Warte seit 01.07.2010 auf Abschlussrechnung

Ich war vom 01.04.-30.06.2010 Kunde bei EON und warte seitdem auf meine Abschlussrechnung und Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge.

Den Zählerstand hatte ich telefonisch sowie online durchgegeben. Meine mehrfachen Nachrichten an den Kundenservice bleiben schlichtweg unbeantwortet und zweimalige Gespräche mit der kostenpflichtigen Kundenhotline verweisen auf Probleme mit der Rechnungserstellung und vertrösten mich auf eine 'baldige' Rückmeldung.

Es steht ja wohl außer Frage, dass ein solcher Umgang mit (ehemaligen) Kunden absolut unakzeptabel ist. Ein Unternehmen in der Größenordnung und mit der Verantwortung eines Grundversorgers kann unmöglich mit der Erstellung einer Abrechnung überfordert sein.

Da dieses Problem hier schon öfter gepostet wurde, scheint das ganze ja System zu sein? In meinem letzten Versuch, mein Geld zu erhalten, habe ich selbst die Rechnung erstellt, aber darauf lediglich die Antwort ' wir haben die Kündigung Ihrer Einzugsermächtigung erhalten' bekommen.

Bestell-/Kundennummer: 16090930

Meine Forderung an E.ON Mitte:

Unverzügliche Erstellung der Abschlussrechnung und Erstattung des zuviel gezahlten Betrags

Antwort auf die Beschwerde vom 18.04.2011
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

21.04.2011 | 10:00 Uhr

Liebe Kundin, lieber Kunde,

Ihre Schlussrechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lange darauf warten mussten.

Die Umstellung auf unser neues Abrechnungssystem war für Sie und uns nicht immer einfach. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir mit Hochdruck an unserer Servicequalität arbeiten.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in Zukunft einmal die Chance geben, Sie davon zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Habe gestern tatsächlich die Schlussrechnung erhalten. Sie ist weitestgehend korrekt, mir wurde lediglich ein zusätzlicher 'Zuschlag ohne Einzugsermächtigung' berechnet. Das ist natürlich falsch, meine Bezüge wurden immer von meinem Konto eingezogen. Da es sich hierbei jedoch um einen kleinen Betrag handelt und ich nicht weiter warten möchte, werde ich diese Beschwerde als gelöst bewerten, sobald das Geld auf meinem Konto eingegangen ist.

Der Betrag der Schlussrechnung ist auf meinem Konto eingegangen. Damit hat sich der Fall für mich erledigt.