31 Euro Gebühren wegen nicht eingelöster Lastschrift

Mönchengladbach

Ich habe bei der Santander Bank einen zinslosen Kredit mit monatlicher Rate von 15,00 Euro. Heute kam ein Schreiben der Bank, dass der Betrag von 15 Euro mangels Deckung nicht von meinem Konto abgebucht werden konnte. Soweit war alles ok und richtig.

Der Betrag sollte am 15. 07. 2010 abgebucht werden, heute, am 20. 07. 2010, folgendes Schreiben.

26,50 Euro Angemahnter Betrag (nach fünf Tagen angeblich schon zwischendurch schriftlich angemahnt. Hauptsumme aber nur 15, 00 Euro.)

14,00 Euro Folgezahlung (was auch immer das bedeutet)

19,50 Euro Verzugsschaden (was auch immer dieses auch bedeutet)

Gesamte Zahlung 46,00 Euro, weil am 15. 07. keine 15 Euro abgebucht werden konnten. Das Schreiben war dann gleich vom 16. 07. und bekommen habe ich es heute am 20. 07. 2010.

Meine Forderung an Santander Bank:

15, 00 €

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 332 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wer seine Schulden nicht bezahlt, wird auf diese Weise belehrt! Sie haben diesen Bedingungen beim Abschluss des Vertrages zugestimmt. Also bitte hier nicht über das eigene Unvermögen jammern.

Am besten schnell Herrn Z. anrufen.

Wer lesen kann und das Gelesene versteht, ist bei Vertragsabschluss klar im Vorteil! Alle anderen müssen erst auf diese Art belehrt werden. Ob die 26, 50 Euro nun korrekt sind, oder nicht, das steht auf einem anderen Papier. Ihr Konto hatte nicht die nötige Deckung gehabt und nun bezahlen Sie die (in Vertrag ausgewiese) Rechnung. Basta.

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Ja, wer ist denn schuld an der Rücklastschrift? SIE! Völlig egal, ob Sie die bank gewechselt haben oder sonstwas, Sie sind dafür verantwortlich, dass die Rate pünktlich gezahlt wird. Jetzt haben sie´s verbockt und jetzt auch noch rumheulen?

Sorry, aber wer so was als "Beschwerde" hier reinschreibt, der muss sich leider auch die dementsprechenden Kommentare gefallen lassen. Wir haben das Ganze ja nicht verbockt. Den Schuh müssen Sie sich schon selbst anziehen. Wenn Sie schon einen zinslosen Kredit bekommen, dann sollten Sie auch tunlichst darauf achten, dass ihr Konto gedeckt ist. Die Gebühren, die von der Bank draufgeschlagen wurden, waren Ihnen bei Vertragsabschluss bekannt, es sei denn, Sie haben das Kleingedruckte nicht gelesen oder waren einfach zu faul dazu.

Erwarten Sie, dass nun der Steuerzahler Ihre Kosten übernimmt? Aber Germany macht´s es möglich. Da wird alles übernommen. Ihr Verlust ist allerdings zu gering.

Aber die Santanderbank wird gerettet. Millionen für die Manager.

Nochmal: "Selber schuld!" Mitdenken sollte man schon noch selber!
Hat man etwas übersehen, kann das natürlich jeden mal passieren - aber man sollte sich wirklich nicht über die eigene Dummheit in einem öffentlichen Forum beschweren und dann auch noch wundern, warum nur "Schrottkommentare" kommen, anstelle von Mitleid!
Also, manchmal frage ich mich schon wirklich, was mit manchen Menschen los ist.

Nix deutsch, wie?

P. S.: Ich glaube nicht, dass es so günstig ist, sich als "Santander Consumer Bank" auszugebeben!

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Ob Santander-Bank, X-Bank oder Y-Bank - wer einen Kredit aufnimmt, hat sich an die Rückzahlungstermine peinlich genau zu halten. Und darauf zu achten, dass bei Erteilung einer Einzugsermächtigung das Konto genügend Deckung aufweist.
Wer das nicht kann, sollte die Finger von Krediten lassen.

