Am 29.4.2010 auf der S-Bahn Linie 1, Richtung Oranienburg, verweigerte mir die Zugführerin die Hilfe zum Aussteigen mittels Rampe auf dem Anhalter Bahnhof und fuhr einfach weiter, obwohl ich (E-Rolli-Fahrerin) den Aussteigebahnhof beim Einsteigen genannt habe.
Auf dem Halt Potsdamer Platz (morgens 9:45 Uhr), konnte ich endlich, dank der Intervention eines gesunden Fahrgastes und mit Hilfe eines anderen Bahnangestellten, den Zug verlassen.
Ich hatte schon befürchtet, dass ich die Polizei rufen und um Befreiung bitten müsste.
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Abmahnung der Zugführerin zum Nutzen nachfolgender Rollifahrer oder Entfernung aus dem Dienst
Antwort auf die Beschwerde vom 30.04.2010
Sehr geehrte Kundin,
Ihre Mitteilung hat uns am 1. Juni erreicht. Die verspätete Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Wir bedauern, dass Ihnen am 29. April 2010 beim Ausstieg aus der S 1 in Anhalter Bahnhof nicht geholfen wurde. Unsere Triebfahrzeugführer sind angewiesen, Rollstuhlfahrern beim Ein- und Ausstieg mittels einer Anlegerampe zu unterstützen. Dass dies am besagten Tag nicht geschah, ist uns sehr unangenehm. Es handelt sich um ein ärgerliches Versehen und keinesfalls um böse Absicht.
Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, haben wir Ihre Mitteilung an den zuständigen Vorgesetzten zur Kenntnisnahme und Auswertung weitergeleitet.
Wir bitten Sie aufrichtig um Entschuldigung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen.
Ihre Kundenbetreuung
S-Bahn Berlin GmbH
Invalidenstr. 19, 10115 Berlin
Tel. 030 297-43333, Fax 030 284453-6333
Internetauftritt: www.s-bahn-berlin.de
kommentare und trackbacks 5
@ReclaBoxler-1136384: Abmahnung oder gar Entfernung aus dem Dienst? Gute Frau, Sie wissen doch, wie das läuft. Irgendwann bekommen Sie dann mal einen Brief von der Bahn, in dem dann steht: "...nach intensiver Befragung unserer Mitarbeiterin konnte das Vorkommnis in der von Ihnen dargestellten Weise nicht bestätigt werden (oder so ähnlich)...". Da müßten Sie schon jede Menge unabhängiger Zeugen und am Besten gleich noch eine Videoaufnahme aus dem Hut zaubern, wenn Sie da vor Gericht bestehen wollen.
Das ist halt unser Rechtsstaat. Dienstaufsichtsbeschwerden führen immer nur zu Ermittlungen im eigenen Stall. Da bekommt man das Feigenblatt ganz schnell vor die Blöße gesetzt. Was bleibt, ist ein Vermerk in der Personalakte, der nach einer gewissen Frist gelöscht wird. Und alles ist dann wieder wie vorher...
War wohl der Bahn nicht relevant!
Da die Bahn über die Hälfte ihres Personals bereits entlassen hat, ist keins mehr da für solchen "Luxus" wie Aussteigehilfen. Man kann schon froh sein, wenn man überhaupt heil ankommt, wenn man sich den Zustand von Rollmaterial und Bahnanlagen gerade in ländlichen Gegenden so anguckt...
Und gerade die S-Bahn Berlin ist dafür berüchtigt...
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.
So etwas ist gerade für Behinderte bzw. Rollstuhlfahrer sehr ärgerlich, aber gleich eine Entfernung aus dem Dienst fordern? Warum nicht gleich eine Haftstrafe oder schlimmeres?
Ich finde die Beschwerdementalität im ALLGEMEINEN nicht gut, jeder reißt das Maul auf, egal ob berechtigt oder nicht.
Die arbeitende bzw. werktätige Minderheit im Lande hat es doch schon schwer genug, trotz all der Abgaben & Steuern, trotz Ratinalisierungsdruck etc. gehen die Leute für einen Lohn zur Arbeit, der gerade mal die Lebenshaltungskosten deckt, zum Teil nicht mal das. Nehmen wir mal an, ein sozi-Empfänger beschwert sich über irgendein bullshit und fordert nun die Entlassung dieses Arbeitnehmers, von dem er seine sozi erhält, in Form der Zwangssteuern und Abgaben? Paradox, oder?