Verleumdung und Rechnungsprobleme

Düsseldorf

Am 06.11. erhielt ich ein neues Handy mit Android-Betriebssystem (Samsung Galaxy 3). Vorher nutzte ich ein Handy bei dem man die Datenverbindung einfach deaktivieren konnte, bei diesem Neuen musste ich den Zugangspunkt überschreiben um das Verbinden unmöglich zu machen. Dieser Schritt fiel mir dann erst am 19.11. ein. Es liegt aus diesem Grund auch zugegebener Maßen ein Eigenverschulden vor.

Ich rief nun bei Vodafone an und wollte die Rechnung, die sich dank der fast 2 Wochen aktivierten Datenverbindung auf über 370€ belief besprechen und Lösungswege suchen. Ich hörte schon öfter von Kulanz in solchen Fällen. Die Frau meinte es wäre Eigenverschulden (soweit in Ordnung) und das ich diese Kosten nunmal verursacht hätte. Da liegt der Knackpunkt. Ich gebe mal ein Beispiel. Ich hatte in einem Zeitraum von 21 Stunden eine Datenverbindung in der ganze 66kB übertragen wurden. Wer sich etwas mit Datenübertragung auskennt weiß das dieser Wert ein Witz ist und das Netz abgesehen von tatsächlicher Paketübertragung keine Mehrlast in dem Zeitraum hatte. Die vorgegebene Länge der Verbindung ist dabei irrelevant. Das war auch der teuerste Posten der Rechnung mit 95,26€. Ich würde es verstehen wenn in dem Zeitraum tatsächlich ein nicht vernachlässigbares Datenvolumen aufkam aber das ist einfach nur Abzocke und die Aussage der Servicemitarbeiterin glatte Verleumdung. Ich war noch so freundlich mir 2 Wochen nachdem ich die Datenverbindung deaktiviert hatte eine Datenflat zuzulegen um in Zukunft solche Fälle zu verhindern und in die Welt der Smartphones richtig einzutauchen.

Den Bankeinzug am morgigen Tag blockiere ich erst einmal bis ich von Vodafone gehört habe.

Bestell-/Kundennummer: 89837398

Meine Forderung an Vodafone D2:

Verrechnung der Datenverbindung im Rahmen des in Folge gebuchten Onlinepaketes und damit TIlgung von der Rechnung.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Was sagen denn die AGB zu diesem Vertrag? Vermutlich ist doch die Verbindungsdauer das Preiskriterium. Wenn das so ist, ist die Rechnung berechtigt und die Beschwerde völlig unbegründet.

Die Preisgestaltung - und wenn sie noch so unsinnig erscheinen mag - ist nun mal die Sache des Anbieters. Und Ihnen als Kunde steht es doch frei, wie Sie geschäftlich mit dem Anbieter in Kontakt treten. Die AGB sollte jedoch in jedem Fall gelesen werden.

Der Preis für die Datenübermittlung mag ja hoch sein, aber in welcher Form hat eine Verleumdung stattgefunden?

Verleumdung: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist."

Es ist in die Mode gekommen, einen sinnvollen Beitrag kleinkrämerisch zu zerreißen. Die Aussage der Service-Mitarbeiterin ist keine Verleumdung, sie ist jedoch - und darum geht es - falsch. Bei einem übertragenen Datenvolumen von 66 kb sind eben nicht "Kosten" in Höhe von 95,26 € entstanden. Vodafone holt sich bei einem (aus eigener Sicht) margenungünstigem Normalgeschäft durch "Fehler" von Kunden einen riesigen Deckungsbeitrag - auf Basis der AGB. Solche Fehler machen viele Kunden. Wie viele tausend Stunden müssten normalerweise Kunden vertelefonieren, um einen solchen Gewinn wie in diesem Einzelfall hereinzuholen? Diese Fehler werden betriebswirtschaftlich einkalkuliert.
Wenn unsere Politik sachkompetent wäre, würden solche Missstände durch einfache Sperrmechanismen bei Neukunden nicht mehr möglich sein.

Warum schreibt man in einer Reklamation, und vor allem in die Überschrift, nicht worum es wirklich geht, sondern eine derartige Falschauskunft? Was schreibt der nächste über eine vermeintliche Falschaussage eines Servicemitarbeiters in die Überschrift? "Tätlicher Angriff durch Kundenhotline"? Dieses zu hinterfragen, ist kleinkrämerisch? Ich muss doch sehr bitten.

@Klein Krämerlein: Kleinkrämerisch bedeutet, den Blick auf das Wesentliche zu verlieren. Dies liegt hier vor.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

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