Nach Vorabüberweisung keine Warenlieferung oder Kommunikation

Stollberg

So ein Ärger, nun bin ich auch ein Opfer geworden. Hätte ich doch bloß vorher recherchiert und diese Seite gefunden, dann hätte ich nie und nimmer dort bestellt. Aber das kommt davon, wenn man schnell schnell noch etwas für Weihnachten bestellen will.

Zunächst unerwartet, aber nach dem Studium dieser Seite wie erwartet, habe ich auf meine Bestellung vom 12.12.2010 keine Ware erhalten. Jeglicher Kontaktierungsversuch (E-Mail, Telefon, Brief) blieb bisher erfolglos. Was tun?

Dem Geld weiteres in Form von Rechtsanwaltskosten und/oder Gerichtvollziehergebühren hinterherzuwerfen, dazu fehlt mir im Moment die Motivation. Aber den Herrschaften das einfach so durchgehen zu lassen, das will ich auch nicht. Schwierig.

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr.: 158409329

Meine Forderung an Multishop-Stollberg:

Rücküberweisung 28,98 EUR oder Lieferung der bestellten Ware.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 151 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ach so, ganz vergessen. E-Mailadresse vom Multishop Stollberg ist afh-gmbh@web.de
Kein Unbekannter hier.

NEWS bei 1a-vogtland und multishop-stollberg Mitte Jan. 2011 - Kauf jetzt auch auf Rechnung möglich. Möglichkeit? Auf Rechnung neu bestellen und dann (im Einvernehmen) verrechnen.
Siehe auch Kommentar 20.01.11: http://de.reclabox.com/beschwerde/2359-afh-distributions-schneeberg-1a-vogtland-kassiert-aber-liefert-nicht

@ReclaBoxler-4217717: Aber seltsamerweise ist der Rechnungskauf in den AGB beider Shops nicht aufgeführt:

"§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Vorkasse, Nachnahme ebenso wie die direkte Zahlung für den Fall der Abholung der Ware durch den Kunden zur Verfügung."

Nach meinem Dafürhalten wieder so ein Glatteiswegweiser, was man bei der Firma sicherlich auch nicht anders erwarten kann. Vielleicht sollte mal jemand einen Testkauf auf Rechnung machen, dann weiß man eventuell mehr.

@Egbert Lodowicks: In Anbetracht der geringen Summe sollten Sie diese als Lehrgeld abschreiben.

Noch etwas steht in den AGB: "(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind."
Was heißt denn das nun wieder? Ist denn ohne Kontakt mit dem Anbieter die Unbestrittenheit der Gegenforderung überhaupt feststellbar?

Gerade die nicht mögliche Kontaktaufnahme ist doch der Zustand, worüber man sich als geprellter Kunde am meisten ärgert. Diese Firma hält keine Gesetze ein und die AGB sind ausschließlich zu Ihrem Nutzen gestrickt. Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie die Karte zwar unterschrieben zurück – aber mehr passiert auch nicht.

Die ist nun die erste Beschwerde über „multishop-stollberg“ in der ReclaBox – alles andere lief unter der Firma „AFH Distributions GmbH“ mit teilweise fünf Adressen im Internet und trug somit zur Täuschung der Käufer bei.

Sie sollten auf alle Fälle Anzeige erstatten (ist kostenlos) – auch möglich über das Internet. Des weiteren aus prinzipiellen Gründen: Beauftragung eines Inkassobüros, etwa 25 € Kosten für ein Mahnverfahren - wenn es Ihnen finanziell nicht weh tut. Wie ein Lottospiel – alles oder gar nichts.

Ich habe jetzt mal die andere "Lottospielvariante" in Angriff genommen, da die zunächst kostenfrei ist. Stichwort Aufrechnung.

Zunächst gibt es anders als bei der Vorabüberweisungsbestellung keine Bestelleingangs- und auch keine Bestellungsannahmebestätigung. Rechnungsbestellung wohl nur reiner Fake?

Multishop-stollberg ebenfalls Schwarzes Schaf im Dez. 2010 wie 1a- vogtland im April 2009.
Siehe: http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_multishop_stollberg_de_erhaelt_negativpreis__das_schwarze_schaf_story-39002364-41546633-1.htm

Schön, dass es diesmal schneller ging, mit der "Auszeichnung". Vielleicht hält es ja einige von der Bestellung ab, die so schlau sind, v o r der Überweisung einmal kurz nach dem Shop zu googlen. Die Bestellung auf Rechnung ist nach wie vor ohne jede Resonanz geblieben.

