Ich habe am 15.03.2010 ein Bügeleisen zur Reparatur/Gewährleistung an die YAGMA GmbH zurückgeschickt.
Nach Angaben von UPS ist es am 17.03.2010 dort eingegangen. Außer automatischen Bestätigungsmails (A400894) auf meine Nachfragen habe ich keinerlei Antwort von Yagma erhalten.
Seit nunmehr über acht Wochen habe ich keine Information über den Verbleib meines Bügeleisens. Es ist eine bodenlose Frechheit von dieser Firma.
Ich sehe mich gezwungen, einen Anwalt zu beauftragen, wenn sich auch durch diese Beschwerde nichts ändert.
Meine Forderung an Yagma:
Reparatur meines Bügeleisens, Schadenersatz, bzw. Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dann lesen Sie mal die AGBs unter Punkt 8.3, da steht:
8.3. Garantie
Yagma gibt keine Garantie auf die Artikel im Sortiment. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller. Das heißt, Ansprüche aus Garantiezusagen Dritter (in der Regel des Herstellers) begründen keinerlei Ansprüche gegen Yagma. Sämtliche Ansprüche aus Garantiezusagen sind unmittelbar gegenüber dem Garantiegeber (in der Regel dem Hersteller) geltend zu machen.
Hier nachzulesen: http://www.yagma.de/de/AGB.html
Immer die Hobbyrechtsverdreher, die hier kommentieren... Die AGBs rechtfertigen nicht die Ablehnung der Gewährleistung, geschweige denn, sich nicht mehr zu melden und die Ware einzubehalten.
Die Beschwerdeführerin hat imho schon den richtigen Weg eingehalten: sie hat ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber ihrem Händler, mit dem sie einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen ist, geltend gemacht.
Garantieansprüche richten sich, im Gegensatz zu den Gewährleistungsansprüchen, an den Hersteller. Allerdings sollte sich Yagma im Gewährleistungsfall schon die eigenen AGBs halten und entweder Nachbessern oder Ersatz liefern. Andernfalls bleibt nur diese Möglichkeit: "Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Yagma die Nacherfüllung verweigert oder auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht reagiert, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt." (zitiert aus den AGBs von Yagma unter "Gewährleistung" aus o.g. Link)
Habe am 18.05.2010 wieder mal eine E-Mail an Yagma gesendet mit Fristsetzung bis 21.05.2010. Außer einer automatischen Bestätigungsmail keine Reaktion. Werde nach Pfingsten alles meinem Anwalt übergeben.
Kommentarlos wurde mir nach einem Schreiben des Anwaltes gestern ein neues Bügeleisen zugesendet. Mit Yagma nie nie wieder!