Am 17.2.2010 wollte ich mein gebuchtes und bezahltes Onlineticket vor Fahrtantritt am Ticketautomat ausdrucken. Leider funktionierten die Automaten nicht. Am Infoschalter wurde mir mitgeteilt, dass die Automaten aufgrund einer zentralen Störung nicht funktionieren und ich einfach in den Zug nach Paris steigen soll, die Kontrolleure wüssten Bescheid.
Das war natürlich nicht der Fall, ich musste im Zug 153 Euro bezahlen, weil ich kein gültiges Ticket, sondern nur die Reservierungsbestätigung vorweisen konnte. Der Kontrolleur bestätigte mir, dass ich die Fahrkosten zurück erhalte, weigerte sich jedoch, mir dies schriftlich zu bestätigen.
Zurück in Stuttgart reklamierte ich bei der Hotline. Ich musste dann nochmal 25 km nach Stuttgart fahren, da ohne Einsendung des Tickets keine Rückerstattung möglich sei. Anschließend alles per Einschreiben zur angegebenen Adresse geschickt. Am 6.5.10 erhielt ich folgendes Schreiben:
"Wir haben den von Ihnen angegebenen Sachverhalt eingehend geprüft - und möchten Ihnen dazu gerne folgendes mitteilen: Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle gaben Sie bei einer Fahrt am 17.02.2010 an, von Ihnen vorbestellte Reiseunterlagen nicht erhalten zu haben. Dementsprechend stellte Ihnen der Zugbegleiter für diese Fahrt einen Fahrpreisnacherhebungsbeleg aus. Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Fahrpreis bereits vor Reiseantritt beglichen war, die Fahrpreisnacherhebung ist selbstverständlich hinfällig. Wir bitten Sie, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und würden uns freuen, Sie demnächst wieder als Fahrgast in einem unserer Züge begrüßen zu dürfen."
1. Ich hatte die Unterlagen erhalten, nur konnte ich mit der Reservierungsnummer das Ticket nicht ausdrucken. Die Reservierungsbestätigung konnte ich vorweisen.
2. Warte ich immer noch auf mein Geld, nach über drei Monaten nach der Reklamation.
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Erstattung der Kosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Na, liebe Bahn, super Verspätung oder besser "Entgleisung".
Mein Rat: Einschreiben mit Rückschein, Fristensetzung zwei Wochen zur Erfüllung Ihrer Forderung, Androhen des Rechtsanwaltes mit Zusatzkosten. Wenn das nicht hilft, ab zum Anwalt, mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Auch auf meine erneute Nachfrage am 28.05.2010 habe ich noch keine Antwort von der Bahn erhalten.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.