Beschwerde über Fitness Gym

Dortmund

Guten Tag,

ich bin seit November 2010 in einem Fitnessstudio angemeldet, der Vertrag läuft noch bis November 2012. Da ich am Herz operiert bin, kann ich beim Sauerstoffmangel und Hitze ohnmächtig werden. Auf meine Aufforderungen, die Klimaanlage anzumachen, hatte das Personal nicht reagiert. Also musste ich es schlucken und bei der Hitze draußen joggen, obwohl ich Geld fürs Trainieren gezahlt habe.

Jetzt habe ich ein größeres Problem: als ich mich nach dem Duschen anziehen wollte (ich war die letzte im Studio), kam ein männlicher Trainer rein, mich angeschaut und sagte, dass ich noch zwei Minuten bis zum Ende hätte. Danach habe ich mich beim Geschäftsführer beschwert und er sagte mir dann, dass er mich und meinen Freund, der auch da trainiert, kündigen kann, da es unangenehm für mich und für meinen Freund sei, da weiter zu trainieren. Das Gespräch verlief höflich und verständnisvoll und wir sind dann freundlich auseinander gegangen.

Am nächsten Tag habe ich ihn angerufen, um die Kündigung abzuholen, es wurde mir gesagt, dass es per Post kommen solle. Und schon wieder habe ich ihn geglaubt und bin sofort zum anderen Studio gegangen und den Vertrag unterschrieben. Jetzt sind es fast zehn Tage vergangen, zwischendurch haben wir mit dem Geschäftsführer telefoniert und müssten dann warten, bis er mit dem Leiter des Fitnessstudios redet. Heute haben wir eine Absage bekommen, uns fristlos zu kündigen, es sei doch nichts Schlimmeres passiert. Obwohl ich ihm sagte, dass es für mich unangenehm sei, da zu trainieren und ich mich gar nicht sicher da fühle, schließlich konnte der Trainer ja ALLES mit mir machen.

Vor einer Woche habe ich in anderen Stadtteil umgezogen, jetzt muss ich sechs Kilometer ins Studio mit dem Fahrrad fahren, und vielleicht könnte ich (oder am besten wir) aufgrund dieser Probleme irgendwie aus dem Vertrag raustreten?

Wir haben jetzt zwei Verträge gleichzeitig laufend und da wir Studenten sind, können wir dies nicht finanzieren.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen fürs Lesen.

Meine Forderung an FITNESS GYM Dortmund:

Fristlose Kündigung

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 286 Tagen und 4 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich wollte mich in diesem Fitnessstudio noch anmelden, habe sogar Probetraining schon gemacht, aber wie ich sehe, ist total Schrot. Suche besser was andres, danke für deine Hilfe.

Lieber Adrian Müller, Sie schreiben das gleiche Deutsch wie Svetlana Mundt. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich auch um die selbe Person handelt. Im Übrigen: Das Allgemein-Interesse an diesem Privatstreit mit dem Fitness-Studio ist gleich NULL. Was soll diese öffentliche Beschwerde. Verträge sind nun mal einzuhalten. Und außerordentliche Kündigung ist wohl auch ausgeschlossen, da die Krankheit offensichtlich schon bei Vertragsabschluss bestand.

Laut dem Gesetzeswortlaut des § 309 Nr. 9 BGB (analog) wäre bei einem Fitness/Sportstudio-Vertrag maximal eine Laufzeit bis zu zwei Jahren mit einer Verlängerungsklausel um ein Jahr mit anschließender Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Diese Maximallaufzeit ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung sehr umstritten. Die überwiegende Meinung geht dahin, dass Laufzeiten von zwei Jahren in Fitness/Sportstudioverträgen regelmäßig zu lang sind, da hierdurch eine einseitige Interessenwahrung zugunsten des Fitness/Sportstudio-Betreibers vorgenommen wird.

