15.06.2011 | 19:41 Uhr | 1876 Views
Auch ich bin auf ihre Abzockerei reingefallen.
Auf der Anmeldeseite steht kostenlos. Wieso soll ich jetzt bezahlen? Es gibt keinen Cent von mir.
Ich habe mir ihre Seite kopiert und übergebe diese komplett meinem Anwalt, sollte ich noch mehr Forderungen von ihnen erhalten.
Man gut, dass mein Konto keine Deckung hatte, somit konnte auch nicht abgebucht werden.
Bestell-/Kundennummer: Reni1708
Meine Forderung an Prebyte Media:
Kosten für Anwalt
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 5 Tagen und 22 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
So geht es, wenn man die AGB's als gelesen markiert, ohne sie gelesen zu haben. Eigentlich müssten sie das Doppelte bezahlen, denn daran sind sie nun mal selbst schuld.
Und die Forderung ist nicht nachvollziehbar, denn sie wollen es ja erst einem Anwalt übergeben und haben ja bisher noch keine Kosten gehabt.
Hallo ReclaBoxler-7415911
Lassen Sie das mit dem Anwalt einfach sein. Selbstverständlich haben Sie bei dieser Firma, die in der Abzockerszene seit mind. 2005 bekannt ist, keinen Vertrag abgeschlossen.
Sie werden zu Beginn einige Mahnungen erhalten, danach einige Schreiben eines Inkasso-Unternehmens und dann auch noch einige Schreiben einer Anwaltskanzlei, in denen die Drohstufe jedes mal höher gesetzt wird. Lesen Sie diese Schreiben mit einem Schmunzeln im Gesicht und lehnen Sie sich entspannt zurück. Prebyte mit ihrer Seite Flirtfever wird natürlich keinen Mahnbescheid gegen Sie beantragen, da die natürlich wissen, dass kein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Also einfach ein Getränk Ihrer Wahl genießen und sich entspannt zurück lehnen. Und nicht vergessen: Wenn abgebucht wird, zurück buchen! Einzig und allein kann man Ihnen vorwerfen: Warum, um Himmels Willen, geben Sie im Internet bei einer kostenlosen Seite Ihre Bankverbindung an?
Zu ReclaBoxler-2310815
Selten solch einen unqualifizierten Kommentar gelesen. Kennen Sie die AGB von Flirtfever/Prebyte? Schon darin gelesen? Nein, sicher nicht. Und dann hier einen haarsträubenden Unsinn verbreiten, wirklich großes Kino. Wenn Sie einen Vertrag abschließen, und in den AGB dazu steht, dass sie sich mit dem Kauf verpflichten, von einer 100 Meter hohen Brücke zu springen, dann machen Sie das wohl auch? Steht ja in den AGB, gell? In Zukunft vorm Schreiben Gehirn einschalten!
Kalter Kaffee.
AGBs dürfen keine überraschenden Formulierungen enthalten.
Hier besteht wohl eine Diskrepanz zwischen Website und AGBs.
In diesem Fall: Strafanzeige und fertig. Da kümmert sich dann schon jemand.
Zivilrechtlich würde ich bei guten Karten die Geschichte einfach mal laufen lassen und gelegentlich Widerspruch zu gerichtlichen Mahnbescheiden erklären.
Inkasso-Hengste oder Drohanwälte kann man über die jeweiligen Aufsichten disziplinieren: z. B. Rechtsanwaltskammer.