Seit 02.06.2010 haben wir große Probleme mit der E.on edis AG. So erhielten wir im Juni 2010 eine grundlose Kündigung unseres Stromliefervertrages mit der E.on edis AG, obwohl wir nachweislich keinen neuen Anbieter beantragt haben und auch nicht gekündigt hatten. Mit wiederholten Telefonanrufen und persönlicher Vorsprache konnten wir mit Mühe erreichen, dass unser alter Stromliefervertrag (242035271431) wieder aktiviert wurde, da der Fehler bei E.on edis AG lag. Auf schriftliche Beschwerden wurde nicht reagiert.
Da wir mit so einer Kundenbehandlung überhaupt nicht einverstanden sind, wollen wir zum 01.11.2010 den Stromanbieter wechseln und wählten Eprimo zu unserem neuen Stromanbieter. Laut schriftlicher Mitteilung hat uns die Firma Eprimo schon fünf Mal bei der E.on edis AG, dem Netzbetreiber, angemeldet. Jedoch bestreitet E.on edis AG den Eingang dieser Anmeldungen.
Wir haben jedoch schon eine Kündigungsbestätigung zum 31.10.2010 von E.on edis Vertrieb erhalten. Am 08.10.2010 erhielten wir ein erneutes Schreiben von E.on edis Vertrieb, dass wir ab 01.11.2010 wieder einen neuen Stromliefervertrag (242042387068) haben und mit dem teureren Basisstrom versorgt werden sollen. Dazu sind wir auf keinen Fall bereit.
Daraufhin riefen wir sowohl bei E.on edis AG als auch E.on edis Vertrieb an und baten um Klärung dieses Problems. Jedoch erfolgte überhaupt keine Reaktion.
Wir sind entsetzt, wie hier mit uns als Kunden umgesprungen wird. Es scheint eine allgemeine Strategie vom Konzern EON/edis zu sein, Stromkunden, die wechseln wollen, hinzuhalten und abzukassieren! Wir haben uns bereits an die Bundesnetzagentur gewandt, da wir keine andere Möglichkeit mehr sahen.
Bestell-/Kundennummer: 242035271431 oder 242040279518
Meine Forderung an E.ON edis:
Sofortige und endgültige Klärung des Problems
Antwort auf die Beschwerde vom 16.10.2010
Sehr geehrte Frau Klötzer,
wir können gut verstehen, dass Sie verärgert sind. Wir bedauern sehr, dass Sie sich für einen anderen Stromversorger entschieden haben. Aus unserer Sicht steht einem Lieferantenwechsel nichts im Weg.
Bei einem Wechsel des Energielieferanten müssen von den Marktpartnern jedoch bestimmte Fristen eingehalten werden. Ihr neuer Lieferant muss zum gleichen Datum beim Netzbetreiber E. ON edis AG die Netznutzung für Sie anmelden und gleichzeitig bei uns - E. ON edis Vertrieb GmbH - den aktuellen Liefervertrag kündigen. Zum gleichen Datum müssen dann wir beim Netzbetreiber die Netznutzung für Sie abmelden. Der Lieferantenwechsel läuft dann reibungslos, wenn die An- und Abmeldungen für den gleichen Zeitpunkt vorliegen.
Der Gesetzgeber sieht eine Grundversorgung mit Strom oder Erdgas vor. Damit ist sichergestellt, dass Sie weiterhin Energie erhalten, auch wenn der Lieferantenwechsel nicht klappen sollte. Deshalb beliefern wir Sie mit E. ON edis BasisStrom im Rahmen der Grundversorgung.
Wir empfehlen Ihnen, sich nochmals mit Eprimo in Verbindung zu setzen, damit Eprimo eine direkte Klärung mit der E. ON edis AG herbeiführen kann.
Wir hoffen, dass Sie diese Angelegenheit bald abschließen können.
Freundliche Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
Antwort auf die Beschwerde vom 16.10.2010
es ist richtig, dass Sie von E. ON edis Vertrieb eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, da Eprimo Ihren Energieliefervertrag bei uns erneut für Sie gekündigt hat. Deshalb haben wir die Netznutzung für Sie beim Netzbetreiber E. ON edis AG abgemeldet. Ob Eprimo zum gleichen Datum die Netznutzung beim Netzbetreiber E. ON edis AG für Sie angemeldet hat, wissen wir nicht und können es auch nicht recherchieren. So sind die Spielregeln, die die Bundesnetzagentur für alle Energielieferanten und Netzbetreiber festgelegt hat.
Bitte fragen Sie bei Eprimo nochmals explizit nach der Anmeldung der Netznutzung und dem Datum. Uns liegt aktuell die Kündigung zum 30. November 2010 vor.
Ihren Ärger können wir gut verstehen, nur leider können wir Sie nicht weiter unterstützen.
Freundliche Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 7
Die Antwort von E. ON Vertrieb Deutschland ist für mich in dieser Form keinesfalls akzeptabel. Wir haben von E. ON-edis Vertrieb zum 31.10.2010 eine Kündigungsbestätigung erhalten. Diese kann nur erfolgt sein, wenn Eprimo uns bei der E. ON edis AG, dem Netzbetreiber, angemeldet hat.
