Schlussrechnung nach 4 Monaten noch nicht erstellt!

Stromio GmbH
Düsseldorf

Zum 30.11.2010 habe ich die Stromversorgung bei Stromio gekündigt. Die Bestätigung kam binnen weniger Tage. Auf die Schlussrechnung warte ich noch heute.

Trotz mehrfacher Anrufe werde ich immer wieder auf 14 Tage "Bearbeitungszeit" vertröstet. Die Mitarbeiter von der Hotline nennen sich Auftragsannahme und können nicht mal meine Daten einsehen. Es wird angeblich alles nur weiter geleitet.

Ich weiß, dass sich ein Guthaben mit der Rechnung ergibt, da ich statt der im Vorfeld angegeben 1.200 kWh nur 400 kWh verbraucht habe.

Bestell-/Kundennummer: 10020108

Meine Forderung an Stromio:

Ich bestehe auf Erstellung der Endabrechnung und Auszahlung des Guthabens!

Antwort auf die Beschwerde vom 06.04.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

08.07.2011 | 11:14 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung MIT Neukundenbonus und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Mittlerweile ist die Schlussrechnung eingegangen. Wie befürchtet, ist sie falsch. Es wurde zum 01.05.10 eine Preiserhöhung berücksichtigt, die nicht vereinbart war. Ich hatte Festpreisgarantie für ein Jahr.

Das Guthaben wurde bisher auch nicht ausgezahlt. Dies sollte innerhalb von zehn Tagen passieren. Bei der Hotline erreicht man niemanden. Und die ist kostenpflichtig!

Ich werde nun, wie oben empfohlen, ein Schreiben aufsetzen und mit Termin auf Auszahlung des Guthabens bestehen und bei Nicht-Reaktion weitere Schritte einleiten.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.