Eine große Telefongesellschaft aus Nds. erhob ca. 18 Monate nach Vertragsbeendigung Klage vor dem AG Delmenhorst wegen einer unbezahlten Rechnung. Mit dem Klagevorbringen log doch diese Telefongesellschaft rotzfrech das Amtsgericht Delmenhorst in der Form an, dass man einfach den Grund, warum die letzte Rechnung nicht bezahlt wurde, dem Gericht absichtlich vorenhielt.
Der Grund war Abzocke und Verdacht auf Abrechnungsbetrug. Es wurde u. a. festgestellt, dass der Gebührenzähler lief, ohne dass eine Gesprächsverbindung zustande kam. Die STA Oldenburg und deren LOStA, die ja erst vor kurzem lobend in der Zeitschrift "Die Zeit und im Weserkurier" wegen Verdacht auf vorsätzliche Rechtsbeugung und Strafvereitlung gegen einen Oberstaatsanwalt aus Hannover erwähnt wurden, hatte sich nach einer vorangegangenen Strafanzeige gemäß §187 StGB mit einhergehender Kreditschädigung gegen die Beklagte geweigert, ein Strafverfahren duchzuführen.
Nach einer Beschwerde beim GStA in Oldenburg, Herrn F, schrieb doch der GStA am 21. Januar 2007 so wörtlich unter dem Az Zs. 44/07-2, " Es handelt sich um eine Verleumdung, an deren Austragung im Strafverfahren kein Interesse besteht".
Lassen Sie, liebe Reclaboxler, sich es auf der Zunge zergehen "bei einer vorsätzlichen Straftat einer Telefongesellschaft mit einem finanziellen Schaden von rund 6.000 EUR zum Nachteil einer Privatperson besteht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG kein öffentliches Interesse".
1. Frage an die Jusitz: Warum werden dann OWis wegen 0.30 Cent nicht bezahlter Parkgebühr bis zum Gefängnis verfolgt und das noch unter Nötigung in Tateinheit gegen völlig Unschuldige - beim AG Delmenhorst.
Noch während dieses anhaltenden Straftatbestandes gemäß §187 StGB klagt doch die Telefongesellschaft vor dem AG Delmenhorst auf Bezahlung der ausstehenden Rechnung.
Mehrfach wurde die Telefongesellschaft in Bezug auf die vorangegangene Rechnung um einen Verbindungsnachweis gebeten, dieser kam natürlich nicht. Dann hatte Creditreform, die Firma B. aus Oldenburg plötzlich das Heft mit der offenen Rechnung in der Hand. Hier geschah nun das Gleiche, die Firma B weigerte sich ebenfalls diesen Verbinungsnachweis vorzulegen.
Nun kam die Klage der Telefongesellschaft vom Amtsgericht Delmenhorst. Das Gericht wurde nun durch die Beklagte über die wahren Hintergründe der unbezahlten Rechnung von 89 EUR in Kenntnis gesetzt.
Manche Reclaboxler werden es nicht wissen, aber jeder Richter legt, bevor dieser zum Richteramt berufen wird, einen Eid im Gerichtssaal ab, der hier verkürtzt gemäß § 38 Abs. 1 DRiG lautet: "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe".
Wenn nun ein Kläger, hier die Telefongesellschaft, mit dem benannten Zeugen die Firma B, den Richter vorsätzlich im Zivilverfahren anlügt, um den Richter zu seinen Gunsten zu beeinflussen, so erfüllt diese Handlung bereits den Strafatbestand des Prozessbetruges gemäß § 263 StGB. Darüber gibt es zwei Grundsatzurteile, des BGH Az 5 StR 526/96 und des OLG Bamberg Az. Ws 472/81.
Das Amtsgericht Delmenhorst war inzwischen über den anhaltenden Straftatbestand der Telefongesellschaft informiert, wollte diesen aber nicht zunächst beenden. Daraufhin stellte die Beklagte zu Recht Befangenheitsantrag, welcher natürlich abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte die Beklagte die mündliche Verhandlung, natürlich auch abgelehnt.
Da die Sache sich nun immer mehr in Richtung vorsätzliche Rechtsbeugung bewegte, erklärte das Amtsgericht Delmenhorst die Beklagte Frau E. kurzerhand für prozess- und geschäftsunfähig und beendete damit dieses Verfahren. Man sollte doch unter dem Grundgesetz meinen und welches ja durch unsere Politiker bei besonderen Anlässen hervorgehoben wird, dass jeder Bürger das Recht (gemäß Art. 103 GG) hat, vor Gericht gehört zu werden. Beim Amtsgericht Delmenhorst kennen anscheinend die Richter das Grundgesetz noch ihren Richtereid nicht.