Ich kann als Kunde nicht wissen, wie die Modalitäten zwischen E. ON-edis AG (Netzbetreiber) und E. ON-edis Vertrieb sowie Eprimo bei einem Anbieterwechsel sind. Für mich zählt die Kündigungsbestätigung und nichts anderes.
Aus diesem Grunde erwarte ich, dass ab 01.11.2010 Eprimo unser Stromlieferant ist. Ich kann nichts dafür, dass der Stromanbieterwechsel durch den Netzbetreiber blockiert wird.
Ich bitte nochmals um Klärung dieses Problems zwischen den Beteiligten.
Die Antwort von E. ON Vertrieb Deutschland ist für mich in dieser Form keinesfalls akzeptabel. Wir haben von E. ON-edis Vertrieb zum 31.10.2010 eine Kündigungsbestätigung erhalten. Diese kann nur erfolgt sein, wenn Eprimo uns bei der E.ON edis AG, dem Netzbetreiber, angemeldet hat. Ich kann als Kunde nicht wissen, wie die Modalitäten zwischen E.ON-edis AG (Netzbetreiber) und E.ON-edis Vertrieb sowie Eprimo bei einem Anbieterwechsel sind. Für mich zählt die Kündigungsbestätigung und nichts anderes. Aus diesem Grunde erwarte ich, dass ab 01.11.2010 Eprimo unser Stromlieferant ist. Ich kann nichts dafür, dass der Stromanbieterwechsel durch den Netzbereiber blockiert wird. Ich bitte nochmals um Klärung dieses Problems zwischen den Beteiligten.
Auf Anraten der E.on-edis Vertrieb GmbH habe ich bei Eprimo nachgefragt, ob wiederholt eine Anmeldung bei dem Netzbetreiber erfolgte. Eprimo bestätigte eine Anmeldung zum 20.10.2010. Ich habe jedoch überhaupt keine Reaktion vom Netzbetreiber, der E.on-edis AG auf meine Beschwerde sowie auf die Anmeldung von Eprimo erhalten. Ich hoffe, dass der Netzbetreiber endlich zu einer Lösung des Problems bereit ist und unseren neuen Stromlieferanten zum 01.11.2010 akzeptiert.
Endlich, nach Einschaltung der Bundesnetzagentur hat E.ON edis Vertrieb reagiert und die Kündigung akzeptiert und wir haben ab dem 1.12.2010 Eprimo als Stromlieferant. Vom Netzbetreiber erfolgte überhaupt keine Reaktion, vollkommen kundenunfreundlich.
Hallo, können Sie mir das Prozedere mit der Bundesnetzagentur näher erläutern? Kostet diese Hilfeleistung etwas? Wir haben ähnliche Probleme, die sich seit Juni 2010 hinziehen, und wir sind mittlerweile wirklich verzweifelt.
Mit großem Interesse habe ich den geschilderten Vorgang verfolgt, da ich aktuell ein "Opfer" dieser scheinbaren Verschleppungstaktik geworden bin: Seit 01.01.2008 war ich von EON zu Trianel (jetzt Energiegut) gewechselt, weil viel günstiger. Ende 2010 wollte ich dann zu Hitstrom wechseln, weil die einen günstigen Ökostrom-Tarif (weil ich den Atomstrom der Großkonzerne nicht auch noch von da bekommen wollte) anbieten. Habe dann den Fehler gemacht, selbst bei Energiegut zu kündigen, was problemlos möglich war. Und der neue Versorger Hitstrom konnte nicht rechtzeitig aufschalten.
Das hatte zur Folge, dass ich zurück in die Grundversorgung von EON fiel. Als ich die Bestätigung bekam, habe ich mich dort telefonisch sofort gemeldet und bekam von der Callcenter-Mitarbeiterin die lapidare Auskunft, dass das so richtig wäre (Zahlungsberechnung zunächst für drei Monate). Am 31.12. habe ich dann selbst bei EON fristgerecht zum 31.01.11 gekündigt, worauf ich dann einen Schrieb bekam, dass die Kündigung zum 28.02. erst möglich wäre.
Nach mehrmaligen Anrufen, wo ich eine Bestätigung meiner fristgerechten Kündigung zum 31.01. verlangte, wurde ich immer wieder vertröstet. Obwohl der neue Versorger mir telefonisch bestätigte, dass ein Versorgungsbeginn zum 01.02. bei Vorlage der Kündigungsbestätigung noch möglich gewesen wäre, liegt mir diese bis heute (18.01., obwohl in den StromGVV steht: "§20. (2). Der Grundversorger soll eine Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen") immer noch nicht vor.
Auch ich werde mich bei der Bundesnetzagentur über diese Verschleppung beschweren und dem Verbraucherschutz melden. Gibt da ja schon einschlägige Vorgänge (googelt mal: Beschwerde Bundesnetzageentur EON).
Ja, die großen trennen sich halt immer ungern von ihren Kunden, aber als Tipp: Einfach selber kündigen und das Kündigungsdatum seinem neuen Versorger mitteilen, dann kann der die Netznutzung auch so beantragen.