Ich habe für 170,-- € zwei Dirty-Dancing-Karten (Dirty Dancing Musical Stage) gekauft, die ich verschenkt habe, an meine Eltern. Diese sind leider schwer erkrankt und konnten die Tickets nicht in Anspruch nehmen.
Mir wurde an der Kasse am Potsdamer Platz gesagt, dass ich die Tickets an der Kasse abgeben kann und dass die verkauft werden würden - aus Kulanz. Ich meinte dann - "gerne mit Abschlag"!
Das mit dem Weiterverkauf habe ich geglaubt! Pustekuchen: Glatte Veräppelung, die haben ihre eigenen Karten verkauft und ich kann meine nun abholen, die wären nämlich nur bei ausverkauftem Haus verkauft worden - bei den Ticketpreisen wohl unwahrscheinlich.
Ganz nette Geschäftspraxis, oder? Ich will nur neue Karten, ein Teil meines Geldes wieder haben und eine Entschuldigung.
Meine Forderung an Stage Entertainment:
Erstattung/Wiedergutmachung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
So leid es mir für Ihre Eltern tut, hier sind Sie im Unrecht. Sie werden vermutlich in ganz Deutschland keinen Veranstalter finden, der am Konzerttag die Karten zurück nimmt.
Was ich allerdings nicht verstehe, warum Sie die Karten nicht direkt vor dem Veranstaltungsort verkauft haben, wenn Sie eh dort waren?
Seltsame Beschwerde. Ich habe eben mal recherchiert, und in den AGB der Stage Entertainment steht ausdrücklich drin: "Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Musicalveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der Theatergesellschaft zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten."
Es dürfte außerdem doch logisch sein, dass die im Theater ihre eigenen Karten verkaufen und nicht die Karten von Kunden. Ich denke, kein Unternehmen fände es toll, wenn seine eigenen Angestellten einen Schwarzmarkt mit den Dingen betreiben, die das Unternehmen selbst verkaufen will. Ein Plattenladen verkauft ja schließlich auch seine eigenen Platten und nicht die, die ein Kunde vorbeibringt, weil er sie nicht mehr braucht oder hören will....
Ich finde dieses Beschwerdeportal ja wirklich gut, aber sich darüber aufzuregen, dass sich Leute im Handel an die AGB ihres Unternehmens halten und dann auch noch eine Entschuldigung zu verlangen, geht nun doch zu weit. Kleiner Tipp: vor dem Kauf einer Sache immer mal einen Blick in die AGB werfen - schließlich bestätigt man die ja normalerweise ausdrücklich, zumindest, wenn man im Internet einkauft.
Leider hat sich die Firma bisher nicht gemeldet. MfG Philipp Rödger