Respektloses Verhalten des Türstehers und Einkaufssperre

Maxhütte-Haidhof

Seit zwei Jahren gehe ich nun im Netto um die Ecke 2-3 mal die Woche einkaufen. Als Auszubildende liegt es direkt günstig an meiner Ausbildungsstätte. Aufgrund einer schweren Erkrankung bin ich ein Rehabilitationsfall und daher war nur eine überbetriebliche Ausbildung für mich möglich. Nun ist es leider so, dass einige Berufsgruppen sehr schlechten benehmens sind. Und des öfteren wohl ärger im Netto verursacht haben. Daher geschah es, dass vor einem Jahr von Netto für die gesamte Bildungstätte ein Verbot ausgehängt wurde. Wir durften also nicht mehr dort einkaufen.

Bis heute frage ich mich ob das rechtlich überhaupt vertretbar ist. Und würde mir bezüglich dessen eine Stellungsnahme seiten "Netto" wünschen.

Nun ist es aber so gewesen, da ich weder dem Typ "Ärgernis" entspreche, oder irgendeine Form von Fehlverhalten aufzeige, trotzdem weiterhin dort einkaufen gegangen bin. Bis heute!

Und heute ist es geschehen. Ich bin mit einem Kollegen in der Frühstückspause zum Netto gelaufen, auch andere Berufsgruppen der Bildungstätte, waren auf dem Weg dorthin, da sie die gleichen Pausenzeiten genießen wie wir.

Wie sonst auch, möchte ich Netto mit meinem Kollegen betreten, als plötzlich ein Türsteher uns in sehr agressivem Ton hinterruft. Also bleibe ich stehen um zu erfahren was er von uns möchte. Darauf meinte er wir müssen warten, wir dürfen nicht hinein.

Zum einen bin ich 24 jahre und auch sonst vom Verhalten sehr erwachsen. Aber dieser Türsteher, hat in mir aufgrund seiner Respektlosigkeit, regelrechte Wut ausgelöst.

Ich bat ihn zu erklären, wo das Problem liege, der Discounter war offensichtlich fast leer. Und er meinte nur ganz frech, ich solle nicht diskutieren. Dabei stellte ich ihm nur eine Frage. Und dieser Mensch hat mich so von oben herab behandelt und mich nicht einmal angesehen. Ich wurde in meinem Leben noch nie so Respektlos behandelt. Ich bin weder ein Kleinkind noch ein Störenfried, sondern eine erwachsene Frau.

Ich selbst war so schockiert, dass ich dann im sachlichen Ton meinte dass wir woanders hingehen. Daraufhin wurde er wieder frech und beleidigend. Um mich selbst nicht auf sein Niveau herabzulassen, habe ich "Netto" dann ganz einfach verlassen.

Ich kann und möchte nicht verstehen, dass man mich einfach ausschließt. Und dass ein Türsteher in so einem Ton mit mir reden darf. Auch wenn ich mit meinen 24 jahren noch relativ jung aussehe, gibt es ihm nicht das recht mich so zu behandeln.

Wie kann es sein, dass man mit Menschen eines bestimmten Schlages über den Kamm geschert wird, wenn man nicht dem Bild entspricht. Und selbst wenn dies der Fall wäre, wie kann man so gefährlich verallgemeinern.

Ein Türsteher kann seine Arbeit machen und trotzdem höflich und respektvoll mit Menschen umgehen. Nur scheint dies im Netto, in der Potsdamer Str. nicht möglich zu sein.

Ich bin enttäuscht dass anscheinend, nicht genau ausgesucht wird wer für den Marken- Discount Netto arbeiten darf und gute Umgangsformen kein Kriterium zu sein scheinen.

Meine Forderung an Netto Marken-Discount:

Wünschenswert ist eine Entschuldigung und die Weisung des Türstehers in Sachen Kundenkontakt und zugehörigem Respekt

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 237 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

@ReclaBoxler-9186327: Sie haben doch selber erzählt, dass sich einige Schüler aus der Bildungseinrichtung daneben benommen haben.

Wenn dieses Problem also nicht intern in der Bildungsstätte gelöst werden kann, was soll NETTO da anderes übrig bleiben, als ein kollektives Hausverbot auszusprechen?

NETTO ist nicht verpflichtet, die ganze Herde nach schwarzen Schafen abzusuchen. Ein Hausverbot ist für alle bindend und muss noch nicht mal begründet werden.

Also akzeptieren Sie das bitte!

Beschwerden gibt's, brrrrrrrrrrrr #-{

Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das die Diskriminierung auch aufgrund des Alters verbietet. Netto macht sich strafbar mit derartigen Handlungen. Genau genommen ist Netto anzuzeigen. Hartgesottene sollten ebenfalls Klage erheben. Sie können ggfs. Beratungsbeihilfe/ Prozesskostenbeihilfe beantragen und einen Rechtsanwalt konsultieren. Rechtsanwälte mögen das Thema recht gerne gerichtlich durchfechten, weil es zum AGG bislang noch nicht allzu viele Urteile gibt. SO WAS sollten Sie sich nicht bieten lassen!

