Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vom 01.04.2009 bis 31.03.2010 Kunde bei Flexstrom (Mindestlaufzeit zwölf Monate erfüllt). Bei Vertragsabschluß wurde mit Aktionsbonus von 125,00 € geworben. Der Bonus sollte mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet werden. Da der Bonus bei der Abrechnung fehlte, habe ich ihn bei Flexstrom angemahnt.
Bis heute weigert sich Flexstrom, mir den Bonus auszuzahlen. Heute habe ich telefonisch die Info erhalten, es wäre eine Kannbestimmung, nachdem ich die Kollegin gefragt habe, warum unsere Bekannten den Bonus anstandslos (Vertragslaufzeit war auch ein Jahr) erhalten haben, vor dieser Info wurde ich auf die AGB verwiesen. Wie wird hier verfahren - nach Namen oder Laune?
Vertrags-Nr. 900001019087
G. Heinrichs
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlung des vereinbarten Bonus von 125,00 €
Antwort auf die Beschwerde vom 06.09.2010
Sehr geehrter Herr Heinrichs,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
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Die korrigierte Schlussrechnung habe ich erhalten. Ich warte jetzt noch auf die Zahlung des Guthabens aus der korrigierten Schlussrechnung und die Rückerstattung der bereits eingezogen 83,13 € aus der ersten Schlussrechnung. Die Zahlung soll gem. Schreiben innerhalb 14 Tagen erfolgen. Wenn ich das Geld erhalten habe, werde ich mich sofort melden. G. Heinrichs
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute das Geld erhalten. Vielen Dank für Ihr Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen G. Heinrichs