Ablöse Genossenschaftswohnung

So eine Bereicherung habe ich noch nie erlebt. Man ist als kleiner Mieter wirklich den Genossenschaften ausgeliefert. Wir haben vor zwei Jahren eine Genossenschaftswohnung im Neubau genommen und wollten damals die Standardfliesen nicht haben.

Daher war es zwingend vorgeschrieben, bei Änderung des Fliesenwunsches die beauftragten Proffessionisten der Genossenschaft zu nehmen. Die haben natürlich einen Wucherpreis veranschlagt und man konnte nichts dagegen machen. In der Annahme, wenn man die Wohnung zurück gibt (kein Weitergaberecht), wird die Aufwertung sicherlich abgelöst, da ja der Proffessionist von ihnen war. Aber falsch gedacht.

Laut Telefonat mit der Genossenschaft heute habe ich keinen Anspruch auf eine Ablöse. Der Aufpreis waren ca. € 11.000,00, die ich nun in den Wind schreiben kann und um die sich die Genossenschaft bereichert.

So etwas gehört veröffentlicht und gesetzlich unterbunden, wir kleinen Mieter schauen unserem Geld hinterher und die Genossenschaft wird noch reicher. Eine Frechheit sondergleichen!

Meine Forderung an GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- u BauAG:

Eine angemessene Ablöse

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 283 Tagen und 17 Stunden.

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kommentare und trackbacks 6

ReclaBoxler-2529220
Informieren sie sich doch mal bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder beim Mietverein, ob das Ganze Rechtens ist.
Neue Heimat
Dafür braucht man keinen Fachanwalt.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbauten_m.htm
Kirsten Kern
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Kirsten Kern
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