Bonus für Alle

FlexStrom AG
Berlin

Meine Lebenspartnerin, mit der ich auch zusammen wohne, war Kunde von FlexStrom, vom 01.05.2010 bis 30.04.2011 mit 25 freien kWh und 105,-- € Bonus als Kundenfang.

Sie kündigte im Januar 2011, erhielt auch zwei Wochen später die Kündigungsbestätigung.

Soweit, so gut.

Am 10.05.11 kam die 1. Rechnung mit erwähnter Berücksichtigung von 25 freien kWh, aber von den 105,-- € keine Spur der Anerkennung; angeblich wegen AGB Ziffer 7.3.

Danach folgten mehrere Mails an das Kundencenter, die auf wenig Erfolg brachten.

Massenmails, wie Zusenden der Vertragsdetails und keine Anerkennung wegen AGB Ziff.7.3. (Amtsgericht Tiergarten Berlin und Landgericht Heidelberg urteilten anders) folgten von FlexStrom.

Dann habe ich mich kundig gemacht bei der ReclaBox.

Da steht alles drin, wie man sich verhalten soll, von vielen Mitgliedern beschrieben.

Ich habe am 18.07.11 eine Mahnung unter Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids (kann man sich hier runter laden, einfach mal nachlesen bei anderen Mitgliedern hier, kostet erstmal 25,-- €, die dann auch mit eingefordert werden können, d. h. FlexStrom muss das auch bezahlen) an den Vorstand Robert Mundt per Einschreiben geschickt, zusätzlich diese Mahnung per Fax an ihn oder seine Mittelsleute gesandt.

Am 22.07.11 erhielt ich eine Schreiben vom Vorstand, mit Anerkenntnis und Zahlung des Bonusses, aber auf Kulanz; Es wurde versichert, dass die Auszahlung in 14 Tagen erfolgen würde.

Nun gut, hat etwas länger gedauert.

Am 22.08.11 war das Geld auf meinem Konto.

Bestell-/Kundennummer: 900001283026

Meine Forderung an FlexStrom:

Anerkennung des versprochenen Bonus für alle Ex-FlexStrom-Kunden

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 291 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Auch mir wurde der Bonus von 120 Euro nach einem Jahr nicht wie versprochen ausbezahlt! Hoffentlich bekommen wir nun endlich nach über drei Monaten unseren Neukundenbonus ausbezahlt. Diese Firma ist meiner Ansicht nach kundenfeindlich.

Habe den Vorgang nicht ganz verstanden, besonders die Sache mit den 25,-- nicht.
Bitte nochmals etwas ausführlicher beschreiben.
Danke.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Schau mal in die Beschwerde vom Schedlbauer vom 10.05.2011 rein, da wirste alles finden, um bei FS vielleicht Erfolg zu bekommen.

Inkassounternehmen einfach ignorieren, FS wird dich nicht verklagen, weil sie ganz genau wissen, dass sie verlieren.

Moin,

ggf. mal hier schauen:
http://de.reclabox.com/beschwerde/41996-flexstrom-berlin-immer-wieder-das-gleiche-flexstrom-und-der-neukundenbonus
oder hier:
http://de.reclabox.com/beschwerde/37519-flexstrom-berlin-aktionsbonus-verweigert-unmoeglicher-umgang-mit-kunden

Die Musik zahlt, wer sie bestellt hat, und das ist hier FlexStrom, auch wenn die Inkassofirma (bei mir ist es IHD Inkasso GmbH, Frechen) ihre Gebühren auch erst mal bei Ihnen geltend macht.

Entscheidend wird dann wohl sein, wer vor Gericht recht bekommt. Aber dazu wird es (in den vorgenannten Fällen) vermutlich nicht kommen, da FlexStrom auf den letzten Drücker zurückziehen wird.
Siehe auch:
http://de.reclabox.com/beschwerde/41625-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

Nur Mut (und Geduld, ist alles ein wenig nervenaufreibend),
J. F.

Hier die Fax-Nr. der hohen Herren von FS (R. Mundt und co. 030 214 998 13). Lasst nicht locker!

Ich hatte Erfolg mit einer Mahnung an diese Leute, unter Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids (kann man sich hier herunterladen).

Hallo, ich habe gestern eine korrigierte Rechnung mit Aktionsbonus von FlexStrom erhalten, nachdem ich einen Online Mahnantrag gestellt hatte. Beschrieben wurde das vorgehen hier: http://de.reclabox.com/beschwerde/41625-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

MfG Heinz

@ ReclaBoxler-5736144:

1) Gemeint ist vom Beschwerdeführer folgendes:

Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Flexstrom den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen und abzüglich des Bonus = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist (! ) zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung in einem Internetforum - wie der Reclabox - ist rechtlich nicht ausreichend / erfüllt nicht die Formerfordernisse für eine Inverzugsetzung.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen (! ) und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden (! ), wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

2) Www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

3) www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

4) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Endes des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html

5) http://de.reclabox.com/beschwerde/41625-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie nichts bewirken, da Flexstrom den Schlichterspruch des Ombudsmanns ablehnt:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

Diese Flexstrom-Kunde haben am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, nachdem sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

Http://de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

Http://de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975