Umtausch nicht möglich

Isernhagen-Kirchhorst

Ich tätigte am Freitag, den 24.06.2010, einen Einkauf im Street One-Store (Oliver Mode Einzelhandels GmbH & Co. KG) in der Poststraße 13 in 66663 Merzig. Eine Kette und ein Armband als Auswahl für eine Freundin.

Ich erkundigte mich explizit, ob ein Umtausch bei Nichtgefallen möglich wäre, dies bestätigte die Verkäuferin mit einem Kopfnicken!

Am Montag, den 28.06.2010, wollte ich die Ware in der Originalverpackung mit entsprechenden Etiketten an der Ware und Kassenbeleg zurückgeben. Dies wurde mit der Begründung "Umtausch bei Schmuckware ausgeschlossen" verweigert.

Die Höhe war, dass die entsprechende Verkäuferin, welche von ihrer Kollegin telefonisch kontaktiert wurde, am Telefon versichert hat, sie hätte mich explizit darauf hingewiesen, dass Schmuck vom Umtausch ausgeschlossen sei.

Auch sind keine Warnschilder/Hinweise in den Geschäfträumen angebracht und/oder auf dem Kassenbeleg vermerkt, dass Schmuck vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Es handelt sich hier zwar nur um einen kleinen Betrag, aber das Benehmen der Verkäuferinnen war eine bodenlose Frechheit, zumal unsere Familie recht häufig ihre Einkäufe in diesem Geschäft tätigte. Es wurde noch nicht einmal eine Gutschrift angeboten.

Über Tipps, wo man sich noch über solche Unverschämtheiten beschweren kann, wäre ich sehr dankbar.

Meine Forderung an Street One:

Rücknahme der Ware

Antwort auf die Beschwerde vom 28.06.2010
Street One GmbH

Abteilung: Service Team

09.07.2010 | 11:21 Uhr

Liebe Street One Kundin,

Ihre Kritik zu dem verwehrten Umtausch nehmen wir sehr ernst.

Wir haben uns direkt mit unserem Einzelhandelspartner vor Ort in
Verbindung gesetzt und den Fall für Sie geklärt.
Sie können sich gerne noch einmal an das Geschäft wenden, damit
die Kette und das Armband umgetauscht werden können.

Mit vielen Grüßen aus Isernhagen

Ihr Street One Service-Team

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Sie können, so leid mir das tut, nur auf Kulanz hoffen. Rein rechtlich gesehen haben Sie keine Handhabe, da Sie nichts schriftlich haben, d. h. keinen Nachweis dafür, dass diese Umtauschmodalitäten Teil des Kaufsvertrages waren. Eine mündliche Absprache ist bei einem einseitigen Kaufvertrag nicht bindend. Da sich keinerlei Hinweise in der Filiale über die Umtauschmöglichkeiten befinden, haben Sie daher keine Handhabe. Aber noch einmal, ich drücke die Daumen, dass das Geschäft einlenkt, da ich diese Aktion für sehr zweifelhaft halte.