Keine Jahresabrechnung für 2010

Helmstedt

Am 29.09.2010 habe ich die Zählerstände zwecks Abrechnung telefonisch durchgegeben. Da ich bis Anfang Januar immer noch keine Abrechnung erhalten habe, telefonierte ich am 3.1, 4.1, 5.1.2011 mit der Hotline. Die Aussage war immer die selbe, man könne nicht auf die Daten zugreifen.

Am 6.1.2011 rief ich abermals die Hotline an, dort versprach man mir die Zustellung der Abrechnung in den nächsten Tagen.

Am 10.1.2011 war immer noch keine Abrechnung da, deshalb habe ich E. ON Avacon per Brief angeschrieben. Bis heute gab es keine Reaktion. E. ON Avacon kann oder will ganz einfach nicht auf schriftliche Kundenanfragen antworten.

Mittlerweile bin ich zu einem anderen Anbieter gewechselt.

Bestell-/Kundennummer: 242004464107

Meine Forderung an E.ON Avacon:

Sofortige Erstellung der Jahresabrechnung für 2010

Antwort auf die Beschwerde vom 22.01.2011
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

28.01.2011 | 16:39 Uhr

Guten Tag, Herr Naumann,

es tut uns leid, dass Sie mit uns nicht zufrieden waren und deshalb nicht mehr unser Kunde sein möchten.

Die Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Darin ist selbstverständlich auch der Zählerstand vom September berücksichtigt - als Zwischenablesung. Denn Ihre Jahresrechnung war eigentlich für die zweite Novemberhälfte geplant. Sie haben uns dazu auch am 30. November 2010 nochmals einen Zählerstand mitgeteilt.

Die Zählerstände haben wir an den Netzbetreiber übermittelt. Er ist dafür verantwortlich, einmal im Jahr die Zählerstände zu ermitteln und uns dann die abrechnungsrelevanten Daten (Brennwert) mitzuteilen. Der Zählerstand vom November schien vor dem Hintergrund der Ablesung vom September nicht plausibel. Das heißt, die Zählerstände wurden nochmals geprüft - das dient auch der Qualitätssicherung - hatte aber zur Folge, dass keine Brennwerte ermittelt und an uns versandt wurden. Ohne die Daten können wir keine Rechnung erstellen. Bitte entschuldigen Sie, dass die Klärung so lange gedauert hat und Sie keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten haben.

Wir hoffen, dass Sie uns in Zukunft vielleicht wieder die Chance geben, Sie von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
bewerten sie die antwort von E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 22.01.2011
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

09.02.2011 | 12:31 Uhr

Guten Tag, Herr Naumann,

die korrigierte Rechnung ist per Post auf dem Weg zu Ihnen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
bewerten sie die antwort von E.ON Energie Deutschland GmbH

Die Zählerstände wurden am 29.9.2010 übermittelt und nicht wie geschrieben am 29.29.2010.

Sehr geehrtes E. ON Servicemanagement,

die Jahresabrechnung habe ich mittlerweile erhalten. Vielen Dank dafür. Leider musste ich feststellen, dass Strom und Gas Zählerstände vertauscht sind. In der Hoffnung auf ein schnelles korrigieren der Rechnung habe ich ihnen die Unterlagen bereits per Post geschickt.

Die Jahresabrechnung wurde erstellt, wenn auch falsch. Zählerstände von Gas und Strom wurden vertauscht. Auf die Beschwerde wurde zügig geantwortet.

Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.