Als ich vor rund einem Jahr in meine Wohnung gezogen bin, habe ich mir natürlich erstmal einen Stromanbieter gesucht. Dieser sollte dann Flexstrom werden. Nachdem ich dann die Anfangskaution von 50 € und das erste Quartal von 130 € bezahlt habe, lief das alles mit dem Ummelden bei RWE und Flexstrom wohl nicht, wie es sollte, und mein Vertrag wurde erstmal auf Eis gelegt. Nach einer Woche habe ich den Vertrag dann storniert und wollte mein Geld wieder haben. Da kam dann das Problem.
Das Geld habe ich von meiner Mutters Konto aus überwiesen. Die 130 € kamen sofort zurück, jedoch die 50 € waren wohl ohne Verwendungszweck bzw. dort stand mein Name (was an für sich genügen sollte?), dementsprechend wurde das Geld nicht zurück überwiesen. WAS JA ERSTMAL OK IST!
Ich habe dann paar Mal mit einer Dame in der Hotline gesprochen und auf ihrem Rat hin einen Kontoauszug von der Überweisung zu Flexstrom gesendet. So wie die Dame mir das erklärt hat, sollte ich mich nochmal melden, was ich tat, jedoch wurde mir gesagt, es kam nicht an etc. Dann versuchte es noch einmal und schickte wieder einen Bankauszug hin und wieder dasselbe, es wäre nichts eingegangen.
Was blieb mir übrig, als nochmal einen Bankauszug hin zu schicken? Und auch diesmal wieder vergeblich, die Dame am Telefon wurde schon aggressiv und hat mich weggedrückt, nachdem ich 27min. für diese 0180 bezahlt habe. Also bin ich schon bei 15 € für Bankauszüge und mal locker bei 20 € für die die etlichen Anrufe.
Für 50 € würde ich ungern zum Anwalt gehen, gibt es Möglichkeiten sonst, noch an das Geld zu kommen.
Meine Forderung an FlexStrom:
50 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Naja schade, bin ich wohl gezwungen, zu Anwalt zu gehen.
Hierzu wird wohl geschwiegen...
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html