Beachten Sie bitte nicht die unqualifizierten Kommentare von Moralapostel und Rainer. Richtig!
Zeigen wir Verständnis!

Woher wissen Sie denn, dass man Sie wegen Ihres Alters diskriminiert hat? Wenn die Azubis/Schüler dieser Bildungsstätte aufgrund von unangenehmen Vorkommnissen Hausverbot erhalten haben, und Sie sich dann von der Bildungsstätte aus auf den Weg zum Supermarkt machen, das auch noch beobachtet wird, dann ist doch klar, warum man Ihnen den Einkauf verwehrt hat, oder nicht!

Sie hätten ja auch im Vorfeld (nach Aussprache des Hausverbots) diesbezüglich etwas unternehmen können. Und sich an klare Regeln halten, ist eben auch eine Respektsache.

Zuerst kann man nicht sehen, von wo ich komme, da unsere Ausbildungsstätte um die Ecke liegt. Und zudem muss ich auch ihr Respektargument bezüglich der Verbotsregel insofern verneinen, da ich mich in meinem Leben nie fehl verhalten habe (in Bezug auf Umgangsformen, Gewalt und Diebstahl), ich nie polizeilich aufgefallen bin und ein strahlend weißes Führungszeugnis besitze. Und mir persönlich noch nie ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Mir fällt es schwer, das Verhalten Netto's nachzuvollziehen, da man mich in meiner persönlichen Freiheit da einkaufen, wo ich möchte, einschränkt, und das für mich ohne Grund, da ich ja, wie schon geschrieben, niemals negativ aufgefallen bin. Ich denke, es ist nur recht die zu bestrafen, die auch für den Ärger verantwortlich sind und nicht eine ganze Ausbildungsstätte zu diskriminieren.

Und Regeln respektiere ich grundsätzlich, allerdings mag ich mich nicht für etwas bestrafen lassen, mit dem ich rein gar nichts zu tun habe und nicht gegen mich namentlich ausgesprochen wurde.

Und wenn ich gute Umgangsformen und anderen Menschen mit Respekt gegenüber trete, erwarte ich das auch von der mir gegenüber stehenden Person.

Kann ich schon verstehen, allerdings wie bereits erwähnt, hätten Sie diese "Problematik" bereits früher in Angriff nehmen können. Zwar wurden Sie nicht namentlich erwähnt, allerdings wussten Sie ja, dass der Supermarkt für die gesamte Bildungsstätte (Sie inbegriffen) Hausverbot erteilt hat. Also warum haben Sie nicht schon im Vorfeld etwas dagegen unternommen?

Solange Sie sich keine Sondergenehmigung zum Betreten des Ladens haben ausstellen lassen, gilt auch für Sie das Hausverbot. So einfach ist das!

@ReclaBoxler-7210226: Nun ist Ihr Kommentar von der Redax aber total verwurschtelt worden. Och Gottogott!

Marek: Nein, gegen solche Gruppen nicht. Aber gegen Leute, die ggf. den Laden demolieren, Sachen mitgehen lassen, im Laden Ware aufreißen, andere Kunden oder Angestellte anpöbeln oder sonst was anstellen. Wie oben beschrieben, halt Leute mit "sehr schlechtem Benehmen"!

Ich fordere Hausverbot bei der ReclaBox für: Giuseppe Gorgonzola, Der Klabautermann, Der Moralapostel, Rainer Richtig, Sascha Schallbruch, Raubr. ach egal, xxxxx wird ergänzt.
Das Tragen einer speziellen Kleidung wird bei diesen Leuten angeordnet.

Dieser Kommentar wurde entfernt.

@ ReclaBoxler-3012917: Folgender Beitrag ist von mir: von ReclaBoxler-7210226 28.10.2010 | 21:58 Na, da kann die alte Opfad richtig sachlich, wenn Sie will, gelle? Nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich fühle mich in Bezug meiner Meinungsfreiheit und Kleiderordnung von Ihnen attackiert. Ich melde Sie als einen Regelverstoß, weil mir der von Ihnen geforderte Dresscode wohl möglich missfallen wird.

Wenn ein Hausherr seine Räumlichkeiten, im diesem Fall ein Ladengeschäft für den Publikumsverkehr eröffnet, dann muss er eine Beschneidung seines Hausrechts hinnehmen. Wenn ein Kunde klaut, randaliert, anderen Kunden und Angestellte belästigt oder sonst wie den Betriebsablauf stört, dann würde ein Hausverbot in Frage kommen.
Aber ein willkürliches Hausverbot ist nicht Rechtens! Erst Recht steht es keinem Ladenbetreiber zu, bestimmte Personen nach Herkunft, Religion, Behinderung etc. zu diskriminieren. Das Hausrecht ist im diesem Fall kein Diskriminierungsrecht.

