Ware wird berechnet, obwohl man diese nicht im Wagen hat!

Ich habe heute bei Lidl (wie so oft) eingekauft u. es wurde mir dann tatsächlich etwas berechnet, was ich gar nicht im Wagen hatte.

Ich habe keine drei Packungen Erdbeeren zu je 1,09 € gekauft, hatte diese aber dann auf dem Kassenzettel. Ich dachte, das kann doch nicht sein. Das habe ich gar nicht im Wagen. Wenn man was einkauft, dann legt man alles aufs Band, denn man muss ja jeden Artikel auch bezahlen. Aber dass ich dann noch andere Artikel auf dem Kassenzettel habe, die ich gar nicht im Wagen habe, da hört es echt auf.

Das werde ich als Kunde nicht auf mir sitzen lassen. So was geht an die nächst höhere Stelle. Und in Zukunft überlege ich mir, ob ich da weiterhin einkaufen werde.

Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:

Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 70 Tagen und 1 Stunde.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Kassenbons sind nach Erhalt zu prüfen und umgehend an der Kasse zu reklamieren. Nur dann kann zuverlässig die gekaufte und die abgerechnete Ware miteinander verglichen werden. Mit anderen Worten - nur dann können Sie den Fehler nachweisen. In den meisten Supermärkten kann man das auch noch am nächsten Tag reklamieren, zumindest wenn man dort "oft" einkauft, wie Sie schreiben.

Die "nächst höhere Stelle" wäre dann erstmals die Lidl-Webseite oder die Adresse der Firmenzentrale, nicht unbedingt eine Plattform für Fälle, bei denen diese Wege bereits versagt haben.

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Meine Güte, da hat sich die Kassiererin vertan, mit Sicherheit nicht absichtlich. Anstatt sich über die Kassiererin zu mukieren, hätten Sie mal lieber beim Scannen aufgepasst. Und hätten Sie die Kassiererin gleich darauf aufmerksam gemacht, wäre das "Problemchen" noch vor Ort aus der Welt geschafft. Nicht zu glauben so etwas. *kopfschüttel*

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Dumm gelaufen (oder schön blöd), wenn Sie etwas bezahlen, was Sie nicht im Wagen haben. Warum haben Sie die Mitarbeiterin nicht auf das Versehen aufmerksam gemacht?

Ich empfehle, nicht über jemanden zu reden / zu schreiben, sondern miteinander zu reden - das macht das Leben wesentlich einfacher.

Obst wird im Normalfall nicht gesannt, sondern mit Nummern eingegeben. Also wird sich die Kassiererin einfach vertippt haben. Das heißt, sie müssen ja irgendwelche anderen drei Teile gehabt haben, die in dem Fall nicht auf dem Kassenzettel sind.

Am besten noch welche, die teurer gewesen wären. ; )
Aber Hauptsache, erst mal gemeckert, was?

Selber Schuld! Wozu gibt es Kassenzettel. Ich würde mich schämen, mich wegen so was aufzuregen, wenn man Mitschuld hat. Die Kassenfrau wollte sich bestimmt nicht bereichern!

Kassenbon prüfen hin oder her, ich hatte kein Obst gekauft, daher musste es von Hand eingegeben werden. Fakt ist auch, dass dieses Vorgehen auch schon im Bekanntenkreis beobachtet wurde. Daher kann es kein Einzelfall sein.
Zum Schluss werde ich nun immer genau schauen, was eingetippt wird u. wir werden nur noch zu zweit einkaufen gehen. Einer packt ein u. der andere schaut.

Das hört sich ja so an, als seien Sie der Meinung, die Kassiererin sei am Umsatz beteiligt! Glaube ich nicht.

Vorschlag: ein Dritter muss zum Reklamieren / Durchsetzen der Forderung mit - am besten, jemand mit juristischen Kenntnissen - vielleicht spricht man sich auch mit den Bekannten (die mit den selben Beobachtungen) zum gemeinsamen Einkauf und gemeinsamer Kontrolle ab.

Aber ist auch mittlerweile egal, daher kann sie auch gelöscht werden.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.