Beschwerde wegen ausstehender Bonuszahlung

FlexStrom AG
Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Monaten versuche ich vergeblich von Ihrem Unternehmen eine Stellungnahme zu einer ausstehenden Bonuszahlung zu erhalten. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten wurde ein Umweltbonus von 60 EUR bei Unterschreiten der Effizienzgrenze versprochen. Ihre Bedingungen habe ich erfüllt, für das zweite Laufzeitjahr wurde mir ein Tarif genannt, der nirgendwo zu finden ist, aber einigermaßen akzeptabel ist.

Nicht akzeptabel ist allerdings Ihr Ignorieren meiner Anfrage nach dem Bonus, der trotz Zusicherung einer Ihrer Service-Mitarbeiterinnen noch nicht verrechnet wurde. Stattdessen erhalte ich Mahnungen von Ihnen, da ich den Bonus bei der Vorauszahlung für das zweite Jahr einbehalten habe. Dieses Geld steht Ihnen nicht zu.

Ich fordere Sie auf, hierzu Stellung zu nehmen, von weiteren Mahnungen abzusehen, die Mahngebühren zu streichen und meine Jahresschlussrechnung für das erste Jahr zu korrigieren.

Offensichtlich ist dies Ihre Geschäftsstrategie und ich weise Sie höflich daraufhin, dass ich zur Klärung dieser Sache notfalls auch einen Anwalt einschalten werde.

Mit freundlichen Grüssen

Meine Forderung an FlexStrom:

Einstellung der Mahnungen, Korrektur der Jahresendabrechnung und Anrechnung des Bonus

Antwort auf die Beschwerde vom 13.07.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

14.07.2010 | 08:25 Uhr

Sehr geehrte Frau Böck,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom. de

Vielen Dank!

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich warte noch immer auf eine Reaktion des Unternehmens.

Mittlerweile sind wir beim Inkassoverfahren angelangt. Eine Aussage der Firma gibt es immer noch nicht, außer der mündliche Zusicherung, der Bonus stehe mir zu. Die Vertragsunterlagen besagen klar: am Ende des ersten Laufzeitjahres. Somit besteht keine Forderung des Unternehmens an mich.

Das Inkassoverfahren wurde, nach Androhung einen Anwalt einzuschalten, eingestellt. Eine berichtigte Jahresabschlussrechnung wurde allerdings immer noch übersandt.