Aktionsbonus verweigert - Trick: Kündigung um 1 Tag vorverlegt

FlexStrom AG
Berlin

1) Kunde seit 01.07.2009 mit "Winteraktion 5600er Big Family" - Aktionsbonus 135 € (V.Nr.: 900001067498).

2) Form- und fristgerechte Kündigung zum 30.06.2010 per Einschreiben/Rückschein wegen massiver Preiserhöhung mit der Bitte, mir den Anspruch auf den Aktionsbonus zu bestätigen - Vertragsdauer zwölf Monate.

3) Lapidares Anschreiben Fa. Flexstrom: "Voraussetzung für den Bonusanspruch gemäß unseren AGB nicht erfüllt..."

4) Dem folgenden Versorger, wohl auch dem Netzbetreiber übermittelt Flexstrom als Kündigungstermin den 29.06.2010 - das bedeutet Vertragsdauer zwölf Monate minus ein Tag! Ich habe nachweislich und von Flexstrom bestätigt zum 30.06.2010 gekündigt.

5) Dringender Verdacht, dass durch diesen Trick einer Auszahlung des Bonus gem. ABG 7.3 mit einer zweiten Masche vorgebeugt werden soll!

Ich hätte ja dann angeblich ein TAG vor 12-Monatsfrist gekündigt. Ich habe mit der Fa. Flexstrom einen zwölf Monatsvertrag abgeschlossen!

Ich darf die Firma Flexstrom auffordern:

a) sich an den Vertrag zu halten

b) Folgeversorger und/oder Netzbetreiber korrekt zu informieren

c) mir den Anspruch auf Versorgung bis einschließlich 30.06.2010 (Vertragsende) und den Anspruch auf den vertraglich zugesagten Aktionsbonus schriftlich zu bestätigen.

Meine Forderung an FlexStrom:

Sofortige schriftliche Bestätigung über Anpruch auf Aktionsbonus und Versorgung bis 30. 06. 10

Antwort auf die Beschwerde vom 21.05.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

25.05.2010 | 08:00 Uhr

Sehr geehrter Reclaboxer,

gerne werde ich mich Ihres Anliegens annehmen. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Vertragsnummer an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Auch würde uns sehr interessieren, wie Sie auf den übermittelten Kündigungstermin 29.06.2010 kommen.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Heute, nach meiner Mail, sofortiger Anruf von Flexstrom, dass der vertragliche Aktionsbonus "aus Kulanzgründen - ohne Rechtsanspruch" gewährt wird. Ich werde sämtliche großen Stromvergleichsportale informieren und darauf verweisen, dass der Bonus für Neukunden aus der Preisberechnung zu verschwinden hat, da lt. Aussage der Firma Flexstrom kein Rechtsanspruch besteht.

Das wird aber nichts bringen, weil Flexstrom leider am längeren Hebel sitzt. Die Portale bekommen das Geld von Flexstrom und nicht von uns.