Teldafax erstattet Guthaben aus Schlussrechnung nicht zurück.

Troisdorf

Mein Gaslieferungsvertrag endete zum 31.01.2011. Da ich nach sieben Wochen immer noch keine Schlussrechnung hatte, habe ich diese angemahnt.

Nach einigen "Entschuldigung-E-Mails" habe ich die Schlussrechnung vom 20.4.2011 am 26.4.2011 erhalten. In der Schlussrechnung ist ein Betrag von 192,24 ausgewiesen, den ich zurückbekommen soll.

Jetzt nach drei Wochen wollte ich den Betrag anmahnen. Leider ist dieses aber nicht mehr per E-Mail oder Fax-Nummer möglich. Das beste ist, ich bekomme eine E-Mail zurück, dass ich mich nur noch über das Kundenportal an Teldafax wenden kann.

Wenn ich den Link dann antippe, komme ich zum Neukundenportal und werde dort verwiesen, dass ich mich an das Bestandskundenportal wenden soll. Dieses ist aber nicht möglich, da dort meine Daten gelöscht wurden.

Ich denke, dass Teldafax versucht, jegliche Kontaktmöglichkeit zu unterbinden. Daher versuche ich es über diesen Weg.

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 3609534 Rechnungs-Nr. 1232011340948

Meine Forderung an TelDaFax:

Sofortige Überweisung des fälligen Restbetrages von €192,24

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 39 Tagen und 4 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

1) Außer E-Mail und Fax gibt es auch noch die Möglichkeit, einen Einschreibebrief mit der Firma, die das Posthorn im Logo hat, an Teldafax zu senden!

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

"Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Bei TelDaFax gehen derzeit die Lichter aus. Trotzdem viel Glück.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bei-teldafax-werden-boecke-zu-gaertnern/4156742.html

Lastschrift bei der Hausbank (zumindest versuchen) sofort rückgängig machen und Teldafax eventuell erteilte Abbuchungsermächtigung entziehen.

Lesen Sie hierzu unbedingt die Beschwerde vom 13.05.2011, 16.48 Uhr, gegen Teldafax "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens hier in der Reclabox".

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

Es hilft Ihnen leider nicht weiter, aber genau das gleiche Erlebnis habe ich auch: TelDaFax ist nicht erreichbar, Einschreiben bleiben ohne Antwort (seit 17. Februar), meine Jahresabrechnung steht aus seit 31. Januar, meine Mails kommen über den "Postmaster" regelmäßig zurück. Ich drück Ihnen die Daumen!

Ich habe aufgrund meiner ReclaBox - Beschwerde eine E-Mail von Teldafax bekommen. In vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „Teldafax erstattet Guthaben aus Schlussrechnung nicht zurück“ Stellung. Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 192,24 Euro aus der Schlussrechnung gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in Kürze einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eine Kundin hat heute mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier die "Erfolgsstory":

Http://de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

Http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe mal eine Frage, ich bin auch Teldafax Kunde gewesen. Jetzt habe ich vom Insolvenzverwalter einen Brief erhalten, dass Teldafax mir etwa 115 € noch zu zahlen hat. Da ich aber schon alleine einen Monatsbeitrag von 150€ hatte pro Monat und ich leider einen Monat zu viel bezahlt habe, denke ich, dass Teldafax eigentlich mehr an mich zurückzahlen muss als 115€, da ich weniger Strom wie letztes Jahr verbraucht habe. Leider habe ich von Teldafax keine Schlussrechnung oder sonstiges bekommen, so dass ich die Summe von 115€ nicht nachvollziehen kann. Gibt es noch eine Möglichkeit, an eine Schlussrechnung zu kommen?