Ihre Bestellung 1935269967 [Case ID:6497087]

Hirschau

Am 19.05.2011 habe ich im Onlineportal der Fa. Conrad folgendes Notebook bestellt: FTS LIFEBOOK A530 CORE I5-480 15,6; Preis: 333,00 € wie angeboten. In diesem Zusammenhang wurde mir eine Bestellbestätigung zugesandt.

Am 20.05.2011 erhielt ich von Conrad Electronic, Herrn Jörg G. eine Mail mit der Case-Id: 6497087, dass es sich um einen "offensichtlichen Erklärungsirrtum" handeln würde und Conrad das Notebook auch aus Kulanzgründen zu den in der Bestellbestätigung genannten Bedingungen nicht liefern würde. Ferner wird direkt ein Urteil des BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 79/04 zitiert, womit die Vorgehensweise von Conrad als rechtmäßig dokumentiert werden soll. Offensichtlich soll der Kunde direkt verunsichert werden, damit es zu keinen weiteren Auseinandersetzungen mit Conrad kommt und die Sache aus der Welt ist.

Ferner wird in der Mail gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich das Notebook selbstverständlich zu dem korrigierten Preis in Höhe von 679,00 € bestellen könne. In späteren Mails wird mir mitgeteilt, dass es noch zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist. Wenn dies der Fall ist, verstehe ich nicht, aus welchem Grund eine Anfechtung der Bestätigung nach § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB erfolgt.

Zitat Anfang: Hiermit fechten wir die Bestätigung zu oben genannter Auftragsnummer wegen eines offensichtlichen Erklärungsirrtums im Sinn von § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB an. (Urteil des BGH, VIII ZR 79/04). Zitat Ende.

Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, dass in den eingesetzten Warenwirtschaftssystemen, offensichtlich keine Plausibilitätskontrolle eingebaut ist, die solch "offensichtliche Erklärungsirrtümer" ausschließen kann. Meiner Meinung nach könnten durch den einfachen Vergleich von Einkaufs- und Verkaufspreis im Warenwirtschaftssystem solche Ungereimtheiten fast ausgeschlossen werden.

Eine solch kundenunfreundliche Mail habe ich bisher von keiner Firma erhalten. Im Fall "Otto", mit einem ähnlichen Hintergrund, hat man sich seitens "Otto" zumindest auf eine Kulanzregelung eingelassen. Conrad ist es offensichtlich lieber, in solchen Foren negativ dargestellt zu werden, als eine einvernehmliche Lösung zu suchen. So etwas können sich nur Firmen leisten, die sich ihrer Marktstellung bewusst sind und somit auch auf zufriedene Kunden keinen großen Wert legen.

Bei den immer wieder auftauchenden Bemerkungen wie "unsere Kunden sind uns wichtig", scheint es sich lediglich um Wortfloskeln zu handeln. Der Kunde kann doch nicht immer beurteilen, ob der Preis nun richtig ist oder nicht. In diesem Fall handelt es sich um ein Notebook mit einem I5-Prozessor der ersten Generation. Allein aus diesem Grund ist ein Abverkauf von Geräten mit der alten Prozessorgeneration durchaus üblich. Siehe auch die Beispiele von HP, wo derzeit ein zusätzlicher Nachlass von 50,00 € oder in Form einer Kamera gewährt wird.

An diesem Fall ist wieder einmal deutlich erkennbar, dass wir uns offensichtlich in der "Servicewüste Deutschland" aufhalten. Wenn es sich auf der anderen Seite um einen Rücktritt handelt, weil man den bestellten Artikel nicht mehr haben möchte, besteht man selbstverständlich auf Abnahme des Artikels. Die Gewichte scheinen mir an dieser Stelle ungleichmäßig verteilt.

Gepflogenheiten wie sie seitens Conrad gelebt werden, müssen dazu führen, dass sich immer mehr Kunden von solchen Firmen verabschieden. Besser kann man kein Negativimage aufbauen. Hier werden Kulanzvorschläge erst gar nicht in Erwägung gezogen. Es geht nach dem Motto: "wir haben Recht und basta".