PS: Auch bei einem Bankwechsel kann man dafür sorgen, dass das vereinbarte Geld überwiesen wird, man muss es nur wollen.

@Hirnie Hirnlos Sehr sinnvoller Kommentar. Deutsche Sprache schwere Sprache: Grammatikalisch wäre hier richtig: "Das Forum ist besser ALS Sie, Herr Santander Bank". Wenn man es nicht kann, dann sollte man es lassen.

Und an alle Anderen: Santander arbeitet seit neuestem mit vielen Fachmärkten zusammen, bei denen man auf Finanzierungsbasis einen Fernseher, Laptop oder sonstiges erwerben kann. Manchmal kommt man also nicht davon weg. Aber ich will gar nicht wissen, wie viele H4 Empfänger hier so fleißig gepostet haben und die Beschwerdeführer hier beleidigen und selbst Schulden in wahnsinnigen Summen haben.

@?

Richtig, genau die geben hier ihre Kommentare dazu!

@?

"Aber ich will gar nicht wissen, wie viele H4 Empfänger hier so fleißig gepostet haben und die Beschwerdeführer hier beleidigen und selbst Schulden in wahnsinnigen Summen haben."

1) Sehe ich hier keine Beleidigungen.
2) Selbst wenn es so wäre: Beschwert hat sich hier nur der Beschwerdeführer. Es geht nicht darum, dass er Schulden gemacht hat. Es geht darum, dass er der Tilgung (warum auch immer) nicht nachgekommen ist und sich nun über die Gebühren echauffiert.

Nun verstanden?

Es gibt ein höchstrichterliches Urteil und wobei es verboten ist, für Rücklastschriften Gebühren zu erheben.

Sollten Sie dieses Urteil der Bank vorlegen, Beschwerdeführer, fliegen Sie garantiert bei dieser Bank mit Ihren Konten und Krediten raus.

Viel Glück!

Ein Bankkunde hatte wiederholt seine Kreditlinie auf dem Konto überzogen, weshalb ihm die später auf Rückzahlung klagende Bank kündigte. Insgesamt stellte sie dem Kunden 2.900,- EUR in Rechnung, darunter auch 72,5 EUR an Gebühren. Diese hatte die Bank in Rechnung gestellt, weil sie insgesamt zwölf Lastschriften wegen der Kontoüberziehung nicht ausführen konnte und den Kunden hierüber schriftlich informierte. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Lennestadt entschied (Az. : 3 C 561/98). Eine Bank ist nach dieser Entscheidung nicht dazu berechtigt, ihrem Kunden ein Entgelt zu berechnen, wenn sie eine Lastschrift zurückgibt. Mit der Information über die Rückgabe einer Lastschrift nimmt die Bank eine eigene Aufgabe wahr, nicht aber eine solche des Kunden. Aufwendungen für die Erfüllung eigener Verpflichtungen darf eine deutsche Bank aber nicht auf ihre Kundschaft abwälzen.
Diese Santander Bank schreckt doch vor rein gar nichts zurück!

Das Urteil des BGH zu verbotenen Rücklastschriftgebühren.

BGH Urteil Xa ZR 40/08 vom 17. September 2009

An alle Quacksalber hier, haltet bloss Euer dummbatziges Mundwerk.

@Peng

Es geht hier weniger um Rücklastgebühren, sondern darum, dass jemand seine vereinbarte Kreditrate nicht gezahlt hat. Dass dabei Gebühren und Unkosten entstehen, ist ja wohl klar.
Mit der Annahme (Unterschrift) des Kreditvertrages hat der anscheinend ziemlich naive Beschwerdeführer diesen Bedingungen zugestimmt.

Die Bank hat alle Forderungen zurückgenommen. Ich musste also nur die tatsächliche Rate bezahlen. An alle Dummschwätzer hier - ich bin und war kein Hartz 4er, sondern es ist einfach nur etwas schief gelaufen.