Tchibo versucht Versandrisiko auf Kunden zu übertragen

Hamburg

Ein online bei tchibo.de bestelltes Paket ist nicht eingetroffen. Nach zuvorigem Hinhalten des Kundenservices, das Paket werde sicher noch eintreffen, ergab eine Nachforschung letztendlich, dass das Paket von der DHL bei einer mir unbekannten Person abgegeben wurde.

Tchibo (bzw. ein schlecht informierter und nicht rechtlich geschulter Mitarbeiter im Kundenservice) vertritt nun die Ansicht, es läge eine Unterschrift vor und ich als Kunde habe nun nachzuforschen bzw. den Fall mit dem Versandunternehmen zu klären.

Dies widerspricht allerdings geltendem Recht, nach dem der gewerbliche Verkäufer auch für die Fehler des Versandpartners einzustehen hat. Eine Mail mit Bitte um kompetente Klärung des Sachverhaltes blieb eine Woche lang unbeantwortet.

Meine Forderung an Tchibo direct:

Lieferung der bestellten Waren, Entbinden des Anpruches auf Bezahlung der verschwundenen Waren

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 322 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Dennoch ist die Rechtslage eindeutig - im Fernabsatzgeschäft haftet der Versandhandel bis zum Zeitpunkt des Eintreffens der Ware beim Kunden. Dieses Recht lässt sich auch nicht durch AGB ausschließen. Somit ist die zitierte Passage zwar interessant, aber unerheblich.

@ MArco Bu: Soweit alles richtig, jetzt aber das große ABER: Laut Dhl bzw. Tchibo wurde das Paket geliefert in Ihren, natürlich alles rein theoretisch, rechtlichen Zugriffsraum. Sie müssen nun beweisen, dass Sie diese Person nicht kennen oder diese Person das Paket nicht hat.

Oder eine eidesstattliche Versicherung ablegen.

@ Ein Hamburger
Falsch. Tchibo muss erneut liefern. Was mit dem anderen Paket passiert, kann Marc Bur egal sein, Tchibo weiß doch, dass er es nicht hat. Beweisen muss er gar nichts.

Tchibo hat in einer erneuten Mail sich für die nicht zugestellte Ware entschuldigt und trägt jetzt doch das Versandrisiko.