Bei Simyo habe ich vor über drei Monaten meine Nummer zu einem anderen Anbieter portiert. Danach habe ich per Formular die Erstattung des Restguthabens beantragt und meine alte SIM-Karte mit Kopie von Personalausweis eingeschickt. Nach drei Wochen habe ich nachgefragt, was denn jetzt mit meiner Rückerstattung sei.
Als Antworten erhielt ich:
- Ist in Bearbeitung
- wir machen das gewissenhaft blabla und das dauert
- Ihre Antrag ist eingegangen und positiv bearbeitet und an den Netzbetrieber weitergeleitet worden
- wir machen das gewissenheft ....
Naja - was soll ich sagen - zig Emails - immer die gleichen Antworten und kein Geld.
Das ganze zieht sich nun schon 2 Monate. Da ich noch drei weitere Simyo-Karten habe, überlege ich mir jetzt echt, die auch wegzuportieren. Es ist doch unverschämt, einen Riesenformularaufwand zu treiben und dann das Geld immer noch nicht zu zahlen.
Eine Frechheit sonder Gleichen!
Was kann man da tun - Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Simyo denkt sicher, dass wg. 20 € keiner klagt - und damit haben sie wahrscheinlich recht.
Verbraucherzentrale - ob man damit was erreicht?
Bestell-/Kundennummer: Kartennummer 000605221797 01785521399
Meine Forderung an simyo:
Erstattung meines Restguthabens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Hallo Meinhard, sende uns bitte die betroffene Rufnummer und eine alternative Rufnummer, unter der wir Dich erreichen, an einfach@simyo.de Bitte mit dem Betreff "ReclaBox 02.11." Wir kümmern uns. Viele Grüße, Antoniya aus dem simyo Community-Team
Na - wer sagt es denn? Nach zwei Monaten und x-Email-Beschwerden und zuletzt hier beschwert.
Es geht doch - erst eine Mail, man werde die Sache beschleunigen und danach war das Geld einen Tag später auf meinem Konto.
Nur frage ich mich, was da so lange geht.
Ich habe mich bei der Bundesnetzagentur über simyo beschwert, weil mein Restguthaben auf der simyo-SIM-Karte nach der Portierung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter nicht ausgezahlt wurde.
Begründung: Die SIM-Karte bzw. der Rückerstattungsantrag sei nicht eingegangen. Die Bundesnetzagentur hat da gar nichts gemacht, die sind für solche privatrechtlichen Probleme aus Privatverträgen nicht zuständig und lehnen ein Eingreifen in solchen Fällen mit dieser Begründung ab. So schlau ist simyo auch, das zu wissen und deshalb bringt es nichts, mit der Bundesnetzagentur zu drohen.
Hallo Michael,
für die Auszahlung des Restguthabens benötigen wir den Antrag. Wir schauen uns diesen Fall gern nochmals an. Sende uns bitte die Rufnummer und die Problem-Details an einfach@simyo.de. Wir leiten dann Dein Anliegen an die zuständige Stelle bei simyo zur Prüfung weiter.
Viele Grüße, Antoniya aus dem simyo Community-Team
Geld wurde überwiesen - nach über drei Monaten.