Betrifft Flug München - London Gatwick am 08. 05. 2010, 10:05 Uhr
Problem: Fluggast ist Flug nicht angetreten, daher Forderung nach Erstattung von Steuern und Gebühren
Situation: Easyjet Customer Service kontaktiert, folgende Antwort erhalten:
"Easyjet erstattet Flughafensteuer zurück, wenn diese Gebühren berechnet wurden. Leider muss ich Ihnen bestätigen, dass auf diese Flüge nur Gebühren für die Gepäckverladung und Sicherheitskontrolle berechnet wurden. Flughafensteuern fallen hier nicht an, wodurch kein Betrag für eine Rückerstattung übrig bleibt. Die Gebühren sind in unseren Geschäftsbedingungen von einer Rückerstattung ausgeschlossen."
Ich kann nicht glauben, dass dies ein rechtmäßiges Vorgehen ist. Insbesondere glaube ich nicht, dass für den Flug keine Steuern angefallen sind. Leider wurden Steuern und Gebühren im Flugpreis nicht explizit ausgewiesen.
Meine Forderung an easyJet:
Erstattung der Steuern und Gebühren, da Flug nicht angetreten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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