Weiter, nun wurde die Frau E. von der Polizei wegen Verdachts auf eine OWi in Delmenhorst angehalten und es ist ein Prozess anhängig. Dem Amtsgericht Delmenhorst wurde dazu der vorangegangene Beschluss dreier Richter am AG Delmenhorst übermittelt, dass die Beschuldigte ja rechtskräftig prozess- und geschäftsunfähig ist. Dieses Schriftstück vom 8. April 2010 befand sich natürlich nicht zur Verhandlung in der Gerichtsakte zum Mai diesen Jahres, auch nicht ein Fax mit Beweiskraft gegen die Zeugen.
Nun soll ich als Prozesbevollmächtigter glauben, dass diese überaus wichtigen und entlastenden Dokumente von den Justizangestellten des AG Delmenhorst so einfach vernichtet werden? Gegen den zutändigen Richter wurde Befangenheitsantrag mit 47 Seiten nicht widerlegbaren Beweismitteln gestellt, natürlich vom LG Oldenburg abgelehnt.
Nun will doch tatsächlich das Amtsgericht Delmenhorst gegen eine prozess- und geschäftsunfähige Frau wegen Verdacht auf eine OWi einen Strafprozess führen. Ich als der Unterzeichner habe mir von einer promovierten Person auf diesem Fachgebiet erklären lassen, was eigentlich prozess- und geschäftsunfähig für einen Menschen bedeutet. Glauben Sie mir, liebe Reclaboxler, da fehlen einem die Worte und es stellt sich für mich anders herum die Frage der Prozessfähigkeit.
Nun, Herr Amtsgerichtsdirektor und ehemaliger stellvertretender Bundesvorsitzender des Deutschen Richterbundes beim AG Delmenhorst, was ist Ihre Meinung zum Richtereid gemäß § 38 DRiG, zum §258a StGB und zum § 339 StGB in der Sache?
Meine Forderung an Amtsgericht Delmenhorst:
Zunächst öffentliche Stellungnahme - dann gehen wir eventuell zum nächsten Schritt
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 20
Finden Sie sich doch einfach damit ab, dass Sie im Unrecht sind! Selbstmitleid ändert nichts daran, dass Sie im UNRECHT sind und da helfen auch keine falschen Anschuldigungen gegen Gerichte und Firmen.
Manche Menschen können einfach nicht verlieren oder den Tatsachen ins Gesicht sehen.
Deswegen brauchen Sie aber nicht die Allgemeinheit mit Ihren Gestammel zu belästigen.
@ReclaBoxler-3178751. Ihr gehässiger Kommentar ist doch einem Insider zuzurechnen, der sich hier wie in der Branche öfter üblich, hochnäsig über das "Fußvolk" äußert.
Dank ReclaBox können jedoch schwarze Schafe der Öffentlichkeit gezeigt werden, ohne irgendwo um Unterstützung betteln zu müssen.
Ich mag diese Beschwerde mangels fehlender Übersicht nicht beurteilen. Das Schöne daran ist doch: Einer Partei, egal welcher, geht es an den Kragen, und das ist das Gute an der Sache.
@ReclaBoxler-3672262
Sie glauben anscheinend, dass die Beschwerdeführer hier immer die Realität schildern, oder? Dann gehen Sie wirklich mit einer gehörigen Portion Naivität durchs Leben.
Gerade diese "so genannte" Beschwerde zeigt mal, wie realitätsfern einige Menschen ihre "Meinung" hier kundtun.
Was uns der Mensch hier verworren vorschwafelt, hat doch nicht im entferntesten etwas mit Tatsachen zu tun, sondern ist der Erguss eines Menschen, der nicht verstehen will, dass nicht alles nach seinem Willen geschehen kann.
Hier hat er/sie leider eine Plattform gefunden, wo er/sie sich selbst bemitleiden kann. Nichts anderes ist diese Beschwerde.
Die pöööööse, pöööse Welt will nicht so, wie er/sie will. Der/Die Arme. Da kann man sich nur kopfschüttelnd abwenden.
