Da ich ein Bankkonto bei der Postbank habe und diese Daten entgegen allen Datenschutzrichtlinien offensichtlich auch der Postbank Finanzberatung AG zur Verfügung gestellt werden, hat mich - Rentner und seinerzeit 68 Jahre alt - ein Berater dieser Finanzberatung Mitte 2009 dahingehend beraten, Fondsanteile an diesem Spiele-Fonds für 20000 € zu erwerben.
Aus dem Mitte 2010 erhaltenen Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft für 2009 musste ich schlussfolgern, dass der Spielfond extrem schlecht gemanagt wird, so dass ich befürchten muss, einen Teil meines investierten Geldes abschreiben zu müssen.
Auf meine schriftliche Anfrage an das Fondsmanagement, ob die Postbank Finanzdienstleistung AG zusätzlich zu den ausgewiesenen 5% Disagio weitere Provisionen erhalten hat (sogenannte Kickbacks), die mir bisher nicht bekannt waren, erfuhr ich, dass weitere 7,6% Eigenkapitalvermittlungsprovisionen geflossen sind, die natürlich die Motivation dieses Finanzvertriebs so steigern, dass die Gefahr besteht, dass die Interessen der möglichen Kapitalanleger in den Verkaufsgesprächen nicht im Vordergrund stehen.
Da es bereits eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen gibt, die Kapitalanlegern bei verschwiegene Kickbacks die Rückabwicklung Ihrer erworbenen Fondsanteile gestatten, habe ich bei der Postbank Finanzberatung ebenfalls die Rückabwicklung gefordert - sie wird mir mit dem Hauptargument verweigert, man sei "keine Bank, so dass über die Höhe einer eventuellen (Zusatz-) Vergütung nicht aufgeklärt werden muss."
Da dieser Finanzvertrieb zur Postbank gehört und das Logo der Postbank auch im Briefkopf führt, um mit der Solidität der Postbank um Vertrauen zu werben, führt man damit potentielle Kunden bewusst in die Irre - außerdem sind die bisher von Gerichten in Zusammenhang mit Kickbacks zugunsten der Anleger gefällten Urteile sicher nicht von der Gesellschaftsform der Finanzberatung sondern mehr von der kundenschädlichen Motivation bestimmt, die diese Zusatzprovisionen auslösen, weil das Eigeninteresse des Finanzvertriebs dadurch zu Lasten der Interessen der Anleger gestärkt wird.
Bestell-/Kundennummer: QM1187
Meine Forderung an Deutsche Postbank:
Komplette Rückabwicklung des Erwerbs der Fondsanteile
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bevor ich die Beschwerde bei Ihnen veröffentlichte, hatte ich bereits mit der Postbank Finanzberatung diskutiert und eine Absage für meine Forderung nach Rückabwicklung der vermittelten Fondsanteile erhalten. Mit dem Öffentlichmachen erhöhe ich bewusst den Druck, zumal das Führen der Postbank-Initialen in allen Unterlagen das Argument, man sei keine Bank und unterliege deshalb auch nicht den Pflichten einer Bank, eine bewusste Irreführung der Verbraucher darstellt. Unabhängig von der Reaktion auf die bei Ihnen veröffentlichte Beschwerde, habe ich einen Rechtsanwalt mit der Prüfung einer Klage beauftragt. Freundliche Grüße, Dieter Lust
Die Postbank Finanzberatung hat sich schriftlich bei mir gemeldet und weigert sich, der Rückabwicklung zuzustimmen - sie lässt es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen.