Ich bin letztes Jahr Mai 2010 umgezogen und wurde abgemeldet . Bis heute April 2011 habe ich immer noch keine Endabrechnung erhalten und mein Guthaben wurde auch noch nicht ausgezahlt.
Bestell-/Kundennummer: wiesbadener str .11
Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg:
Sofortige Endabrechnung plus Auszahlung von Guthaben
Antwort auf die Beschwerde vom 08.04.2011
Sehr geehrter Herr K,
vielen Dank für Ihren Hinweis, dass Ihre Rechnung noch nicht erstellt wurde. Normalerweise werden alle nicht fakturierten Konten freitags bereinigt. Aufgrund einer im April & Mai 2010 durchgeführten Systemänderung, erfolgte dies jedoch bei Ihnen leider nicht.
Wir haben die Rechnung erstellt und werden Sie Ihnen nun nach Kassel schicken. Es ergab sich (leider) eine kleine Nachzahlung.
Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.
Ihre Stadtwerke Duisburg AG
Tel. 0203-393939
Antwort auf die Beschwerde vom 08.04.2011
Frau Müller ist auch telefonisch von uns informiert worden und bekommt das Guthaben sofort ausgezahlt.
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Wenn noch nicht geschehen: schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
@RB-7401287: "Wenn noch nicht geschehen: schriftlich letzte Mahnung"
Wieso letzte Mahnung - wurde denn schon mal gemahnt?
@RB-RS:
Die erste Mahnung kann durchaus auch die letzte Mahnung sein. Man kann aber auch sieben Mahnungen versenden und bezeichnet dann die achte Mahnung als letzte Mahnung - je nachdem wie geduldig man nach ca. ein Jahr ist.
Stadtwerke den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh. Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €. Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, den Stadtwerken schriftlich (nicht nur in der Reclabox) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Also, völlig daneben diese Antwort, wenn dann Frau Müller und nicht Herr k. Und ich wohne auch nicht in Kassel, sondern immer noch in Duisburg und bin nur eine Tür weiter gezogen, und mein Guthaben beträgt ca. 1500 Euro und nicht ich muss nachbezahlen.
Vielen dank, ging wirklich sehr schnell.