Für mein 2008 errichtetes EFH hatte ich die Firma Solar- und Spartechnik Mühlbach aus Bergisdorf mit der Installation der Heizungsanlage sowie der kompletten Sanitärinstallation beauftragt.
Durch aufsteigende Nässe an den Wänden wurde nach über zwei Jahren festgestellt, dass die Dichtung am WC fehlte und eine Dichtung an der Duschtasse falsch montiert wurde. Durch diese groben Montagefehler wurde mir ein Wasserschaden von über 20.000 € zugefügt (Trocknung, Fliesen, Malerarbeiten etc.).
Während dieser Zeit habe ich nach und nach wohl jeden Monteur der Fa. Mühlbach kennen gelernt und konnte mich von deren Fähigkeiten persönlich überzeugen.
Nach meinem schriftlichen Verlangen um Rückerstattung des Rechnungspreises von 1,5 % (ist bei diesem Schaden absolut vertretbar) wurde der Kontakt zu mir abgebrochen, so dass ich gezwungen bin, den Betrag juristisch einzuklagen.
Meine Forderung an Solar- und Spartechnik Mühlbach:
1,5 % Rückerstattung des Rechnungspreises von ca. 43.000 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Fa. hat sich bei mir gemeldet, aber keine Lösung angeboten, zumal noch eine Reparatur von dieser Fa. auszuführen ist.
Na, zum Glück sind wir alle Menschen.
Nach anfänglichem Zögern und Dank der ReclaBox haben wir uns nach einem Vor-Ort-Termin mit Herrn M. finanziell so einigen können, sodass alle Parteien zufrieden auseinander gehen konnten. Die vorherige Reparatur meiner Wärmepumpe hat die Fa. Mühlbach auf Kulanz genommen und auch die noch zu erledigende Reparatur wurde auf Kulanz und mit meiner vollen Zufriedenheit erledigt. Abschließend kann man also sagen, dass trotz der mir entstandenen Schäden sich die Fa. Mühlbach gekümmert hat und ich die Überschrift meiner Beschwerde revidieren kann.