a. Es gibt jedoch insoweit andere Möglichkeiten aus einem abgeschlossenen Fitness-/Sportstudiovertrags „herauszukommen“. Eine „fristlose Kündigung“ ist nach § 314 BGB bei Dauerschuldverhältnissen immer möglich. Nach § 314 Abs. 1 BGB kann jeder Vertragsteil ein Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

b. Dieses Recht des Kunden zur Kündigung des Fitness-/Sportstudiovertrags aus wichtigem Grund kann auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) des jeweiligen Fitness-/Sportstudios ausgeschlossen werden. Das Fitness-/Sportstudio kann sich bei einer außerordentlichen Kündigung des Mitglieds z. B. nicht das Recht vorbehalten „die Möglichkeit einer Vertragsaufhebung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen“ selbst zu prüfen (BGH, Az. : XII ZR 174/95, Urteil vom 23.10.1996, hier bei ärztlichem Attest). Auch ist eine AGB-Klausel unwirksam, dass „Der Beitrag. auch dann regelmäßig zu zahlen ist, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt (BGH, Az. : XII ZR 55/95, Urteil vom 23.10.1996). Die Rechtsprechung hat u. a. für eine außerordentliche fristlose Kündigung anerkannt: Krankheit, Wohnungswechsel, Schwangerschaft, Grundwehrdienst etc.

"Die Rechtsprechung hat u. a. für eine außerordentliche fristlose Kündigung anerkannt: Krankheit, Wohnungswechsel, Schwangerschaft, Grundwehrdienst etc."
Vorausgesetzt diese Kündigungsgründe sind NACH Vertragsabschluss eingetreten! Wer z. Bsp. in Kenntnis seiner Krankheit einen Vertrag abschließt, kann die Krankheit nicht als außerordentlichen Kündigungsgrund geltend machen. Anderes Beispiel: Auch eine Schwangere kann nicht auf Teufel komm raus Verträge abschließen und hinterher unter Hinweis auf die Schwangerschaft außerordentlich kündigen.

Die Klausel unwirksam:
"Der Trainingsteilnehmer versichert, an keinen Krankheiten oder Verletzungen zu leiden, die seine Lehrgangsteilnahme in Frage stellen." (LG Dortmund, Az. : 8 O 318/90, Urteil vom 25.10.1990).

Wer ist noch auf Fitness-Gym reingefallen? . und hat einen Vertrag unterschrieben in dem statt all-inclusive, wie in der Werbung, ganz kleingedruckt, schwarz auf rotem Grund und nicht mit dem bloßen Auge lesbar, nicht in der Beratung und nicht bei Vertragsabschluss erwähnt, Zusatzgebühren/Servicegebühren belastet wurden?

Wessen Kündigung ist ebenfalls nicht anerkannt worden obwohl qualifiziert und nach BGB?

Meldet Euch für eine Abmahnung usw.

Der Geschäftsführer unterhält auch die Kette A. I. Fitness, ebenfalls bundesweit tätig und sein CO ist RA. Niels Neugebauer, der dann den Inkasso-Dienst betreibt. Muss ich mehr schreiben?

Hier hat Herr Neugebauer seine Finger im Spiel:

http://fitnessgym-dortmund.de/index.php?id=9

http://dorstfeld.fitnessgym-dortmund.de/

http://www.hfc-duisburg.de/index.php?id=9

http://www.fitnessgym-bochum.de/index.php?id=9

http://fitnessgym-hagen.de/

http://ai-fitness-dresden.de/

http://berlinerstr.ai-fitness-dresden.de/

http://www.all-inclusive-fitness.de/index.php?id=86

in Krefeld, Bottrop, Hannover, Bielefeld, Wuppertal, Soest

http://www.fitness-kanzlei.de/impressum.php

http://www.elite-inkasso.de/impressum.php

http://www.kanzlei-neugebauer.de

Das ist natürlich echt nicht schön. Vielleicht einfach mal auf dieser Webseite sich umschauen und einfach von zu Hause aus Trainieren.

http://www.healthandfitness24.de/

MFG Michi