Wenn ein Ladenbesitzer oder die Ladenkette willkürliche Hausverbote verteilt, dann brauchen sich nicht meckern und beschweren, dass der Umsatz schrumpft, und erst recht nicht, dies auf die, die Hausverbot haben, in die Schuhe schieben.

Sonst würde selbst die Deutsche Bahn AG in ihre Schaltern, Schilder aufhängen, wo darusteht: "Dunkelhäutige Reisende und auch Türkische und Asiatische werden nicht bedient!"

Dieser Kommentar wurde entfernt.

@ ReclaBoxler-8818915
Möchtest Du mit deiner Aussage behaupten, wenn einer von der Gruppe was im Laden z. B. klaut, müssen die anderen den Kopf herhalten?
Meinst du dann damit, mitgehangen mitgefangen?

Tja, wenn der Marktleiter ihren Geld nicht sehen möchte, mit seinen Hausverboten an die Schüler, dann braucht, wie gehabt, er nicht meckern und auch sich nicht beschweren. Ganz einfach!

@ RB 9215118
Mitgehangen-mitgefangen teilweise, denn wie die Beschwerdeführerin schrieb, sind einige Gruppen ja schon negativ aufgefallen und haben Stunk gemacht. Was soll Netto denn Ihrer Meinung nach tun? Den Türsteher alle Ausweise kontrollieren lassen, damit diejenigen, die Stunk machen, draußen bleiben? -Bisschen viel verlangt.

Und so viel Umsatz bringen die Schüler nun auch wieder nicht, außerdem hat sich der Marktleiter hier nicht beschwert, sondern die junge Dame, die das Hausverbot nicht hinnehmen möchte. -Was ja auch ihr recht ist, allerdings hat sie das Hausverbot ein Jahr lang recht wenig gestört, denn da kam sie ja noch unproblematisch in den Markt rein. -Jetzt, wo anscheinend nichts mehr geht, wird plötzlich ein Fass alla Diskriminierung aufgemacht.
Nun frage ich Sie, hätte man da nicht mal vorher etwas unternehmen können? Aber nein, so lange es gut gegangen ist, war ja alles paletti.

8818915, in der Realität würde ich Ihnen für diese Aussage gehörig den Kopf waschen, und ich meine dies nicht sprichwörtlich. Wer den Vortrag der Beschwerdeführerin genau liest, wird nicht auf den Gedanken kommen, dass diese mit den auffälligen sozial Randständigen über einen Kamm zu scheren ist. Menschenverachtend, Ihre Äußerungen! PFUI! Was Netto machen soll? Diejenigen, die sich im Geschäft nicht zu benehmen wissen, des Ladens verweisen und ein Hausverbot erteilen!

Ich bin auch dafür, dass Opel- und Golffahrern zwischen 18 und 27 Jahren vorsorglich der Führerschein entzogen wird. Die können ALLESAMT kein Auto fahren, weil sie nicht die nötige Intelligenz besitzen.

Schade, schade um die ReclaBox. Zu gutem Zweck gedacht, wird sie tatsächlich zu einem Forum für Hohlköpfe und Dauerkommentatoren, die die Beschwerdeführer grundsätzlich angreifen und in Mehrfachkommentierungen ihre „Witze“ reißen.

Hier beschwert sich ein junger Mensch, der sich gesetzeskonform verhält, über das unmögliche Verhalten von Mitarbeitern Netto, sucht Hilfe und wird noch angeprangert. Ich kann ebenfalls nur sagen „Pfui“ für Netto (Discounter oder Disco - wegen Türsteher) und hohlköpfige User der ReclaBox.

Ausriss aus Wikipedia: „Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden.
Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä. ) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.“ Zitat Ende.

Netto und auch ihre Einrichtung sollten sich schämen, über ein so lange bestehendes Hausverbot keine Lösung angestrebt zu haben. Interessant wäre ein Schriftstück von Netto, wie dieses Hausverbot dargestellt ist und Bekanntmachung der Filiale und Stadt.
Das wäre dann wohl ein Fall für die Verbraucherzentrale und weitere Öffentlichkeit. Nur nennen Sie hier keine Klarnamen von Personen.

@ReclaBoxler-5605161
So so, in der Realität würden Sie mir also wortwörtlich den Kopf waschen, lol. - Das wage ich stark zu bezweifeln, es sei denn, Sie wären mein Friseur. Abgesehen davon, dass Ihre Fantasie mit Ihnen durchgeht, frage ich mich nach diesen Äußerungen, ob Sie nicht auch zu den "sozial Ranständigen" zählen.

Außerdem frage ich mich, was an meinem Kommentar menschenverachtend sein soll. -Fremdschämen!
Wenn Sie nicht in der Lage sind, zu verstehen, was Sie da lesen, dann machen Sie das doch bitte mit sich selbst aus. Oder spielen Sie Captain Hero da, wo es angebracht ist.