Ich hatte über die Internetseite von "kinderdinge.de" (Fantasie4Kids oHG) Porzellanware (Green Gate) im Wert von ca. EUR 60,00 bestellt. Dabei hieß es, die Artikel seien sofort lieferbar. Der Versand sollte binnen 48 Stunden nach Geldeingang (Vorkasse) erfolgen.
Der Geldeingang wurde durch kinderdinge.de am 1.3.2011 bestätigt. Eine Woche später war die Ware noch immer nicht eingetroffen.
Auf telefonische Rückfrage erklärte mir eine Mitarbeiterin (Fr. M.), die Ware sei zur Zeit nicht lieferbar. Sie sei seit ca. 14 Tagen bestellt, aber man könne noch nicht sagen, wann der Lieferant liefert.
Auf meinen Hinweis, dass die Ware als sofort lieferbar bezeichnet war, erwiderte die Mitarbeiterin, dass die Internet-Seite noch nicht aktualisiert gewesen sei. (Jetzt ist dort zu lesen, dass die Lieferzeit ca. vier Wochen betrage.)
Meine Frage, weshalb ich denn über die fehlende Lieferbarkeit nicht nachträglich informiert wurde, blieb unbeantwortet. Mir wurde lediglich die Rückerstattung des von mir gezahlten Betrages in Aussicht gestellt. Auf den Geldeingang warte ich.
Aus meiner Sicht handelt es sich um höchst unlauteres Geschäftsgebaren und eine Form der Kundentäuschung, denn ich hätte ohne die Angabe "sofort lieferbar" die Ware nicht bestellt und natürlich auch keine Vorkasse geleistet.
Bestell-/Kundennummer: 21054
Meine Forderung an Fantasie4Kids:
Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Oh mein Gott! Dass ein Vorlieferant verzögert liefert, dass ein digitales Warenwirtschaftssystem Abweichungen zum physikalischen Lagerbestand haben kann, dass die Rückerstattung, die am 08.03. gefordert wurde, am 09.03. noch nicht erfolgt ist, alles nicht schön. Aber nein, das ist ja alles unseriös, Kundentäuschung und Abzocke! Meine Mutter hatte letztens keine Kaffeesahne im Haus, obwohl sie mich zum Kaffee einlud. Unseriös!
Selbstverständlich ist es unseriös, nicht vorhandene Ware als lieferbar anzubieten, das Geld zu kassieren und dann abzuwarten, bis der Kunde sich beschwert. Was denn sonst?
Unseriösität bedingt doch einen Vorsatz. Nicht hinter jedem Baum steht ein Dieb.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.