nicht, warum Ebay nichts unternimmt, Meldung am 26.03.10, am 31.03.10 und 01.04.10 erhalten. Er stellt weiter so ein, mit falschen oder fehlenden Angaben. Habe Ebay gefragt, ob Sie bei den hohen Umsatz nicht sperren wollen, weil die Gebühren wegfallen würden. Wenn ein privater in Ebay weniger Ärger macht ist er gleich gesperrt. Mein Verdacht ist, dass sich Ebay der Beihilfe zum "Verdacht des Steuerbetrug" mitschuldig macht.
Mal sehen, ob Ebay mal bald was macht, teupes kann immer noch einstellen, wie er möchte. Mal sehen, was passiert, wenn ich Ebay Anzeige wegen Beihilfe des Verdachts der Steuerhinterziehung.
Habe Ebay mehrmals Mails geschrieben und angerufen, es passierte nichts. Der Verkäufer kann so weiter machen.
Ich verstehe, dass ich nicht bei dem anrufen soll. Es ärgert mich nur, dass er immer noch einstellen kann, und mich mit Mails nervt. Ich habe die Wettbewerbzentrale, die Steuerfandung, Amazon (soll sich mal Bilder und Texte anschauen) verständigt.
Ich hoffe, dass er bald die erste Abmahnung erhält, dann ist wenigsten Ruhe.
Ebay kümmert sich überhaupt nicht um die Käufer.