Kein Handy in Sicht. Keine Antworten per Mail. Keine Hotline.

Pirna

Liebe Frau Horx,

am 10.02. habe ich ein Handy, das HTC Wildfire, bei Ihnen bestellt und umgehend bezahlt, woraufhin ich eine automatisierte Eingangsbestätigung von Ihnen erhielt.

Auftragsnummer: 225895773
Bestelldatum: 10.02.2011
Bestellzeit: 23:39:58

Mittlerweile ist die 3-7 (Werk-) Tagesfrist, die Sie in Ihren AGB bei sofortiger Verfügbarkeit des Handys (was in meinem Fall zutrifft) zusichern, bereits überschritten.

Ich habe Ihnen bereits drei Mails geschickt, mit der Bitte um dringende Beantwortung. Ich erklärte Ihnen, dass ich das bei Ihnen bestellte Handy wirklich äußerst dringend benötige, da ich zurzeit - aufgrund eines Diebstahls - keines besitze und demzufolge meine Erreichbarkeit schnellst möglich wieder herstellen muss.

Ihre Hotline ist nie besetzt, Mails werden nicht beantwortet, somit bleibt mir nur noch der Weg über dieses Portal und die Hoffnung, dass Sie hier reagieren.

Ich bitte Sie höflich, mir das bestellte Handy noch im Laufe dieser Woche zuzusenden. Sollten Sie dies nicht tun, sehe ich mich gezwungen, sowohl Strafanzeige gegen Sie zu erheben, als auch den Fall meinem Rechtsanwalt zu übergeben. Ich bin, wie viele andere Ihrer Kunden auch, rechtsschutzversichert, und werde keine Zeit und Mühe scheuen, diese endlich mal in Anspruch zu nehmen.

Gerne erwarte ich Ihre Antwort.
MfG
UW

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: 225895773

Meine Forderung an Internetagentur Horx:

Sofortige Lieferung des bestellten Handys

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 120 Tagen und 7 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Am besten gleich Strafanzeige stellen. Das ist die einzige Sprache, die diese Möchtegernagentur versteht.
Irgendwann muss Frau Horx doch einsehen, dass sie mit Onlinehandel überfordert ist.
Aber allem Anschein nach müssen erst wieder einige Käufer auf den Laden reingefallen sein, bis wieder genügend Geld auf dem Konto ist, um diejenigen auszuzahlen, die schon länger auf Ware oder Geld zurück warten.

Die Firma hat nach drei Wochen das erste Mal auf meine Mails reagiert und mir mitgeteilt, dass das bestellte Handy nicht lieferbar sei. Somit bin ich von dem Vertrag zurückgetreten und warte nun auf die Erstattung des bezahlten Kaufpreises in Höhe von 199,95 €. Ich habe der Internetagentur Horx eine Frist von drei Tagen für die Rücküberweisung gesetzt.

Ende Februar teilte mir sunphone24 per Mail mit, dass mein Handy nicht lieferbar sei (drei Wochen nach Bestellauftrag). Somit habe ich den Vertrag widerrufen und um Rückzahlung des beglichenen Kaufpreises gebeten. Seitdem habe ich nichts mehr von der Firma gehört. Nachdem ich in der Zwischenzeit auch Strafanzeige bei der Polizei erstattet habe, wandert der Fall - sollte ich bis zum 18.03. keinen Geldeingang auf meinem Konto verzeichnen - zum Rechtsanwalt. Darüber habe ich die Internetagentur sowohl per Mail als auch über ein Einwurf-Einschreiben in Kenntnis gesetzt.