Nach wie vor keine Reaktion von Stromio. Statt dessen wird weiter munter abgebucht.
Ich werde mich hier so lange beschweren, bis sich endlich mal jemand meldet, ansonsten gilt das hier auch als Beweis für den Staatsanwalt, dass ich es etliche Male probiert habe, Stromio auf allen möglichen Wegen zu erreichen. Ich sammle.
Bestell-/Kundennummer: 10182032
Meine Forderung an Stromio:
Sofortiges Vertragesende und Rückzahlung der überhöhten Abschläge sowie Aufwandsentschädigung
Antwort auf die Beschwerde vom 02.03.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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Ich habe am 12.2010 über das Verbraucherportal V. unter der Bestellnummer xxx für die Verbrauchsstelle xxx und unter der Bestellnummer xxx für die Verbrauchsstelle xxx zwei Stromlieferungsverträge mit der Fa. S. GmbH abgeschlossen.
Diese Verträge habe ich per Mail, per Fax und per Einschreiben mit Rückschein am 01.2011 noch vor Lieferbeginn rechtzeitig widerrufen, weil die Firma u. a. völlig andere Beträge als bei Vertragsabschluss zugesagt, für die Stromlieferung erheben wollte, und zudem die Abschläge nach einem weit überhöhten Verbrauch berechnete.
Der Firma wurde die Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften von meinem Konto mit gleichem Schriftsatz entzogen.
Die Widerrufsbedingeungen lauten wie folgt:
"Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, d. h. der Strombelieferung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: S. GmbH, Kundenservice, Postfach, 3.M."
Der Eingang der Widerrufe wurde per E-Mail und mit Rückschein vom 27.01.2011 bestätigt. Er ist somit rechtzeitig eingegangen. Ein Vertragsverhältnis ist nicht zustande gekommen.
Gleichwohl bucht die S. GmbH seither ohne jede Befugnis hierzu zunächst am.02.2011 einen Betrag von xxx €, am.02.2011 einen Betrag von xxx € und heute am.03.2011 einen Betrag von erneut xxx € ab.
Für sämtliche Lastschriften wurden von mir unverzüglich Stornierungen vorgenommen, was dazu führte, dass die vorgenannte Firma mit Schreiben vom xxx 02.2011 für die erste Lastschrift eine Mahnung zusandte.
Auf einschlägigen Internetseiten, z. B. http://de.reclabox.com/beschwerden/suche?searchstr=S... ist ausgeführt, dass dieses Gebaren der Firma offenbar System hat.
Auf Anschreiben, die von dem Unternehmen vorzugsweise per E-Mail verlangt werden, wurde bislang mit Ausnahme der Mahnung mit standardisierten automatischen Empfangsbestätigungen per Mail reagiert.
Antworten gibt es keine, vielmehr hat S. bei dem örtlichen Netzbetreiber. Netz Gmbh in xxx, zuständig für xxx, auch den nicht erfolgten Lieferantenwechsel nicht storniert. Eine Stornierung soll lediglich bei der xxx Netz GmbH in, zuständig für xxx, erfolgt sein.
Insofern kann der Verdacht des Betrugs nicht ausgeschlossen werden.
Ich bitte Sie, die Ermittlungen aufzunehmen und mich vom Ausgang des Verfahrens in Kenntnis zu setzen. Erforderliche schriftliche Unterlagen, i. d. R. Pdf-Dateien aus dem E-Mail Verkehr kann ich Ihnen auf Anforderung zukommen lassen.
Habe soeben mit der Bundesnetzagentur gesprochen, es gibt auch dort einen Verbraucherschutz, der je nach Häufigkeit der Beschwerden, solchen Firmen auch die Zulassung entzieht. Bitte unbedingt verbreiten und massiv beschweren, dann wird auch was passieren, das konnte mir die Bundesnetzagentur versichern.
verbraucherservice-energie@bnetza.de
Mein Anwalt hat schon geschrieben. Wer die Möglichkeit hat: Unbedingt über den Anwalt schreiben!
So habe gerade auch eine E-Mail dorthin geschrieben! Kann nur jedem raten, dies auch zu tun. Und wenn Stromio unerlaubt abbucht oder zu viel, Bank anrufen und Abbuchungen platzen lassen, sonst sieht man sein Geld nie wieder.
