Nachzahlung trotz weniger Stromverbrauch als im Paket enthalten

FlexStrom AG
Berlin

Flexstrom AG bietet als Produkt "Jahrespakete" mit Strom an.

So ein Paket habe ich vor einiger Zeit erworben. Mein Verbrauch ist auch unter der Größe des Paketes geblieben. Um so überraschender war die Tatsache, dass ich nach der Jahresabrechnung trotzdem nachzahlen sollte. Mit der Begründung, dass der Preis im Laufe des Jahres ja erhöht wurde.

Ich finde unter solchen Umständen die Bezeichnung als "Paket" extrem irreführend und damit auch unehrlich. Diese Bezeichnung weckt beim Verbraucher völlig falsche Erwartungen, die am Ende nicht erfüllt werden.

Meine Forderung an FlexStrom:

Erstattung der Nachzahlung

Antwort auf die Beschwerde vom 22.08.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

23.08.2010 | 09:53 Uhr

Sehr geehrter Herr Mertin,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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FlexStrom hat angeboten, die Nachzahlung zurückzunehmen, wenn ich den Betrag für die Preisgarantie für 2009 "im Nachinnein" überweise. Finde ich an sich ein faires Angebot, das ich auch annehmen werde.