Bestell-/Kundennummer: Bestell-Nr.: 1935269967

Meine Forderung an Conrad Electronic:

Angebot über ein Notebook z. B. der kleineren Klasse zum Preis aus der Bestellbestätigung oder Gutschein über x €

Antwort auf die Beschwerde vom 04.06.2011
Conrad Electronic SE

Abteilung: Servicemanagement

06.06.2011 | 12:21 Uhr

Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte, und dass Sie sich trotz der nicht so positiven Erfahrung mit Conrad Electronic die Zeit genommen haben uns ein Feedback zu geben. Vor allem mit der Hilfe unserer Kunden ist es uns möglich an uns zu arbeiten und uns stetig zu verbessern. Keinesfalls wollten wir in Ihnen das Gefühl von Verunsicherung bzw. Unwichtigkeit hervorrufen. Uns sind unsere Kunden sehr wohl wichtig und liegen uns auch am Herzen. Daher haben wir unseren Kundenkreis sofort nach Bemerken des falschen Preises informiert und nicht einfach Ware versendet, die der Kunde so nicht haben wollte. Ich kann mich nur nochmals für den Fehler unsererseits entschuldigen. Es war nie unsere Absicht Sie zu täuschen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen den Artikel nicht zu dem falsch angebotenen Preis liefern können. Schon aus grundsätzlichen Erwägungen und im Interesse der Gleichbehandlung aller Kunden ist dies nicht möglich. Eine Alternative für den von Ihnen bestellten Artikel können Sie sich selbstverständlich aus unserem riesigen Angebot im Bereich Computer & Office ganz nach Ihren Wünschen aussuchen und bestellen. Ein direktes Vergleichsangebot können wir Ihnen per E-Mail nicht machen, da es gerade im Computerbereich auf viele Kleinigkeiten ankommt, welche dem Kunden wichtig sind.

Gerne würden wir Ihnen Conrad Electronic von einer anderen Seite präsentieren und Ihnen zeigen, dass wir auch anders können. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns hierfür die Chance geben und wir die Möglichkeit von Ihnen erhalten Ihr Vertrauen uns Sie als Kunden zurück zu gewinnen. Sonnige Grüsse aus der Oberpfalz

bewerten sie die antwort von Conrad Electronic SE

Mir ist schleierhaft, wieso es kundenfreundlich sein soll, zu einem klar erkennbar falschen Preis zu liefern. Es ist klar erkennbar, dass lediglich ein Fehler unterlaufen ist. Was ist im umgekehrten Fall, wenn ein Kunde z. Bl. versehentlich einen zu hohen Rechnungsbetrag überweist?
Die eigenen Interessen über den Wege der Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe von Foren, etc. durchzusetzen, liegt nach meiner Ansicht nah an einer versuchten Nötigung.

Mal ehrlich, wer kauft noch bei Conrad.
Apothekenpreise und unangenehme Verkäuferfutzis.

Wenn man dann auch noch einen Gutschein fordert, gerät das Begehren des Beschwerdeführers in den Dunstkreis der Ruchlosigkeit. Ansonsten hat RB-9208166 hier schon alles gesagt.

Http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/06/18/bestellbestaetigung-oder-vertragsschluss-wie-formuliere-ich-richtig/

Conrad hat am 06.06.2011 hier geantwortet. Als Reaktion habe ich dann bei Conrad per Mail angefragt, ob die Aussage aus dem letzten Abschnitt konkretisiert werden könne. Bis heute liegt zu der Anfrage keine Antwort vor. Sieht man sich die Negativbewertungen bei eBay für den Anbieter conrad_electronic an, kommen ähnliche Fakten auf den Tisch wie bei mir. Hier ein Beispiel: Zitat Anfang: Die Ware wurde versehentlich eingestellt, daher habe ich sie nicht erhalten. Zitat Ende. Antwort von conrad_electronic Zitat Anfang: Sorry für diesen Fehler. Bitte melden Sie sich, unser Support findet eine Lösung Zitat Ende. Diese und ähnliche Antworten können unter eBay nachgelesen werden. Zu dem Kommentar, dass ich eine Forderung gegenüber Conrad habe, möchte ich insofern kommentieren, dass dies eine Überschrift von ReclaBox ist und ich lediglich damit eine Anregung formulieren wollte, wie man mit solchen Dingen umgehen kann. Somit werden zwar Formulierungen verwendet, die dem Leser suggerieren, dass man sich um den Fall kümmert faktisch, aber kein konkretes Ergebnis angestrebt wird. Man soll die Chance geben, dass sich Conrad von einer anderen Seite zeigt, antwortet dann aber nicht, wie dies konkret aussehen soll.

Erlebe zur Zeit die gleiche negative Situation, Artikel wird seit über zwei Wochen mit dem falschen Preis ausgezeichnet. Ich habe bezahlt, aber den Artikel nicht erhalten und mein Geld auch noch nicht zurück.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.