Ich hatte auf eBay fünf Regale bestellt, die mit Versand 100.- kosten sollten. Es wurden aber leider nur vier Regale geliefert, so dass ich zunächst den Verkäufer bat, mir 20 € für das fehlende Regal zurück zu überweisen. Nachdem keine Reaktion erfolgte, meinte ich, dass ich dann eben den paypal-Käuferschutz beanspruchen könnte.
Im Urlaub erhielt ich von paypal die Aufforderung, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, dann eine Kopie davon an paypal zu schicken (Frist zehn Tage), dann würde paypal agieren. Per E-Mail teilte ich mit, dass ich dies derzeit schlecht durchführen könne.
Darauf erhielt ich von paypal einen "noch besseren" Vorschlag: Ich solle die vier Regale (inzwischen längst aufgebaut) unverändert AUF EIGENE KOSTEN an den Verkäufer zurück senden und einen Versendenachweis (tracking) an paypal übermitteln, dann würde ich die 100.- erstattet bekommen. Auch hier wurde, um "andere Kunden nicht zu benachteiligen", eine Frist von zehn Tagen gesetzt, danach würde der Fall automatisch geschlossen.
Abgesehen davon, dass ich nach dem deutschen Fernabsatzgesetz bei Beträgen über 40.- nicht für eine Rücksendung zahlen muss, sähe der sicherererere paypal-Käuferschutz dann so aus:
Kein Regal, 100.- gezahlt, 4 x 10,90 für 20 kg DHL-Paket ausgegeben: am Ende also 56,60 netto zurückerhalten. Paypal-Logik vom Feinsten. Anzeige kann ich auch ohne paypal erstatten, wenn das wirklich nötig ist.
Versand auf eigene Kosten lasse ich mir aber von diesem eBay-Ableger nicht aufschwatzen.
Schlussfolgerung: Wozu eigentlich paypal? (Es gibt sinnvollere Einrichtungen für Spenden)
Meine Forderung an PayPal:
Einhaltung von Versprechen und von deutschem Recht, keine automatisierten E-Mails
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Abgesehen davon, dass Ihr vermeintlicher Rechtsanspruch (gegenüber PrayPal oder eGay) nicht existiert - Einhaltung von deutschem Recht können Sie lediglich von deutschen Firmen erwarten. PayPal ist zwar als "Vollbank" in Deutschland zugelassen (danke liebes Verbraucherschutzministerium!), unterliegt als Asylant im rechtsfreien Raum Luxemburg, aber weder deutschem Banken- noch sonstigem Recht. "Käuferschutz" ist eine reine Kulanzleistung (und vor allem eine Werbemaßnahme) und der einzige durchsetzbare rechtliche Anspruch besteht gegenüber dem Verkäufer. Wenn Sie sich auch nur ein kleines bisschen mit der Materie auseinandersetzen (also 1x googeln), hätten Sie sich den Kauf, den Ärger und diese (für Sie) sinnlose Beschwerde gespart.
Paypal hat gar nicht reagiert, ihre "Lösung" war für sie ausreichender Käuferschutz - habe daher den paypal-Account geschlossen. (Der Verkäufer aber hat noch reagiert und doch noch das fünfte Regal geschickt, das war aber wirklich kein Verdienst von paypal.)
@Leerkartonverkäufer - dennoch glaube ich, dass meine hier veröffentliche Beschwerde für manche Leser hilfreicher als der etwas herablassende Kommentar ist. Sinn und Zweck ist es eben, dass man immer wieder aufzeigt, wie paypal konkret arbeitet - die Schlussfolgerungen muss jeder für sich selbst ziehen.
@ Genervt von Besserwissern: Entschuldigung, aber was bitte ist ein 'unerheblicher' Zeitgenosse? Meinten Sie vielleicht 'überheblich'?
@ Auch Genervt: Ja, aber U und Ü liegen auf der Tastatur etwas weiter auseinander. Das müssen ja Riesenpatscher sein.
@ Auch Genervt
Betrifft Instancia
So sind die halt, die älteren Herren, die für Zucht und Ordnung zu stehen glauben.
Fürchterliche Idipfelraider.
Idipfelraider, was für ein schönes Wort! : o)
In Holland sagen sie "miereneuker".
Mieren sind Kleinkram, Neuken heißt, äh, Pimpern.
Auch eine nette Bezeichnung für Erbsenzähler.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.