Vor ca. fünf Wochen haben wir eine Mikrowelle Exquisit ED 8323.3 S für 79,-- Euro im Media-Markt gekauft. Diese MW wird täglich von meinen beiden Kindern zum Aufwärmen des Mittagessens genutzt (da ich berufstätig bin, gibt es vorgekochtes Essen, also wird die MW ca. 4 Minuten pro Tag genutzt).
Heute gab die MW ihren Geist auf. Also Karton und Quittung geholt, MW eingepackt und ab zum Media-Markt. Stellten alles auf den Tresen im Service-Center, der Angestellt musste erst einmal schauen, was der Hersteller so erlaubt. Kein Umtausch, kein Geld zurück, sondern einschicken und abwarten.
Also fragte ich ihn, wie meine Kinder denn nun ihr Essen aufwärmen sollen, er möge doch bitte ein Gerät aus dem Bestand holen (standen noch mehrere im Markt). Seine Antwort war, die Kinder sollten doch den Herd benutzen, ein neues bzw. Leihgerät gäbe es nicht. Super Antwort, wie sollen sich jetzt die Kinder das Essen wärmen?
Da dies schon das dritte Erlebnis von Nicht-Umtausch war, den wir im Media-Markt erlebt haben, teilte ich dem Angestellten mit, er könne die Mikrowelle selber entsorgen, ich würde auf die 79,-- Euro und auf eine Reparatur verzichten.
Mein Lebensgefährte nahm dem Angestellten die Quittung ab, vorher fragte er, ob er noch eine Kopie machen möchte, dies wollte der Angestellte nicht, sondern er wollte einen Reparatur-Auftrag ausfüllen. Ich persönlich möchte keine reparierte Mikrowelle zurück haben, die mal einen Kurzschluss hatte, finde ich nicht O. K.
Dass meine Kindern nun kein Essen mehr warm machen können, war ihm völlig egal. Also haben wir ihm die MW ohne Quittung und ohne unseren Namen dort gelassen, kann der Markt selber entsorgen und haben uns in einem anderen Laden ein neues Gerät gekauft, damit das Essen der Kinder gesichert ist.
Gerade in solch einem Fall könnte man Kulanz walten lassen und einen Tausch 1:1 veranlassen, es standen noch genügend Geräte im Markt herum, natürlich nun 20,-- Euro. Eine Verkäuferin mit geringerem Gehalt oder eine alte Dame, die mit wenig Rente Essen auf Rädern bekommt, hätten sich kein neues Gerät leisten können.
Meine Forderung an Media Markt:
Erstattung der 79,-- Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 11
Der Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, entscheidet im Gewährleistungsfall unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers, ob er ein defektes Gerät tauscht, zur Reparatur zum Hersteller schickt oder dem Kunden das Geld zurück gibt.
Der Hersteller des Gerätes hat im Garantiefall das Recht, zwei Mal nachzubessern, in Form einer Reparatur. Sollte dies kein Erfolg bringen, dann wird ein Gerät getauscht.
Sie haben Ihre defekte Mikro beim Media abgegeben und deutlich gemacht, dass Sie keine Reparatur wünschen. Sie haben sich die Rückgabe nicht schriftlich bestätigen lassen und damit auch keinen Nachweis für die Rückgabe und verlangen jetzt 79 EUR zurück - wie soll das funktionieren?
Was spricht denn dagegen, dass Ihre Kinder das vorgekochte Essen auf dem Herd erwärmen?
Zwei Fragen erlauben Sie mir bitte:
Wie haben Ihre Kinder Ihr Essen vor fünf Wochen warm gemacht?
Was ist schlimm an einer reparierten Mikrowelle?
Mir fehlen die Worte, möchte mich jedoch an den Antworten zu den beiden Fragen interessiert zeigen. Eine Mikrowelle ist ein Hygienegerät, ein am Herd erwärmtes Essen sicher kein Problem. Was soll der Händler mit den zig anderen Mikrowellen machen, die er den anderen Kunden aus Kulanz zurückgenommen hat?
1. Ist es jedem selbst überlassen, ob man das Essen mit der Mikro oder sonstigem aufwärmt.
2. Kinder und Herd. .Wie schnell geht etwas schief und da ist die Bude abgefackelt.
3. Für was gibt es Mikrowellen, wenn man doch den Herd benutzen soll.
Am besten rät man den Beschwerdeführern erst gar keine Beschwerde hier einzustellen, denn außer Unverständnis, dummen Sprüchen kommt hier sowieso nichts bei raus.
Ich ärgere mich auch häufig, dass die Beschwerdeführer hier so oft niedergemacht werden.
Aber hier, finde ich, kommt die Dame noch glimpflich davon. Denn Ihr Auftreten im Laden zeugt von Hochnäsigkeit und nun fordert Sie Ihre Euros ein.
Nur wie im ersten Kommentar beschrieben, ist das nach Ihrer Reaktion jetzt ein Witz.
Wenn es nun gar nicht ohne Maschine geht, hatten wir auch den Fall bei einer Kaffeemaschine, dann kaufe ich eine Zweite und gut ist.
Aber verkehrt handeln und nachträglich mosern, ist nicht in Ordnung.
Naja, ich denke, wenn ein Gerät nach fünf Wochen bereits den Geist aufgibt und man 79 Euro investiert hat (ist ja immerhin auch nicht gerade ein Billiggerät), dann denke ich, ist es schon irgendwo verständlich, dass einem im Shop bei dieser Reaktion der Kragen platzt. Was nützt es mir das Gerät einschicken zu lassen, das kann Wochen, wenn nicht Monate, dauern. Und bis dahin mache ich was? -Neues Gerät kaufen, denn Umtausch, Austausch, Ersatzgerät ist ja ausgeschlossen. Finde ich für 79 Euro schon unverschämt, deshalb kann ich die Reaktion schon verstehen, auch wenn's jetzt nicht die feine englische Art war.
Laut Uschi v. d. Leyehn sollten sie hinterm Herd stehen!
@ Von gestern
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Frau von und zu Von der Leyen täglich am Herd steht.
@ Hm
Auch LESEN will gelernt sein.
@Hm
Wieso gab die Mikrowelle denn den Geist auf? -Hinweis im Text der Beschwerdeführerin "Ich persönlich möchte keine reparierte Mikrowelle zurück haben, die mal einen Kurzschluss hatte, finde ich nicht o. K. " -Frage beantwortet, oder!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Vielleicht sollten Sie mal sehr selbstkritisch darüber nachdenken, weshalb diese Beschwerde noch nicht gelöst ist und auch nicht gelöst werden kann. Dann kommen auch Sie möglicherweise zu der Erkenntnis, dass Media-Markt die von Ihnen geforderten 79 EUR nicht einfach mal so an Sie aushändigen kann, denn Sie haben keinen schriftlichen Nachweis über die Rückgabe des defekten Gerätes. Aus dem gleichen Grund kann auch die Ihnen angebotene Reparatur nicht durchgeführt werden.
Weshalb die Mikro schon nach fünf Wochen mit einem Kurzschluss ausfällt, kann sowohl auf einen technischen Defekt als auch auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sein (letzteres fällt dann nicht unter die Gewährleistung/Garantie).