Mit 12-monatigem Strombezug von Flexstrom sind die Voraussetzungen für den zugesicherten Aktionsbonus von 135,00 € erfüllt. Zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgte eine fristgerechte Kündigung.
Die Schlussrechnung musste angefordert werden, jedoch war der im Vertrag zugesicherte Aktionsbonus von 135,00 € nicht berücksichtigt.
Reklamationen per E-Mail wurden zunächst nach dem gleichen Muster wie in bereits geschilderten Fällen beantwortet (s. a.: http://forum.toptarif.de/strom/341-flexstrom-aktionsbonus/); ein Bonuszahlung erfolgte bisher nicht nicht.
Meine Forderung an FlexStrom:
Auszahlung des mir zugesicherten und zustehenden Bonus‘ von 135, 00 €
Antwort auf die Beschwerde vom 23.07.2010
Hallo ReclaBoxler-2743085,
schicken Sie mir doch bitte eine Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach@flexstrom. de
Ich prüfe dies gerne für Sie!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
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Ich habe eine Mail an Herrn Breidbach geschickt und daraufhin am 29.07.2010 eine korrigierte Schlussrechnung von Flexstrom erhalten mit Ausweisung des o.g. Guthabens. Die Überweisung soll in den nächsten drei Wochen erfolgen. Damit ist eine Teillösung erreicht.
Obwohl die drei Wochen bereits überschritten sind, erfolgte bisher noch keine Überweisung der Gutschrift in Höhe von 135,00€ aus der korrigierten Schlussrechnung.
Am 01.09.2010 Zahlungseingang der Gutschrift/Aktionsbonus. Wieder ein Fall gelöst.