Nach Wechsel auf O2O keine kurzfristige Kündigung möglich

Ich habe in 2008 bei O2 einen Laufzeitvertrag über 24 Monate abgeschlossen und diesen pünktlich nach 24 Monaten (im Mai 2010) auf einen O2o Vertrag geändert.

Im Februar 2011 habe ich die Kündigung an O2o versandt und erst nach mehrmaligen Nachfragen eine Kündigungsbestätigung für Mitte Juni erhalten.

Die O2o Werbung sagt, keine Grundgebühr und keine Vertragslaufzeit. Leider gilt das lt. Auskunft des Servicecenters (diverse Mitarbeiter) nur bei Neuverträgen.

Ich hätte meinen bestehenden Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigen und einen neuen O2o Vertrag abschließen müssen. So muss ich jetzt das ein Jahr, um das sich mein Vertrag (O2O) verlängert hat, plus einen Monat Kündigungszeit abwarten, bis ich aus dem Vertrag herauskomme und meine Handynummer auf meinen neuen Vertrag portieren kann.

Ich fühle mich schon sehr über den Tisch gezogen, bin ich doch zu O2o gewechselt, um keine Grundgebühr und Vertragslaufzeit mehr zu haben. Ich kann nur jedem raten, sich den Vertrag, bevor er verlängert, genau durchzulesen.

Meine Forderung an O2 (Germany):

Kündigung ohne Vertragslaufzeit möglich

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 120 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

"Ich habe in 2008 bei O2 einen Laufzeitvertrag über 24 Monate abgeschlossen und diesen pünktlich nach 24 Monaten (im Mai 2010) auf einen O2o Vertrag geändert."
Richtig! Geändert - aber nicht gekündigt - und damit verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Das kann man überall nachlesen. Und so steht es sicher auch in der Änderungsbestätigung von o2. Was gibt es da zu meckern?

@RS
Das kann so nicht richtig sein, wenn man den Vertrag nämlich in einen monatlich KÜNDBAREN Vertrag umwandelt. Denn das monatlich kündbar sagt ja nun mal aus, dass es monatlich kündbar ist. Und auch SO steht es in den Verträgen!
Ähnlich hat es O2 mit mir auch gemacht, nur eben genau andersrum. Sie haben meinen Vertrag spontan auf O2o umgestellt, obwohl mein anderer mit mehr Optionen noch lief. Als es dann juristisch wurde und sie keine Chance auf einen Sieg hatten, haben sie klein beigegeben.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.