Guthaben nicht verrechnet

Stromio GmbH
Düsseldorf

Das Guthaben aus der Jahresrechnung sollte mit der Abschlagsrechnung von März diesen Jahres verrechnet werden.

Dieses wurde ignoriert und ein Abschlag wurde abgebucht. Auf zwei E-Mails erhielt ich nur die Antwort, dass diese bearbeitet werden würden und ich eine Antwort erhalte.

Nun wurde auch die Abschlagszahlung für April abgebucht. Doch es passierte nichts. Eine Kontaktaufnahme durch die Hotline scheiterte durch lange Warteschleifen (7 bis 10 Minuten

Das ist schon eine Servicewüste und eine große Frechheit.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto1218872

Meine Forderung an Stromio:

Sofortige Rückzahlung meines Guthabens

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich LETZTE MAHNUNG per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Stromio hat umgehend nach Veröffentlichung der Beschwerde das Problem aus der Welt geschaffen. Wolfgang