Bankeinzug 2 Monate nach Vertagskündigung

Büdelsdorf

Ich habe meinen Handyvertrag bei mobilcom debitel fristgerecht zum 31.07.11 gekündigt. Darauf wurde ich von irgend jemandem angerufen, diesem Herrn habe ich unmissverständlich gesagt, dass der Vertrag gekündigt ist und gekündigt bleibt, ebenfalls dass ich meine Handynummer zum meinen neuen Betreiber mitnehmen werde.

Eine Woche später habe ich ein Schreiben von mobilcom debitel erhalten, in dem sie mich zur Vertragsverlängerung gratulierten. Dieser Vertragsverlängerung habe ich natürlich sofort schriftlich widersprochen. Der Eingang meiner E-Mail wurde auch bestätigt.

Im August wurde ordnungsgemäß meine Nummermitnahme berechnet und ich dachte, das Kapitel Mobilcom debitel wäre abgeschlossen. Weit gefehlt, im September wurde mir eine Rechnung abgebucht über 14,95 € (Tarifwechselgebühr).

Nach persönlicher Vorsprache und Beschwerde bei Mobilcom debitel (Laden in Köln Ehrenstr.) wurde mir mitgeteilt, dort könne man nichts für mich tun, ich möge den gebührenpflichtigen Kundenservice anrufen. Dieser Service verlangte zur Identifizierung meiner Person meine Kontonummer und Bankverbindung, was mich zum sofortigen Auflegen bewegte.

Ich habe mobilcom am 09.09.11 schriftlich aufgefordert, die 14,95€ umgehend zurückzubuchen. Ich habe weder eine Antwort noch eine Stellungnahme erhalten. Ich halte diese Machenschaften für ungesetzmäßig und werde mich juristisch zur Wehr setzen.

Bestell-/Kundennummer: 1113011449

Meine Forderung an mobilcom-debitel:

Zurückvergütung 14,95 €

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 282 Tagen und 12 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wieso lassen sie nicht bei Ihrer Bank den Betrag stornieren? Dazu haben Sie sechs Wochen Zeit.

Mobilcom debitel hat sich bei mir schriftlich gemeldet und mir mitgeteilt, es sei ein techn. Fehler aufgetreten und dieser würde abgestellt. Allerdings die eingezogenen 14,95€ wären rechtmäßig abgebucht, da im Juni als Gutschrift bei mir verrechnet und jetzt zurück an mobilcom. Das verstehe, wer will!
Der Tatbestand der ungerechtfertigten Abbuchung bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Peter Wipperfürth

Aber für mich unbefriedigend! Siehe mein Kommentar vom 15.09.11. Ich habe aber keine Lust, noch länger über die 14,95€ zu streiten, dafür habe ich zu wenig Zeit.