Zug öffnete keine Türen, obwohl man mich noch sah

Berlin

Ich möchte mich über die Linie RB33 Richtung Duisburg um 15:10 Uhr beschweren.

Vorgang - ich war am Automaten, der eine Zeit lang mein Geld nicht annahm und recht lange brauchte, um eine von mir ausgeführte Anzeige zu laden. Fahrt von Brachelen Bhf - Erkelenz Bhf Preis: 3,20€.

So gerade, als der Automat mein Geld annahm und der Zugfahrschein herauskam, fuhr der Zug ein und eine Freundin sagte noch Bescheid, dass der Automat nicht richtig funktioniere und ob er ein paar Sekunden warten könne.

Der Lokführer war zudem noch rotzfrech zu ihr und sagte noch raus oder rein. Als ich dann vor dem Zug stand und noch herein wollte, schloss er die Türen und fuhr los.

Da ich jetzt schon bezahlt habe und den Zug nicht bekommen habe, möchte ich gerne eine Entschädigung dafür haben.

Mit freundlichen Grüßen

Tamara Reischert

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Entschädigen - ein 4-Fahrtenticket

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 73 Tagen und 6 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Tja, wer (oder wem's) zu spät kommt, den bestraft das Leben... oder die Deutsche Bahn. :-)

Ok, alles eine Frage des Ermessens.

Was wäre jedoch, wenn der Wunsch zur Entschädigung gegen gerechnet worden wäre, mit dem Schadenersatzansprüchen aufgrund entstandener Verspätungen?

Nein, die Aussagen hier sind nicht richtig. Ein defekter Automat verletzt die Beförderungspflicht des Unternehmens. Ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" darf nicht erhoben werden, wenn kein zweiter Automat in angemessener Entfernung vorhanden ist. Dass ein Automat vorhanden ist, der Bargeld annimmt und betriebsfähig war, muss das Unternehmen beweisen. Automat nimmt Geld nicht an. Oft kommt es vor, dass der Automat das Hartgeld oder den Geldschein nicht annimmt. Solange Scheine und Münzen nicht äußerlich leicht erkennbare Mängel haben, sind sie gesetzliche Zahlungsmittel. Das Verkehrsunternehmen muss sie annehmen, auch wenn der Automat das nicht schafft. Die Nichtannahme gesetzlicher Zahlungsmittel verletzt die Beförderungspflicht. Bei Münzen gibt es Höchstgrenzen für die Annahme von Kleinmünzen, sie stehen im Münzgesetz. Die Schaffner sind dann in beiden Fällen rechtlich verpflichtet, Ihnen eine Fahrkarte zum Normalpreis auszustellen. Automatennummer notieren und dies gleich mitteilen. Wenn nach Perso gefragt wird, strikt verweigern!

Quelle: http://www.fahrgast-rechte.de/Ubersicht/Ihr_Problem/Nachzahlen/Ihr_Problemfall/body_ihr_problemfall.html# Fahrkvergessen und Rechtsanwalt

@ Moe XY: Deine Info ist zwar gut & schön, hat nur mit der Beschwerde an sich nix zu schaffen.

Die deutsche Bahn verbindet Menschen, wie sie hier sehen: http://tinyurl.com/63ywtj4