Abrechnung mit offensichtlich falschem Zählerstand

FlexStrom AG
Berlin

Für den Jahreszeitraum 1.5.2010 bis 30.4.2011 erfolgte eine Schlussabrechnung am 4.8.2011. Hierin wird ein Mehrverbrauch gegenüber dem gebuchten Paket in Höhe von 955,5 kWh abgerechnet, dies aufgrund einer Zählerstandsschätzung, bei der zum jetzigen Zeitpunkt (also mehr als drei Monate nach Abrechnungszeitraumende) der tatsächliche Zählerstand den für den 30.4.11 geschätzten Zählerstand noch deutlich (um 600 kWh) unterschreitet.

Angeblich wurde ich per Mail zur Zählerstandsabfrage aufgefordert, kann aber einen entsprechenden Maileingang nicht feststellen. Nach meinem tatsächlichen Verbrauch ist am 30.4.11 von einem Zählerstand von 176724,5 gegenüber 178414,5 (Differenz von 1690 kWh) auszugehen und ich habe FlexStrom aufgefordert, die Abrechnung entsprechend zu berichtigen. Stattdessen erhalte ich ein Mahnschreiben.

Weiter ist zur Abrechnungsweise von FlexStrom zu bemerken, dass bei einem Mehrverbrauch und einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung der Mehrverbrauch vollständig statt anteilig zu dem erhöhten Tarif abgerechnet wird. Dies ist ebenfalls unzulässig. Überhaupt ist fraglich, ob die Strompreiserhöhung rechtlich wirksam mitgeteilt wurde (hierzu gibt es wohl schon einige Gerichtsentscheide).

Der Grund für diese Vorgehensweise ist recht offensichtlich: Wird in einem Jahr aufgrund eines falschen (zu hohen) Zählerstandes abgerechnet, lässt sich FlexStrom dies bezahlen, ein Ausgleich in dem darauf folgenden Jahr mit deutlich niedrigerem Verbrauch führt aber nicht zu einer Rückvergütung, wenn man ein Strompaket gebucht hat.

Bestell-/Kundennummer: D10900001207580

Meine Forderung an FlexStrom:

Zugrundelegung des tatsächlichen Verbrauchs und Berichtigung der Abrechnung

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 302 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wenn es sich bei der von Ihnen beschriebenen Preiserhöhung um einen Tarifwechsel handeln sollte, wäre dieser als einseitige Vertragsänderung grundsätzlich unwirksam, sofern Sie diesem nicht zugestimmt haben. Fordern Sie in diesem Falle FS dazu auf, Ihnen anzuzeigen, worauf FS das Recht zu einer einseitigen Vertragsänderung zurückführt. Bei mir hat dieses Vorgehen bewirkt, dass FS "aus Kulanz" auf den Tarifwechsel verzichtet hat.

Zum Thema Zählerstand ist die Frage der Beweisbarkeit entscheidend. Sofern Sie das nicht bereits zum Ende der Vertragslaufzeit getan haben, sollten jetzt möglichst bald den Stromzähler so fotografieren, dass der Zählerstand gut lesbar ist (am besten mit Datumsstempel). Daneben empfehle ich die Anfertigung eines Ableseprotokolls mit Datum, Zählerstand und Zählernummer, deren Richtigkeit Sie sich von Zeugen bestätigen lassen. Auch wenn ein derartiges Protokoll zum jetzigen Zeitpunkt, den damaligen Zählerstand nicht mehr belegen kann, so sollte sich (ein halbwegs gleichmäßiger Verbrauch vorausgesetzt) dennoch rechnerisch nachweisen lassen, dass sich bei den Angaben von FS eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Verbrauch während und nach der Vertragslaufzeit mit FS ergeben würde. Dies wäre ein deutliches Indiz für die Richtigkeit des von Ihnen zum Vertragsende festgehaltenen Zählerstandes.

Habe von Flexstrom eine weitere Mahnung erhalten.

Artikel der Stiftung Warentest vom 20.09.11 "Vorwürfe gegen Verivox: Wie Verbraucher reagieren sollten" beachten:

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Vorwuerfe-gegen-Verivox-Wie-Verbraucher-reagieren-sollten-4282900-4282902/

Zitat: ". . . Tipps

- Deaktivieren Sie im Tarifrechner die voreingestellten Häkchen für Vorauskasse, Kaution und Neukundenbonus.

- Wenn Sie die Vergleichsportale nicht mit Provisionen unterstützen möchten, dann können Sie sich auch direkt beim neuen Stromversorger anmelden." (Zitatende)

1) Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

2) Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587