@Reclaboxler-3178751
Die Beschwerde hier, u. a. über dieses Amtsgericht und die STA OL, sind Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung beim Euroepan Court of Human Rights Az 17132/10. Um überhaupt dort mit einer Beschwerde angenommen zu werden, bedarf es handfester Beweise. Sollte der EMGH in Straßbourg zu einem Schuldspruch kommen, gelten oder sind mehrere Richter dieses Amtsgerichts als straffälig anzusehen.
Wenn Sie sich hier schon arrogant und unwissend zur Sache meinen, äußern zu müssen, hätten Sie lieber den Kommentar vom 10. Mai 2010 im Weserkurier und in der Zeitschrift die Zeit bezüglich des verantwortlichen LOStA in OL lesen sollen. In diesem Artikel der Journalistin Frau Christiane K, "Im Zweifel für den Staatsanwalt", ging es um den öffentlichen Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitlung gegen diesen LOStA aus OL, der an diesem unglaublichen hier vorgenannten Gerichtsverfahren mit Verantwortung trägt. Vielleicht stammeln ja auch die Journalisten vom Weserkurier und der Zeitschrfit Die Zeit zur Sache. Auch hätten Sie mal den Leserbrief des Ex-Richters F. vom LG Stuttgart in der Süddeutschen im Jahre 2008 lesen sollen.
@von Insider
In Ihrem angehängten Bild wird lediglich der Eingang einer Beschwerde bestätigt. Sonst nichts! Wenn Sie dies Bild x-mal hier in der Box veröffentlichen, wird die Sache dadurch nicht glaubwürdiger.
Allein die Tasache, dass Sie die Sache hier in die Box tragen, zeigt doch, dass sich keine andere Instanz mehr mit Ihrem Wischi Waschi beschäftigen will.
Normalerweise nennt man das Querul___tentum.
Manchem scheint der Po hier schon richtig auf Grundeis zu gehen, keine Panik, wir können ja noch richtig zulegen. Dem AG DEL war der erste Kommentar eigentlich zugedacht. In der Anlage "schwarz auf weiß" der GSTA OL. Bisher war uns unbekannt, dass Strafrechtssachen vor dem Zivilgericht ausgetragen werden. Dass Menschen, ohne vor Gericht vorher gehört zu werden, für geschäfts-und prozessunfähig erklärt werden, kommt dem Bundesbürger aus dunkler Deutscher Geschichte in Erinnerung. Tschuldigung, der erste Schriftsatz (Schreibfehler) ließ sich nicht mehr editieren. Wir lieben primitive und unqualifizierte Kommentare zur Sache, das macht die Sache nur noch öffentlicher und interessanter. :-)
Hier das zweite Blatt der GSTA. :-)
@von Insideroffenkundiger Kann man es ja wohl nicht machen. Aus den von Ihnen veröffentlichten Schreiben ist klar ersichtlich, dass die ganze Schose auf ein Hirngespinst aufbaut. Vertrauen Sie sich einem Arzt an, der sich mit solchen Sachen auskennt, und schon wird alles gut werden. Ich wünsche von ganzen Herzen "Gute Besserung"!
Ich sehe gerade, die Schreiben stammen aus dem Jahre 2007! Das ist wirklich schlimm, dass Ihnen bis heute kein Mediziner helfen konnte. Wollen Sie nicht lieber über diesen Umstand eine Beschwerde verfassen?
@reclaboxler 9798751
Sie kommentieren hier so dummschwätzerisch, sind wohl einer der Betroffenen und fürchten um Ihren Job? Als Jurist begeht man nur einmal eine Straftat.
Könnte es auch sein, dass Sie nicht lesen konnten, weil Sie keine Brille dabei gehabt haben?
Von Verjährungsfristen bei Strafvereitlung scheinen Sie wohl auch noch nichts gehört - noch gelesen - zu haben.
Sie und ein paar andere Kommentatoren scheinen, richtige Dummschwätzer zu sein und beleidigend obendrein - strafbar gemäß §186 StGB. An Ihrer Stelle würde ich lieber den Mund halten.
Dem Beschwerdeführer wäre anzuraten, sich mal Ihre PC ID von den Betreibern übermitteln zu lassen.
Das zeigt doch nur, wie sehr sich die Justiz als Staat im Staate versteht. Aber das ist immer noch die bessere Lösung als eine Justiz, die Anweisungen aus der Exekutive bekommt (hatten wir so etwas nicht schon mal?).
Also, die Beschwerde ist wirklich Hanebüchen.
Nur weil jemand nicht versteht, dass er/sie im Unrecht ist, so einen Aufstand hier zu machen.