Reklame Kauf auf Rechnung und dann nicht ausführbar.
Ob man da eine Abmahnung erreichen könnte? Welcher RA liest hier mit und zieht denen das Fell über die Ohren?

Nein, nicht gelöst und das ist auch nicht zu erwarten...

Nein, keine Chance mit Abmahnung o. ä, denn die "Angebote" auf Internetseiten haben keinerlei verbindlichen oder gar vertragsmäßigen Charakter.

Nicht nur nicht gelöst, sondern nach wie vor ohne jegliches Feedback...

Der macht mich echt fertig. Nicht nur, dass er kommentarlos und ohne jede Gegenleistung mein Geld einsackt. Jetzt schickt er mir auch noch so etwas: >Http://www.multishop-stollberg.de/Dankeschoen-fuer-eine-Bestellung-ab-50-Euro-Hawaii-Rock_p71648_rfmail2sell_sidc273f33cb0aa90a91aa8b058c5b13013_x2.htm

Nun denn, da werden wohl wieder einige drauf reinfallen und dummerweise ihre Bestellsumme > 50,-€ werden lassen. Na, dann weiterhin viel Vergnügen mit diesem "Fruchtsaftladen".

Die Beschwerde ist noch lange nicht gelöst.

Ich hatte auf Rechnung bestellt Dez. 10 oder Jan. 11 - Ware nie erhalten und habe woanders bestellt.
Heute, 13.04.11, bekomme ich eine Mahnung mit der Aufforderung zur Zahlung innerhalb von fünf Tagen - ansonsten Abtretung an Inkasso.
Man bedenke Warenwert 24,98€!

Habe im Shop 1-A Vogtland Sachen im Wert von 70 € per Vorkasse bestellt und zum Glück vor der Überweisung den Shop nochmal gegoogelt. Habe die Beschwerden gelesen und bin darauf schriftlich vom Kauf zurückgetreten. Waren habe ich sowieso nie erhalten. Habe jetzt nach angeblich mehreren Mahnungen (die ich allerdings nie bekommen habe) eine Zahlungsforderung von Mediafinanz bekommen, schon mit 50 € Zuschlag. Lese jetzt, dass es anderen auch so geht. Wie geht Ihr vor, zahlt Ihr einfach nicht oder wie reagiert Ihr?

@Beate Schuster, ich bin ebenfalls ein „Opfer“ des Onlineshops Multishop Stollberg geworden (anscheinend gehört dieser Shop auch zu 1-A Vogtland), zum Glück habe ich ebenfalls vor Überweisung des Betrages den Shop gegooglet und dessen Machenschaften entdeckt. Ich habe die Bestellung am selben Tag noch per E-Mail widerrufen (so wie es in den Widerrufsbelehrungen auf der Homepage des Shops steht), bekam aber keine Antwort darauf, 14 Tage später erhielt ich eine Mahnung und die Androhung auf eine Abgabe an ein Inkassobüro. Daraufhin habe ich nochmals widersprochen. Am 26.05 erhielt ich ein Schreiben der mediafinanz Forderungsmanagement AG mit Sitz in Osnabrück, in welchem sie den offenen Betrag sowie Inkassogebühren etc. fordern und bei Nichtzahlung ein entsprechendes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gegen mich einleiten wollen. Ich habe die Sache meiner Rechtsschutzversicherung gemeldet. Die haben mir mitgeteilt, ich solle nochmals widersprechen, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, sowohl an den Shopbetreiber Stollberg, als auch an das Inkassounternehmen mediafinanz. Und erst mal abwarten, denn in den meisten Fällen reicht dies aus, um nie wieder etwas von diesen Firmen zu hören. Sobald ich etwas neues höre, werde ich es hier einstellen.

Der multishop Stollberg ist offline (Wartungsarbeiten. ; -) ) Also Obacht! Der Betreiber sucht sich offenbar gerade einen neuen Namen für sein schmutziges Geschäft. der Name multishop Stollberg ist inzwischen wohl wie schon so viele vor ihm verbrannt. Und Achtung: Der Verrechnungstrick ist dann mit einem neuen Shop trotz evtl. gleichen Betreibers nicht mehr so "easy".