Teldafax ignoriert Sonderkündigung

Troisdorf

Am 19.01.11 erhielt ich eine Kundeninformation über den neuen Preis ab 01.03.11. Der neue Arbeitspreis beinhaltet nicht nur die staatliche EEG-Umlage, sondern zusätzlich eine Preiserhöhung. Diese ist schon von vornherein unwirksam, da Teldafax die gesetzlichen Sechs-Wochen-Frist versäumt hat.

Am 09.02.11 machte ich per Einschreiben vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Am 10.02.11 schickte ich über das Teldafax-Kundenportal eine E-Mail über die fehlerhafte Jahresabrechnung 2010, weil man mir mein Guthaben aus 2009 nicht von der Rechnung abgezogen hat, und verwies nochmals auf mein Sonderkündigungsrecht.

Gleichzeitig versuchte ich, jemanden per Hotline zu erreichen, jedoch vergebens. Erst nach mehreren Versuchen – auch spät abends – war ich erfolgreich. Passiert ist jedoch nichts.

Am 21.03.11 schickte ich wieder ein E-Mail an das Kundenportal und erhielt am 24.03. erstmals eine Antwort: "Für die verspätete Beantwortung Ihres Anliegens möchten wir uns entschuldigen und bitten um etwas Geduld."

Am 29.03.11 habe ich per Einschreiben nochmals auf mein Sonderkündigungsrechte hingewiesen (Musterbrief Verbraucherzentrale). Zwischendurch habe ich bei einem anderen Stromanbieter einen Auftrag erteilt. Dieser bekam von Teldafax nur die Kündigung zum 31.12.11 bestätigt. Diese Bestätigung bekam dann auch ich. Auf die Sonderkündigung wurde erst gar nicht eingegangen.

Am 01.04.11 bekam ich eine Jahresrechnung per E-Mail, die ebenfalls falsch war.

Am 09.04.11 kam eine Mahnung per Brief, obwohl ich von Teldafax noch keine korrekte Jahresrechnung (abzgl. Guthaben) bekommen habe. Zuerst das Bedauern, dass das ausstehende Guthaben noch nicht überwiesen wurde, dann eine Mahnung. Was soll das?

Ich habe die Rechnung bis auf die letzte Abschlagszahlung im März 2011 bezahlt. Somit ist bis zum 28.02.11 alles beglichen.

Seit 01.03.11 besteht kein Vertrag mehr laut Verbraucherzentrale. Wieso räumt Teldafax einigen Kunden ein, dass sie der Preisanpassung widersprechen können und der alte Preis bis zum Vertragsende gilt? Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Die EEG-Umlage hat sich in 2011 um ca. 1,5 Cent erhöht. Teldafax wiederum macht gleich fast 4 Cent daraus, und das soll keine Preiserhöhung sein?

In der Kundeninformation heißt es, dass die EEG-Umlage um 70 % gestiegen ist, was ja auch stimmt. Dass dies aber nur 1,5 Cent sind, wissen die wenigsten. Dies hätte ich voll und ganz akzeptiert, aber nicht mehr als das Doppelte.

In der AGB steht eindeutig unter Punkt 7, dass bei Änderung der Preiskonditionen, der Kunde das Vertragsverhältnis kündigen kann.

Bestell-/Kundennummer: 2531367

Meine Forderung an TelDaFax:

Meine Forderung: Anerkennung der Kündigung zum 31.05.11 und schnellstmögliche Bestätigung.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 43 Tagen und 12 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

5) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Endabrechnung und der Guthabenbetrag spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Bild kämpft für Sie!

http://www.bild.de/news/bild-kaempft/strom/stromlieferant-hat-lieferprobleme-17731668.bild.html

Teldafax hat mir eine E-Mail geschrieben: "Die Versorgung Ihrer Abnahmestelle wurde bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zum 31.05.2011 abgemeldet." Ich hoffe, dass die Kündigung noch schriftlich erfolgt. Danke an ReclaBox, dass es so schnell geklappt hat.

Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

Http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php