Der Lieferbeginn war am 01.02.2011. Der Vertrag wurde von mir am 07.02. per Einschreiben und am 14.02. noch einmal per E-Mail widerrufen.
Trotzdem wurde noch am 02.03.2011 ein Abschlag für den Monat März eingezogen. Stromio reagiert nicht auf meine E-Mails mit der Bitte um Bestätigung des Widerrufs und die Stellung einer Abschlussrechnung.
Die Abmeldung des Zählers wurde nach Auskunft der rheinischen Netzagentur von Stromio noch nicht beauftragt.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 121553165 Bestellnummer 10303291
Meine Forderung an Stromio:
Bestätigung des Widerrufs und Stellung einer Abschlussrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 04.03.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 7
Kann ich nur ganz dringend raten, Abbuchungen von der Bank zurück buchen lassen. Stromio reagiert auf nichts. Habe keinen Vertrag mit denen und die haben bei mir versucht abzubuchen. Habe denen mit Anzeige gedroht!
E-Mail an die Bundesnetzagentur und den Fall schildern!
Hallo Jens,
gleicher Sachverhalt wie bei mir. Ich bin so vorgegangen.
1. Einzug von Februar widerrufen.
2. Mahnung von Stromio erfolgte zwei Tage später.
3. Mahnschreiben zusammen mit Vertragswiderruf und Einschreibebeleg und kurzem Anschreiben (Frist setzen für Bestätigung) an Stromio.
Nach ca. fünf Tagen hatte ich meine Widerrufsbestätigung.
Gestern folgende E-Mail von Stromio erhalten: Sehr geehrter Herr Proschko, vielen Dank für Ihren Brief vom 07.02.2011. Ihre Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, bedauern wir sehr. Selbstverständlich akzeptieren wir Ihre Entscheidung und bestätigen Ihnen hiermit den Widerruf. Bitte beachten Sie, dass die Strombelieferung seit dem 01.02.2011 durch die Stromio GmbH erfolgt. Gemäß der auf unserer Internetseite aufgeführten Widerrufsbelehrung verweisen wir auf die Widerrufsfolgen, die sich aus der bereits erfolgten Belieferung ergeben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht ganz, teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Ihre Abmeldung haben wir unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen im Lieferantenwechselprozess zum 30.04.2011 vorgenommen. Ihre Einzugsermächtigung sowie den Abschlagsplan haben wir gelöscht. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Schlussrechnung die Forderung unter Angabe Ihre Vertragskontonummer fristgemäß. Unsere Schlussrechnung erhalten Sie nach erfolgter Verbrauchsabstimmung mit Ihrem Netzbetreiber. Bitte teilen Sie diesem auch den Zählerstand zum genannten Termin mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gelten diese Fristen nicht nur bei einem Wechsel und nicht bei einem Widerruf? Die wollen mich ernsthaft mehr als zwei und halb Monate nach einem WIDERRUF noch mit Strom beliefern? Ohne Vertragsgrundlage? Der zweite Abschlag wurde jetzt jedenfalls von mir zurück gebucht, mal sehen, was noch passiert...
Läuft bei mir ähnlich, nur dass ich bisher keine Bestätigung meines Widerrufs bekommen habe. Habe alle Abbuchungen platzen lassen und die Einzugsermächtigung entzogen. Ich habe mich mit meinem Grundversorger in Verbindung gesetzt und nachgefragt, wann Stromio den Wechsel angegeben hat. Und jetzt der Knaller: Mein Grundversorger hat den Wechsel zu Stromio abgelehnt und das Stromio auch mitgeteilt. Das heißt, ich habe nie Strom von Stromio erhalten. Ein Glück, hat mir das mein Grundversorger auch schriftlich gegeben und sich mit Stromio in Verbindung gesetzt. Die haben da direkte Ansprechpartner. Stromio hat denen bestätigt, dass ich kein Kunde bin und auch nicht beliefert wurde. Bin mal gespannt, wann die ganzen Mahnungen von Stromio an mich aufhören, sonst wird doch noch der Anwalt eingeschaltet.
Gestern habe ich eine Mahnung von Stromio wegen des zurück gebuchten Abschlags für den Monat März erhalten. Heute habe ich folgende E-Mail an Stromio geschickt: Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer E-Mail vom 07.03.2011 und Ihrer Mahnung vom 11.03.2011 stelle ich folgendes fest: 1. Der Vertrag mit Ihnen wurde von mir am 07.02.2011 WIDERRUFEN. 2. Sie haben den Eingang dieses Schreibens erst am 07.03.2011 bestätigt ohne auf die einmonatige Verzögerung einzugehen. 3. Für eine verzögerte Bearbeitung ihrerseits bin ich nicht verantwortlich. 4. Aus dem Widerruf des Vertrages ergibt sich für Sie die Pflicht, die Ummeldung des Stromzählers UNVERZÜGLICH zu STORNIEREN. Bitte rechnen Sie den Vertrag zum 07.02.2011 ab und erstatten mir unverzüglich das aus dem am 10.02.2011 gezahlten Abschlag von 120 Euro bestehende Restguthaben auf mein Ihnen bekanntes Konto. Ihre Mahnung vom 11.03.2011 betrachte ich als gegenstandslos, da seit dem 07.02.2011 kein Vertrag mehr mit Ihnen besteht. Hochachtungsvoll Jens Proschko P.S.: Sollten Sie in diesem Fall eine andere Rechtsauffassung haben, so bitte ich Sie, mir diese zur Überprüfung schnellstmöglich detailliert darzulegen. Für mich ist eine Abmeldung erst zum 30.04.2011 nicht nachvollziehbar und wird von mir auch nicht akzeptiert. Vielleicht gibt es ja eine Reaktion. Stay tuned ...
"Antwort" von Stromio am 15.03.: Sehr geehrter Herr Proschko, vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Geduld. Gern haben wir Ihre Daten geprüft. Wenn der Lieferantenwechselprozess gestartet wird und die Anmeldung von dem Netzbetreiber bestätigt wird, dann ist eine Abmeldung nur noch unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht ganz, teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Die Rückläuferkosten werden wir Ihnen aus Kulanz erlassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam Diese "Antwort", die komplett am Thema vorbei geht, erhielt ich im übrigen erst, nachdem ich mich bei Verivox über das Verhalten beschwert hatte. Danach habe ich mich sofort nochmal an Verivox gewendet, da mir nicht wirklich auf meine Nachfragen geantwortet wurde. Seitdem habe ich von Stromio nichts mehr gehört.
Hat sich Stromio inzwischen wieder gemeldet?
Wir hatten das gleiche Problem und sehen auch nicht ein, dass wir für drei Monate Strom bezahlen sollen, obwohl unser Widerruf fristgerecht vor der 1. Lieferung erfolgte.
Haben Sie weitere Schritte unternommen?