Noch keine Jahresrechnung für 2010 von E. ON

Helmstedt

E.ON hat seit April 2011 meinen Zählerstand vorliegen. Er wurde von einem E. ON Mitarbeiter bei mir zu Hause abgelesen. Da ich erheblich weniger Gas verbraucht habe als im Vorjahr und eine höhere Erstattung aussteht, habe ich bis heute noch keine Endabrechnung für das Jahr 2010 vorliegen. In den letzten Jahren lagen die Endabrechnungen immer bis spätestens Anfang Mai vor.

Ich habe den Eindruck, dass E. ON bei Rückerstattungen bewusst Zeit schindet, da man mit dem Guthaben der Kunden ja noch schön arbeiten kann. Also leicht und schnell verdientes Geld.

Wenn man bei der - selbstverständlich gebührenpflichtigen Kundenhotline - anruft, heißt es, die Abrechnung könnte noch nicht erstellt werden, weil der Umrechnungsfaktor des Netzbetreibers nicht vorliege. Meine Nachbarn, der gleiche Anbieter "E. ON", haben aber ihre Abrechnungen seit Wochen schon. Stellt sich die Frage: "Habe ich einen anderen Umrechnungsfaktor als meine Nachbarn auf der selben Straße"? Wohl kaum. Alles nur hin halte Taktik.

Mir wurde bei meinem ersten KOSTENPFLICHTIGEN Anruf am 28.04.11 zugesichert, die Rechnung würde erstellt. Bis 04.05.11 kam keine Rechnung. Wiederum erfolgte ein erneuter Anruf am 04.05.11 mit der Bitte, die Abrechnung nun endgültig zu erstellen, wieder die Zusicherung von E. ON, man wollte sich bemühen.

Am 25.05.11 habe ich ein weites Mal mit E. ON telefoniert. Die Dame am Telefon sicherte mir zu, sie würde die Rechnung erstellen und sich bei Verzögerung bei mir telefonisch melden. Nichts ist passiert. Bis heute habe ich keine Abrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Nach Foreninformationen scheint dies alles kein Einzelfall zu sein.

Wie lange soll den diese Abrechnung im Comuterzeitalter noch dauern bzw. was dauert denn daran überhaupt so lange?

Auch wenn ich für Sie etwas ungeduldig erscheine, schließlich dauert die Abrechnung "erst" zwei Monate. Ich sehe nicht ein, dass ich als Kunde monatelang auf die Rückzahlung meines Guthabens warten soll. Unter Kundenservice verstehe ich etwas anderes.

Ich erwarte meine Abrechnung und die Überweisung meines Guthabens umgehend.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242001768387

Meine Forderung an E.ON Avacon:

Zusendung meiner Jahresrechnung 2010 und Überweisung des Guthabens

Antwort auf die Beschwerde vom 09.06.2011
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

10.06.2011 | 09:38 Uhr

Guten Tag, Frau Pollack,

heute haben wir eine gute Nachricht: Ihre Rechnung haben wir am 8. Juni 2011 erstellt und das Guthaben ist angewiesen.

Es tut uns leid, dass Sie diesmal etwas länger auf Ihre Rechnung warten mussten. Das sollte eigentlich nicht vorkommen und entspricht auch nicht unserem eigenen Anspruch an Servicequalität. Wir versichern Ihnen, dass wir Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort auszahlen - dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.

Wir hoffen, dass die Sache für Sie nun erledigt ist und wir Sie in Zukunft wieder von unserem Service überzeugen können.

Beste Grüße und Ihnen ein schönes Pfingstwochenende

Ihr E. ON Vertrieb

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Sehr geehrte Damen und Herren!
Für die überaus schnelle Über- bzw. Bearbeitung meiner Gasrechnung für das Jahr 2010 möchte ich Ihnen recht, recht herzlich danken. Ich habe mich sehr darüber gefreut.
Nun hoffe ich, dass wir in Zukunft weiter so gut zusammenarbeiten werden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Regina Pollack

Sehr geehrte Damen und Herren! Für die überaus schnelle Über- bzw. Bearbeitung meiner Gasrechnung für das Jahr 2010 möchte ich Ihnen recht, recht herzlich danken. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Nun hoffe ich, dass wir in Zukunft weiter so gut zusammenarbeiten werden und verbleibe mit freundlichen Grüßen Regina Pollack

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.