Falsche Rechnungen

Wir haben im vergangenen Jahr ein Haus gekauft, in welchem vier Stromzähler installiert waren.

Hierüber liefen zwei Verträge mit der E.ON Mitte AG.

Im Zuge der Entfernung von drei Zählern bekamen wir über einen Vertrag eine Abschlussrechnung. Hier waren jedoch die aufgeführten Zahlungen falsch angegeben und es wurde eine Nachzahlung gefordert. Da das Kundenkonto für den einen Vertrag nicht stimmt, nehmen wir an, dass Zahlungen/Forderungen falsch auf das andere Kundenkonto und anders herum gebucht wurden.

Deshalb riefen wir bei der Firma E.ON Mitte an. Nachdem wir Ewigkeiten (und das bei einer teuren Telefonnummer) in der Wartrschleife hingen, gelang es am 19. Februar 2011 mit einer Frau F. Fxxx zu sprechen. Diese wollte die Konten überprüfen und uns dann eine neue Abrechnung zukommen lassen.

Wir warteten und warteten und warteten. Nichts tat sich.

Nach einiger Zeit erhielten wir eine Mahnung über den noch zu zahlenden Betrag. Hierauf riefen wir nochmals bei der Firma E.ON Mitte an (wieder zu horrenden Gebühren) und versuchten, die Sache zu klären. Wir bekamen mitgeteilt, dass die Sache in Bearbeitung wäre und nur der Mahnstopp bis zum Abschluss der Prüfung nicht richtig gesetzt worden wäre. Man wollte dies jetzt nachholen und die Mahngebühren ausbuchen. Im Ürbrigen würde man Frau Fxxx einen Vermerk über unseren Anruf zukommen lassen.

Wir warteten wieder. Bis zur nächsten Mahnung.

Also riefen wir halt nochmal bei der Firma an. Wir wollten mit besagter Frau Fxxx sprechen. Leider konnte man uns nicht zu ihr durch stellen, da dies in der Firma nicht möglich ist. Es erscheint nicht sinnvoll, dass Kunden jedes Mal mit einem anderen Bearbeiter sprechen müssen. Aber da die Telefongebühren ja so "besonders günstig" sind, berichteten wir nochmal unser gesamtes Problem. Man versprach erneut, sich zu kümmern und nötigenfalls einen anderen Bearbeiter mit der Sache zu betrauen.

Dieses Spektakel zieht sich jetzt bis heute hin. Auf E-Mails bekommt man nur eine Eingangsbestätigung, jedoch niemals eine Antwort. In Telefonaten wird sich entschuldigt und man verspricht, sich zu kümmern, aber nichts passiert. In dieser Woche kam erneut eine Mahnung. So langsam vergeht uns wirklich die Lust, noch mehr Geld, Zeit und Nerven in diese anscheinend unorganisierte und völlig planlose Firma zu investieren.

Langsam drängt sich doch der Gedanke auf, dass es sich um eine Masche der Abzocke handelt könnte. Es kann ja wohl nicht möglich sein, dass eine Kontenprüfung für zwei Verträge sich über inzwischen vier Monate hinzieht und in der Zwischenzeit auch noch eifrig gemahnt wird. Zumal die Verträge erst seit März 2010 bestehen und damit zum Zeitpunkt des ersten Telefonats lediglich elf monatliche Zahlungen mit den entsprechenden Rechnungen und Nachzahlungen überprüft werden müssten. Es handelt sich also nicht um eine unlösbare Aufgabe.

Zur Vereinfachung wurden Frau Fxxx sogar die Daten der Zahlungen und die genauen Beträge nochmals übermittelt, aber sie scheint trotzdem mit der Angelegenheit überfordert zu sein. So sieht Kundenorientierung definitiv nicht aus!

Wir überlegen nunmehr, den Vorgang an unseren Rechtsanwalt abzugeben.

Bestell-/Kundennummer: 282006622716 und 282006622624

Meine Forderung an E.ON Mitte:

Korrekte Rechnungsstellung und Entschädigung

Antwort auf die Beschwerde vom 16.06.2011
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

28.06.2011 | 07:01 Uhr

Guten Morgen, Frau Schwarz,

es tut uns leid, dass Sie enttäuscht von uns sind. Wir verstehen aber gut, dass Sie sich über nicht eingehaltene Rückrufe und Versprechen ärgern. Bitte entschuldigen Sie auch die lange Bearbeitungszeit. Das ist selbstverständlich nicht unsere Vorstellung von Service.

Heute haben wir aber eine gute Nachricht: Eine Kontoübersicht mit allen notwendigen Informationen ist bereits unterwegs zu Ihnen. Wir hoffen, dass wir Sie noch einmal von unserem Service überzeugen können und Sie uns als Kunde weiterhin treu bleiben.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Die Buchungen stimmen zwar immer noch nicht (immer noch zwei Buchungen auf dem falschen Vertragskonto), jedoch wurde eine Übersicht für beide Konten übersandt, so dass ersichtlich ist, dass der Betrag auf das andere Vertragskonto als Eingang gebucht wurde. Da somit klar ist, dass das Geld da ist, sind wir mit dem Ergebnis zufrieden, auch wenn es verwunderlich ist, dass ein solch großes Unternehmen selbst jetzt nicht in der Lage war, korrekte Buchungen durchzuführen. Trotzdem ist die Hauptsache, dass die leidige Sache endlich erledigt ist.

Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.