Ich bekam die Endabrechnung Gas von der Eon-Avacon vom 30.06.2011 und da wurde ein Zählerstand von 45403 zugrunde gelegt, der "rechnerisch ermittelt" wurde. Ich habe eben gerade den aktuellen Zählerstand abgelesen und bin fast umgefallen.
Ich habe jetzt aktuell mal 45230 auf dem Gas-Zähler. Damit verringert sich auch mein Guthabenbetrag. Ich finde das wirklich eine Frechheit, dass der von mir abgelesene Zählerstand von 45108,061 vom 30.06.2011 nicht als Berechnungsgrundlage genommen wurde.
Bestell-/Kundennummer: VKNR:242052469161
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Verwendung des korrekten, von mir pünktlich zum 30.06.2011 zugesandten Zählerstandes und eine korrigierte Endabrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 20.09.2011
es tut uns sehr leid, dass Sie sich über uns ärgern mussten. Grundsätzlich müssen wir die Endabrechnung mit einem vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelten Zählerstand erstellen, sofern uns kein tatsächlich abgelesener Zählerstand vorliegt. In Ihrem Fall ist uns ein Fehler bei der Erfassung Ihres rechtzeitig übermittelten Zählerstandes unterlaufen, wodurch dieser nicht bei Rechnungserstellung berücksichtigt wurde. Bitte entschuldigen Sie dies vielmals.
Mittlerweile wurde Ihre Endabrechnung korrigiert und an sie versandt. Wir hoffen, dass wir diese Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit erledigen konnten.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 6
Freuen Sie sich doch, dass Sie im Prinzip 200 Kubikmeter Gas noch zum alten Preis erhalten.
Bei der nächsten Jahresabrechnung wird dann erheblich weniger Gas abgerechnet, als tatsächlich verbraucht wurde. Und das bei 30% höheren Preisen.
Insgesamt zahlen Sie also auch viel weniger für Ihr Gas.
Ich wurde zwangsversorgt, weil mein neuer Gasanbieter nicht aus dem Knick kam und bin schon längst nicht mehr bei dem Verein. ^^
Lt. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) § 11.3 darf nur geschätzt werden, wenn der Zugang zum Zähler verweigert wird oder der Kunde trotz Aufforderung nicht selbst abliest. Doch was kümmern diesen Chaos-Energieversorger schon Gesetze und Verordnungen? Bei Eon-Avacon herrscht Faustrecht! Kunden, die sich nicht wehren, haben bei diesem Laden schon verloren. In dem Fall sollte die Rechnung als offensichtlich falsch zurückgewiesen werden. Es gibt gem. § 17.1 GasGVV ein Zahlungsverweigerungsrecht, wenn "die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht". Es sollte erst gezahlt werden, wenn eine korrigierte Rechnung mit dem richtigen Zählerstand erstellt wird. Wichtig: Alle Schreiben immer an den Vorstand adressieren.
^^ Danke für die Antwort!
Allerdings habe ich von denen Geld zurück zu bekommen. Kann ich denn der Endabrechnung offiziell widersprechen?
Ich habe mich da gestern schon per E-Mail beschwert und eine neue korrekte Endabrechnung gefordert.
Es ist wirklich eine Unverschämtheit. Ich hatte die Heizung gar nicht an in dem Versorgungszeitraum.
Lg
Peggy
Tja, bisher gab es leider noch keine Regung von E.ON-Avacon. Ich finde es wirklich sehr befremdlich, dass die einfach so eine Abschlussrechnung ins Blaue schätzen, obwohl ich den Zählerstand noch gar nicht erreicht habe und es passiert nichts. Ich verliere immer mehr den Glauben an unseren System hier.
Endlich konnten sich die "Herrschaften" zur einer korrekt erstellten Endabrechnung durchringen, hat ja nur ein 1/4 Jahr gedauert. Danke Reclabox^^