Ich glaube an unsere Justiz und auch der geschilderte Fall wird ordentlich verlaufen sein. Es gibt halt immer einen Verlierer.
Das ist hier eben der Beschwerdeführer.
@hanebüchen - Reclaboxlern-1814951
Sie verstehen nicht, weil Sie überhaupt keine Ahnung haben. Erst lesen, dann Gehirn einschalten, nachdenken und am Schluss kommentieren.
- Zuerst zockte man die Beklagte ab und zog Gebühren, die der Kläger nicht nachweisen konnte
- Dann wurde die Beklagte öffentlich verleumdet, welches durch den GStA schriftlich bestätigt wurde - Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse
- Dann wurde sie verklagt, dabei wurden durch den Käger unwahre Angaben zur Sache vor Gericht gemacht - und das bei einer anhaltenden Strafat des Klägers
- Nun kann die Klägerin den mündlichen Prozess erzwingen, §495 a S. 2 ZPO
- Damit es eben zu keiner mündlichen Verhandlung kam wurde die Klägerin kurzerhand durch das hier genannte Gericht für geschäfts- und prozessunfähgig erklärt. Damit wurde gleichzeitig gegen Art. 103 GG und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskovention verstoßen.
Wer hier nun nicht weiss, was das geschäfts- und prozessunfähig bedeutet, zu Deutsch, sie wären total bescheuert und hätten einen Vormund.
Was man hier noch herauslesen kann, ist und darum wird es hauptsächlich gehen, das Gericht, welches die Beschuldigte per Beschluss unter Umgehung der vorgenannten Menschenrechte und Gesetze für bescheuert erklärte, will diese nun wegen einer OWi belangen.
Ein OWi Verfahren wäre nicht nur bescheuert, sondern es wäre eine vorsätzliche Straftat, denn die Beklagte ist ja per Gerichtsbeschluss "bescheuert".
Ich bin ja gespannt, wie das Gericht aus dieser Zwickmühle heraus kommen will.
Erst lesen und dann Gehirn einschalten? Da geht ja der Inhalt ins eine Ohr rein und zum anderen wieder raus, oder? Da bleibt doch nichts hängen.
Ich habe mal im BGB nachgeblättert, da ist im § 104 Abs. 1 BGB geschrieben, geschäftsunfähig ist, wer das siebte Lebensjahr nicht erreicht hat.
Eine erwachsene Person per Gerichtsbeschluss auf das zarte Alter von sieben Jahren einzustufen und ohne diese gehört zu haben. Wäre in der Tat bananenhaft.
Anfrage von Reclabox 28. 06. 2010, nein, der Amtsgerichtsdirektor hat noch nicht geantwortet und wird er auch nicht.
Wer unter dem Verdacht derartiger Vorwürfe steht, hat das Recht zum Schweigen.
Es steht zur Zeit der Vorwurf der strafrechtlichen Verfolgung gegen eine Person im Raum, die per Beschluss dieses Gerichts unter den §104 Abs. 1 BGB fällt. Der Antrag gemäß §104 Abs. 1 BGB ist von der Kanzlei S&S aus OL gestellt worden. Frau R. Dr. S. läßt auf eine Antwort seit Anfang dieser Woche warten, wie sie zu dieser Auffassung gemäß §104 Abs. 1 BGB gekommen ist. Der Beschluss des AG DEL gemäß § 104 Abs. 1 BGB gegen die beschuldigte Person ist durch die STA Oldenburg, Frau O. K, in 2008 in einem Ermittlungsverfahren u. a. gegen Richter des AG Delmenhorst bestätigt worden.
Die Beschwerde ist hanebüchen und nicht nachvollziehbar.
Ich glaube, da will jemand nicht einsehen, dass man nicht immer recht haben kann.
Hallo hanebüchen,
könnte es sein, dass Sie hanebüchen sind :-)?
Die Beschwerde ist doch total unglaubwürdig.
Darf hier wirklich jeder seine Verfolgungsängste ausleben?
Was mich als Jurist doch sehr wundert, seit wann werden Strafsachen/Vergehen vor dem Zivilgericht ausgetragen?
Die STA OL weigert sich unter dem Az NZS 640 Js 23049/10 (30. Juni 2010) ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Uneidlicher Falschaussage zweier Zeugen zu führen. Die STA OL will erst die Verhandlung im Gericht abwarten. Warum will die STA OL nicht zuerst die Zeugen hören, die die Uneidliche Flaschaussagen bestätigen können?