Folgende E-Mail habe ich gerade an den Verbraucherschutz der Bundesnetzagentur geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser E-Mail möchte ich Sie über meine Erfahrungen mit dem Stromanbieter Stromio berichten, in der Hoffnung, dass Sie die Möglichkeit haben, auf diesen Anbieter entsprechend einzuwirken.
Ich bin seit 01.01.2011 Kunde bei Stromio. Folgende Eigenschaften zeichnen den Anbieter aus, die sich meines Erachtens nach an der Grenze der Legalität bewegen:
1. Nahezu keine Erreichbarkeit der kostenpflichtigen Hotline. Ich habe an mehreren Tagen der Woche zu verschiedenen Uhrzeiten versucht, die Hotline zu erreichen. Eine Computerstimme teilt stets mit, dass die Leitungen überlastet seien und man es doch später versuchen soll. Dann wird man aus der Leitung geworfen. Trotz allem wird mir natürlich für jeden Versuch die Hotline zu erreichen, 3,9 ct. Telefongebühren berechnet. Es ist mir nur zweimal gelungen, die Hotline zu erreichen, versucht habe ich es mind. 15 mal.
2. Auf Anfragen per E-Mail erhält man eine automatisierte Antwort mit der Bitte, sich zu gedulden, bis zur endgültigen Beantwortung des Anliegens. Das wäre ja auch grundsätzlich in Ordnung, jedoch habe ich am 21.01.2011 eine E-Mail zu Stromio geschickt, mit der Schlussabrechnung meines alten Anbieters, da Stromio den Abschlag und den Verbrauch zu hoch angesetzt hatte. Eine Antwort auf diese Mail habe ich bis heute nicht erhalten.
3. Trotz Entzuges der Einzugsermächtigung bucht Stromio Geld von meinem Girokonto ab. Per Einwurf Einschreiben habe ich Stromio vor fünf Wochen die Einzugsermächtigung für mein Konto entzogen, da sie nicht in der Lage sind, den monatlichen Abschlag rechnerisch richtig festzulegen und auf sämtlichen anderen Kommunikationswegen nicht reagieren. Ich teilte mit, dass ich einen Dauerauftrag einrichten werde, in Höhe der rechnerisch richtigen Abschlagssumme. Stromio ignorierte bis heute dieses Schreiben und belastete weiter mein Konto.
4. Stromio ist nicht in der Lage, rechnerisch richtige Abschlagszahlungen festzulegen. Es handelt sich offenbar um Phantasiesummen. Es bleibt schleierhaft, wie die Mitarbeiter den Abschlag errechnen.
5. Selbst die zuvor als Boni in Aussicht gestellten Frei kw/h werden auf den Jahresverbrauch drauf gerechnet.
6. Keine Transparenz bei der Preisgestaltung. Angekündigte Bonizahlungen sind verbrauchsabhängig. Bei welchem Verbrauch man welchen Boni erhält, ist nirgendwo ersichtlich. Es scheint, als seien auch diese Beträge willkürlich festgelegt.
7. Ein Wechsel in einen anderen Tarif bei Stromio ist nicht möglich.
8. Reagiert man als Kunde auf die Ignoranz dieses Unternehmens, so wie ich es getan habe, kann man davon ausgehen, dass Stromio den zuvor angekündigten Bonus bei der Jahresabrechnung völlig streicht.
Ich hoffe, dass es Ihnen möglich ist, entsprechend auf diesen Anbieter einzuwirken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
T. Schultheis
Kann ich nur sagen, super formuliert!
Habe letztens eine ähnliche E-Mail an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherschutzzentrale geschrieben, ebenfalls an einige TV Sender.
Da kann man nur hoffen, dass weitere Betroffene ebenfalls nötige Schritte einleiten werden.
Nach wie vor steht eine Antwort auf meine Fragen aus.
Wie zu erwarten, ist die diese Beschwerde nach wie vor nicht gelöst.
Ich warte nach wie vor auf die Bestätigung für den Kontenausgleich und das Ende des nie existierenden Vertrages.
Wir warten immer noch auf die Unterlagen, die mein Anwalt angefordert hatte.
Nein, nach wie vor habe ich keine schlüssige Endrechnung bekommen. Anwaltskosten etc. müssen auch erstattet werden.