Comtech behält 80 Euro

comtech GmbH
Aspach

Ich habe bei Comtech ein Notebook online gekauft. Eigentlich kaufte ich die sonst immer wo anders, aber diesmal wollte ich bei Comtech kaufen.

Soweit auch alles gut. Leider wollte ich die Ware nach 5 Minuten nicht mehr. Da mit der Lapi nicht zusagte. Comtech hat mir zwar Geld zurücküberwiesen, aber 80 Euro unrechtmässig (wie ich finde) für sich abgezogen. Mit der Begründung, dass ein Techniker das System recovern musste. Das Problem hier ist! Das ich bevor ich die Ware zurück geschickt habe, deren Hotline angerufen habe und gefragt habe was ich machen muss, dass mir Comtech den vollen Kaufpreis zurückerstattet. Hier wurde wirklich nichts bezüglich des Recoverns erzählt. Eigentlich wurde mir ständig von einer Mitarbeiterin gesagt, sie müssen den Rechner so behandeln, als ob dieser in einer Verkaufsfläche eines Ladens steht.

Nun hat mich das gerät 80 Euro gekostet und ich habe kein Lapi. Nie wieder Comtech. Hier der Erfahrungsbericht:

http://www.krass-verpeilt.de/krasse-probleme-bei-warenrucksendung-bei-comtech-%E2%80%93-nie-wieder/767

Bestell-/Kundennummer: 16785114

Meine Forderung an comtech:

Ich möchte mein Geld zurück

Antwort auf die Beschwerde vom 29.10.2010
comtech GmbH

Abteilung: Service

02.11.2010 | 13:06 Uhr

Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr, wenn auch leider nicht positives Feedback.
Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung. Ich habe den Vorgang noch einmal genau geprüft.
Nach Prüfung der Unterlagen kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie bei uns das Gerät als Unternehmen bestellt haben. Ein Widerrufsrecht steht jedoch nur Verbrauchern und nicht Unternehmern zu. Trotz dieser Regelung haben wir das Gerät im Rahmen der Kulanzrücknahme zurückgenommen. Da sich das Gerät nicht in dem Zustand befand, wie wir es Ihnen zugesendet haben, mussten wir das Gerät wieder so herstellen. Für diesen Aufwand mussten wir Ihnen leider einen Wertersatz in Höhe von 80,00 EUR in Ansatz bringen. Wenn Sie das Gerät wie ein Eigentümer durch die Anlegung eines Nutzers in Gebrauch nehmen, müssten Sie es zumindest in den Auslieferungszustand zurückversetzen. Sie haben in einem Ladengeschäft nicht die Möglichkeit, ein original verpacktes Gerät aus dem Regal zu nehmen, einen Benutzer anzulegen, Windows zu registrieren und es dann einfach wieder in das Regal zurückzulegen. Wir weisen auf unserer Homepage darauf hin, was bei einer Rücksendung zu beachten ist. Es steht in der gleichen Größe in unserem Infocenter, wie auch die Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsbelehrung nehmen wir natürlich als Grundlage für die Kulanzrücknahme von Geräten, die uns von Unternehmern zurückgesendet werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Michael Ihde
Dipl. -Kfm. (FH)
-Serviceleiter-

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Das übliche bla bla. Bleibe bei Deiner Forderung und mach weiter! Komischer Laden.

Was für ein Unsinn. Die relevanten Punkte waren doch in der Antwort genannt:
- gekauft als Gewerbetreibender
- Windows registriert, Benutzer angelegt
Habt Ihr denn überhaupt keine Ahnung von der Welt da draußen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.